Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 23.03.2019, aktuelle Version,

Bauklasse (Österreich)

Der Begriff Bauklasse nach österreichischem Recht ist eine Regelung für die Errichtung von Gebäuden auf Grundstücken und beschreibt die maximal erlaubte Bauhöhe. Der jeweilige Bebauungsplan ist Teil des örtlichen Flächenwidmungsplans. Bauhöhen werden in Österreich von den jeweiligen Bundesländern festgelegt, wobei nur die Bundesländer Niederösterreich und Wien diese in Bauklassen einordnen.

Bauklassen in Niederösterreich

Nach der Niederösterreichischen Bauordnung wird in neun Bauklassen unterteilt:[1]

  • Bauklasse I bis 5 m
  • Bauklasse II über 5 m bis 8 m
  • Bauklasse III über 8 m bis 11 m
  • Bauklasse IV über 11 m bis 14 m
  • Bauklasse V über 14 m bis 17 m
  • Bauklasse VI über 17 m bis 20 m
  • Bauklasse VII über 20 m bis 23 m
  • Bauklasse VIII über 23 m bis 25 m
  • Bauklasse IX (Hochhaus) über 25 m

Bauklassen in Wien

Nach der Wiener Bauordnung ist die Gebäudehöhe für Wohngebiete und gemischte Baugebiete in sechs Klassen eingeteilt:

  • Bauklasse I mindestens 2,5 m und nicht höher als die Straßenbreite + 2 m, höchstens 9 m
  • Bauklasse II mindestens 2,5 m und nicht höher als die Straßenbreite + 2 m, höchstens 12 m
  • Bauklasse III mindestens 9 m und nicht höher als die Straßenbreite + 3 m, höchstens 16 m
  • Bauklasse IV mehr als 12 m und nicht höher als die Straßenbreite + 3 m wenn die Straßenbreite gleich oder kleiner 15 m ist, ab 15 m Straßenbreite gilt Straßenbreite + 4 m, höchstens 21 m
  • Bauklasse V mehr als 16 m und nicht höher als die zweifache Straßenbreite, höchstens 26 m
  • Bauklasse VI mehr als 26 m und nicht höher als die zweifache Straßenbreite
  • ab 35 m wird das Gebäude als Hochhaus bezeichnet

Dabei ist jedoch zu beachten, dass Gebäude, die von der Verkehrsfläche aus gesehen zur Gänze hinter anderen Gebäuden errichtet werden, die Mindesthöhe nicht einhalten müssen[2].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Übersicht über Bauordnungen, Baugesetze und andere wichtige Informationen im Baugebiet
  2. Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Bauordnung für Wien – BO für Wien)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!