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vom 22.05.2019, aktuelle Version,

August von Knieriem

August von Knieriem während der Nürnberger Prozesse

August von Knieriem (* 11. Juni 1887 in Riga; † 17. Oktober 1978 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist und Wirtschaftsführer.

Werdegang

Knieriem, Sohn eines Oberlandesgerichtsrates, besuchte in Hamburg und Lübeck die Schule. Anschließend studierte er Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität und wurde 1905 Mitglied des Corps Suevia Tübingen.[1] Er promovierte 1908 zum Dr. iur. Er arbeitete danach als Assessor unter anderem bei der Londoner Lloyds und als Teilhaber in einer Anwaltskanzlei in Hamburg. Nachdem er ab 1914 als Soldat am Ersten Weltkrieg teilnahm, wechselte er 1915 aufgrund einer Verwundung als Referent in die Rohstoffabteilung des Kriegsministeriums. Nach Kriegsende war er ab 1919 bei der BASF im Stickstoffsyndikat tätig, wechselte von dort 1922 in die Rechtsabteilung, wurde 1923 stellvertretendes Vorstandsmitglied und leitete schließlich die Rechtsabteilung im Unternehmen.[2]

Als Spezialist für Kartellrecht war er an dem Zusammenschluss von Unternehmen zu den I.G. Farben beteiligt und wurde dort 1926 stellvertretendes und von 1932 bis 1945 ordentliches Vorstandsmitglied. Ab 1937 war Knieriem Vorsitzender des Rechtsausschusses und gehörte ein Jahr später dem Zentralausschuss des Vorstands an. Knieriem war als Verwaltungsjurist der Verhandlungspartner der I.G. Farben für die Wehrmacht zwecks Errichtung einer geheimen Chemiewaffenproduktion. Er war im Vorstand der Anorgana tätig, einer Tochtergesellschaft der I.G. Farben, die an der Herstellung von Giftgas arbeitete.[3] Mitte 1944 entwarf Knieriem angesichts der kommenden Niederlage des Deutschen Reiches Pläne zur Aufteilung der Unternehmensstruktur. Die Unternehmensleitung der I.G. Farben wollte so Planungen der Alliierten nach einem Sieg beeinflussen.[2]

Er war ab 1942 Mitglied der NSDAP.[2] Er war Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und Vorsitzender des Ausschusses für das Recht des geistigen Schaffens. Knieriem war verheiratet und Vater dreier Kinder.

Nach seiner Festnahme im August 1945 wurde Knieriem im I.G.-Farben-Prozess am 30. Juli 1948 in allen ihn betreffenden Anklagepunkten (Plünderung und Versklavung) aus Mangel an Beweisen freigesprochen.[3] Er war am Wiederaufbau der BASF beteiligt. Nach Angaben im Braunbuch war Knieriem später Vorsitzender des Aufsichtsrates der „I.G.-Farben-Industrie AG i. L.“ in Frankfurt am Main.[4]

Veröffentlichungen

  • August von Knieriem: Nürnberg. Rechtliche und menschliche Probleme. Vorwort von Eduard Wahl. Klett, Stuttgart 1953. (= August von Knierim: The Nuremberg Trials. Henry Regnery Company, Chicago 1959; besprochen in: Nicholas R. Doman, The Nuremberg Trials Revisited, American Bar Association Journal 47 (1961), 260–264)

Literatur

  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945 (= Fischer 16048). 2. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
  • Norbert Podewin (Hrsg.): Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Berlin (West). Reprint der Ausgabe 1968 (3. Auflage). Edition Ost im Verlag Das Neue Berlin, Berlin 2002, ISBN 3-360-01033-7.

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1960, 129, 660
  2. 1 2 3 Wollheim Memorial – Biografie August von Knieriem.
  3. 1 2 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2007, S. 319.
  4. Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland, Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR (Hrsg.): Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Staatsverlag der DDR, Berlin 1968, [online (Memento vom 19. November 2010 im Internet Archive)].