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vom 23.07.2018, aktuelle Version,

Bezirk Lussin

Der Bezirk Lussin (italienisch: capitanato distrettuale Lussin; slowenisch: okrajni glavarstvo Lošinj; kroatisch: kotarsko satničtvo Lošinj) war ein Politischer Bezirk in der Markgrafschaft Istrien. Der Bezirk umfasste die Inseln Lošinj (italienisch: Lussin), Cres (Cherso) und bis 1905 auch die Insel Krk (Veglia). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Lussin (Lošinj).

Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg dem Königreich Italien zugeschlagen, nach 1947 wurde es von Jugoslawien annektiert und ist seit 1991 Teil Kroatiens.

Geschichte

Die modernen politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Lussin wurde dabei 1868 aus den drei Gerichtsbezirken Cherso (Cres), Lussin (Lošinj) und Veglia (Krk) geschaffen.[2]

Der Gerichtsbezirk Veglia wurde per 1. Dezember 1905 vom Bezirk Lussin abgetrennt und zu einem eigenen Bezirk erhoben.[3] 1869 lebten im Bezirk Lussin 35.917 Personen, durch die Abtrennung des Gerichtsbezirk Veglia im Jahr 1905 sank die Bevölkerung bis 1910 auf 21.260 Menschen an. Davon haben 9.997 Kroatisch (47,0 %) als Umgangssprache angegeben, 9.884 Personen sprachen Italienisch (46,5 %), 422 Deutsch (2,0 %) und 97 Slowenisch (0,5 %). Der Bezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 511,21 km² sowie zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt vier Gemeinden.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
1869 35.917
1880 37.922 45 8.447 48 28.893
1890 39.989 139 8.593 49 30.712
1900 41.016 271 11.347 70 28.741
1910 21.260 422 9.884 97 9.997

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, LXIX. Stück, Nr. 172: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Veglia im Küstenlande“

Literatur

  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)