Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 19.06.2021, aktuelle Version,

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Basisdaten
Titel: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Langtitel: Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) und ... geändert werden
Abkürzung: ASchG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 450/1994
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 1995
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 126/2017
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das österreichische Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) kurz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) BGBl. Nr. 450/1994 ist die wichtigste grundlegende Rechtsvorschrift für den „technischen und hygienischen Arbeitnehmerschutz“ in Österreich. Es trat mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

Hintergrund

Die Ratifizierung des EWR-Vertrages (wirksam ab 1. Jänner 1994) und der (spätere) Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erforderten eine Angleichung der österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften an das EU-Recht. Das ASchG, das Nachfolgegesetz zum Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972, in der zuletzt geltenden Fassung) ist die Umsetzung insbesondere der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in das österreichische Recht.[1]

Geltungsbereich

Das ASchG gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Nicht anzuwenden ist das ASchG für Arbeitnehmer des Bundes in Dienststellen, für die das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 70/1999 in der geltenden Fassung) gilt, für Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984 (BGBl. Nr. 287/1984 in der geltenden Fassung), für Hausgehilfen und Hausangestellte in privaten Haushalten sowie für Heimarbeiter.

Aufbau des ASchG

  • Allgemeine Bestimmungen (1. Abschnitt)
  • Arbeitsstätten und Baustellen (2. Abschnitt)
  • Arbeitsmittel (3. Abschnitt)
  • Arbeitsstoffe (4. Abschnitt)
  • Gesundheitsüberwachung (5. Abschnitt)
  • Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze (6. Abschnitt)
  • Präventivdienste (7. Abschnitt)
  • Behörden und Verfahren (8. Abschnitt)
  • Übergangsrecht und Aufhebung von Rechtsvorschriften (9. Abschnitt)
  • Schlussbestimmungen (10. Abschnitt)

Das ASchG umfasst 132 Paragraphen.

Besonderheit

Das ASchG regelt die grundlegenden Anforderungen, welche durch eine Vielzahl an Verordnungen konkretisiert werden. Siehe z. B. Leitmerkmalmethode und Weblinks. Um eine Kontinuität der Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ordnet(e) das Übergangsrecht im ASchG die Weitergeltung zahlreicher älterer Vorschriften an. Mit dem Inkrafttreten von Verordnungen auf Grund des ASchG haben sich die Übergangsbestimmungen beträchtlich reduziert.

Weitere Schutzbestimmungen

Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind vor allen des Mutterschutzgesetz (MSchG) und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG) als weitere österreichische Gesetze am Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes zu nennen.

Einzelnachweise

  1. Rolf Finding: Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft. 1997, ISBN 3-7002-0931-2.