Artikelbrief
Unter einem Artikelbrief verstand man vom 15. bis zum 18. Jahrhundert bei den Landsknechten und Soldaten die schriftliche Sammlung von Artikeln über ihre Pflichten und Rechte. Sie wurden ursprünglich von den Obristen, später von den jeweiligen Landesherren verfasst.
Enthielten die ersten Artikels-Briefe nur die Regeln für den Feldzug (Feldordnung), so wurden sie im Laufe der Zeit immer ausführlicher und enthielten Artikel über die allgemeine Disziplin, den Gehorsam, den Ehrenkodex, die Rechte der Landsknechte sowie über die Eingrenzung ihrer Mitsprache und Selbstverwaltung innerhalb eines Landsknechtsregiments. Auf den Artikelbrief mussten alle Angeworbenen schwören.
Im Einzelnen wichen die jeweiligen Artikelbriefe voneinander ab, beschrieben aber grundsätzlich die vertragliche Verpflichtung zwischen dem Landsknecht/Soldaten und seinem Soldherrn und die Pflicht zum Gehorsam gegenüber allen Befehlen – ausnahmslos und für alle Ränge.
Quellen
Weblinks
- Meyers Konversationslexikon: Stichwort Landsknechte
- Johann Christian Lünig: Corpus iuris militaris des Heil. Röm. Reichs. Leipzig 1732, S. 748, urn:nbn:de:bvb:12-bsb10496595-7
- vgl. Peter Blickle: Der Bauernjörg: Feldherr im Bauernkrieg. C. H. Beck, München 2015, Literaturverzeichnis, Teil 5 Der Krieg gegen das Göttliche Recht – Oberschwaben, Fußnote 23
Literatur
- Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst. Teil 3/4: Das Mittelalter. Die Neuzeit. Walter de Gruyter, Berlin 2006, ISBN 978-3-937872-42-1
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Beispiel für den Text eines Artikelsbriefes | Gescannt aus CORPVS JURIS MILITARIS Des Heil. Roem. Reichs Worinn das Kriegs-Recht sowol Der Roem. Kayserl. Majestaet als auch Desselben Reichs und dessen Creisse insgemein ingleichen Aller Churfuersten und Derer maechtigsten Fuersten und Staende in Teutschland insonderheit enthalten ist Leipzig 1732, | Milgesch | Datei:Artikels-Brief.jpg |