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vom 03.06.2019, aktuelle Version,

Bestand (Recht)

Bestand bezeichnet alleine oder als führender Wortbestandteil verschiedene rechtliche Begriffe.

Grundsätzlich bezeichnet Bestand in der Rechtssprache den Zustand eines Bestehens, oder des Stehenbleibens überhaupt.[1] Besonders aber die ununterbrochene und unverletzte Fortdauer im Sinne von: die Sache oder ein Recht hat Bestand oder auch, es wird eine dauerhafte Sache in Bestand (in ein dauerhaftes Rechtsverhältnis, z. B. Miete) gegeben bzw. genommen.

Wortverwendung und Wortbedeutung

Bestand wird heute noch in der Rechtssprache vielfach verwendet und findet sich z. B. in den Begriffen:

oder als Wortbestandteil z. B. in Hauptbestand, Hauptbestandsvertrag, Unterbestand und Unterbestandsvertrag, Inbestandnahme etc. Teilweise mit und teilweise ohne Fugen-s.

Früher waren auch andere Begriffe und Wortzusammensetzungen bekannt, die heute nicht mehr gebräuchlich sind: Beständer, Beständner, Bestandmann, Bestandinhaber, Erbbeständer[4] Bestandgärtner, Bestandmüller[5] oder Fährbeständner (eine Person, die eine Fähre in Bestand hatte).[6] sowie Bestand-Kontrakt (veraltet, heute Bestandvertrag).[7]

Einzelnachweise

  1. Der Bestand, Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811.
  2. Die Bestandjagd, Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811.
  3. Nach Adelung kam das Hauptwort „Bestand“ für Pacht oder Miete am häufigsten in den Oberdeutschen Gegenden vor. Siehe: Der Bestand, Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811.
  4. Der Beständer, Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811.
  5. Der Bestand, Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811.
  6. Der Fährbeständner, Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811.
  7. Der Bestand, Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Wien 1811.
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