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vom 16.10.2019, aktuelle Version,

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Osterreich   Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Österreichische Behörde
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung Vorläufer seit 1720, Bundesministerium erstmals 20. November 1920
Hauptsitz Wien 1, Minoritenplatz 8
Behörden­leitung Alexander Schallenberg, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
Haushaltsvolumen 508 Mio. EUR (2019)[1]
Website www.bmeia.gv.at
Alexander Schallenberg, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
Österreichisches Außenministerium am Minoritenplatz  8

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (kurz BMEIA) ist seit 1. März 2014 die Bezeichnung für das österreichische Außenministerium, als zu diesem Zeitpunkt dem Ressort die Agenden des Integrationsministeriums zugeschlagen wurden. Dem Ressort der Bundesregierung sind die Außenpolitik, die Vertretung Österreichs gegenüber anderen Staaten (Diplomatie), und aktuelle Fragen der Immigrationsfolgen übertragen. Das Ministerium wird seit 3. Juni 2019 von Bundesminister Alexander Schallenberg (parteilos) geleitet.

Unter der Bundesregierung Gusenbauer und deren Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP) wurde das Ministerium mit Wirkung vom 1. März 2007 (BGBl. I Nr. 6/2007) in Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (kurz: BMeiA bzw. BMEIA) umbenannt, um den Aspekt als Europaministerium zu betonen und aus EU-politischen Gründen, damit die anderen EU-Mitgliedstaaten in diesem Namen nicht unter Ausland subsumiert, sondern eigens erwähnt werden. Davor hieß das Ressort seit 1. April 1987 (BGBl. Nr. 78/1987) Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) und davor seit 1959 Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (BMfAA bzw. BMAA).

Bundesminister

Das Ressort für Äußeres war in der Republik seit 1918 nicht immer ein eigenständiges Ministerium, sondern zeitweise Teil des Bundeskanzleramtes, an dessen heutigem Sitz sich das Ministerium lange vor dem Kanzleramt befand.

Seit 3. Juni 2019 leitet Alexander Schallenberg (parteilos) als 19. Außenminister der Zweiten Republik (seit 1945) das Ministerium.

Kompetenzen

Gemäß Bundesministeriengesetz obliegen dem BMEIA „auswärtige Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen“.[2]
Aufgelistet werden insbesondere:

  • Angelegenheiten der Integration.
  • Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
  • Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.
  • Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.
  • Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.

Organisation

Das BMEIA ist in Sektionen gegliedert, diese gliedern sich weiter in Gruppen, Abteilungen und Referate.[3] Oberster Beamter des Ressorts ist der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten, derzeit Johannes Peterlik. Leiter des Generalinspektorates für innere Revision ist Hans Peter Manz.

  • Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
    • Kabinett des Bundesministers einschließlich Stabsstellen Strategie und Öffentlichkeitsarbeit
  • Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten
    • Büro des Generalsekretärs
    • Gruppe für zentrale Angelegenheiten
      • Abteilung I.2: Sicherheitsangelegenheiten
      • Abteilung I.3: Presse und Information
      • Abteilung VI.3: Budgetangelegenheiten; Controlling
    • Generalinspektorat – Innere Revision
    • Datenschutzbeauftragte/r gem. Art. 37 ff DSGVO bzw. § 5 DSG
    • Sektion I: Rechtssektion (Sektionsleiter: Helmut Tichy)
      • Abteilung I.1: Protokoll
      • Abteilung I.4: Organisation von Staatenkonferenzen und Angelegenheiten internationaler Organisationen und Schulen in Österreich
      • Gruppe I.A: Völkerrechtsbüro
        • Abteilung I.5: Allgemeines Völkerrecht
        • Abteilung I.6: Europarecht
        • Abteilung I.7: Menschenrechte, Volksgruppenangelegenheiten
    • Sektion II: Bilaterale Angelegenheiten (Sektionsleiter: Alexander Marschik)
      • Abteilung II.1: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
      • Abteilung II.2: Mittel-, West- und Nordeuropa
      • Abteilung II.3: Osteuropa; Südkaukasus; Zentralasien; östliche Nachbarschaftspolitik der EU; Östliche Partnerschaft
      • Abteilung II.4: Südtirol und Südeuropa
      • Abteilung II.5: Südosteuropa und EU-Erweiterung; Twinning und TAIEX
      • Abteilung II.6: Naher und Mittlerer Osten; südliche Nachbarschaftspolitik der EU
      • Abteilung II.7: Afrika südlich der Sahara; Afrikanische Union (AU)
      • Abteilung II.8: Asien und Pazifik
      • Abteilung II.9: Amerika
    • Sektion III: EU und Multilaterale Angelegenheiten (Sektionsleiter: Andreas Riecken)
      • Support-Center Sektion III
      • Abteilung III.1: Grundsatzfragen Europas
      • Abteilung III.2: EU-Koordination
      • Abteilung III.3: Sicherheitspolitische Angelegenheiten
      • Abteilung III.4: Multilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen; Gemeinsame Handelspolitik der EU (u. a. Ausschuss für Handelspolitik); Exportförderung; Investitionsschutz; internationale Finanzinstitutionen, makroregionale EU-Strategien; Donauschutzkommission (IKSD)
      • Abteilung III.5: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD); Wirtschafts- und Umweltdimension der OSZE
      • Abteilung III.6: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE); Europarat (EuR); Interparlamentarische Union
      • Abteilung III.7: Internationale Organisationen
      • Abteilung III.8: Abrüstung, Rüstungskontrolle, Non-Proliferation
      • Abteilung III.9: Energie, Verkehr und Telekommunikation
    • Sektion IV: Konsularsektion und Unternehmensservice (Sektionsleiterin: Petra Schneebauer)
      • Erstauskunftsstelle für konsulare Anfragen
      • Abteilung IV.1: Bürgerservice und operatives Krisenmanagement im Ausland
      • Abteilung IV.2: Unternehmensservice
      • Abteilung IV.3: Büro für AuslandsösterreicherInnen und digitale Anwendungen in der konsularischen BürgerInnenbetreuung
      • Abteilung IV.4: Rechtsschutz; Rechts- und Amtshilfe; allgemeine Rechtsangelegenheiten
      • Abteilung IV.5: Visa-, Grenz-, Aufenthalts- und Asylangelegenheiten; Migration; Bekämpfung des Menschenhandels
    • Sektion V: Kulturelle Auslandsbeziehungen (Sektionsleiterin: Teresa Indjein)
      • Abteilung V.1: Grundsatz- und Rechtsfragen, Kulturabkommen, Koordination, Kulturbudget und Evaluierung
      • Abteilung V.2: Durchführung kultureller und wissenschaftlicher Veranstaltungen im Ausland
      • Abteilung V.3: Wissenschaftliche Zusammenarbeit; Dialog der Zivilisationen
      • Abteilung V.4: Angelegenheiten der multilateralen Kulturpolitik und Sportangelegenheiten
    • Sektion VI: Administrative Sektion (Sektionsleiterin: Elisabeth Bertagnoli)
      • Abteilung VI.1: Operative Personalangelegenheiten
      • Abteilung VI.2: Allgemeine Personalangelegenheiten
      • Abteilung VI.6: Administratives Rechtswesen
      • Gruppe VI.A: Infrastruktur
        • Abteilung VI.4: Immobilienangelegenheiten
        • Abteilung VI.5: Bau- und Ausstattungsangelegenheiten
        • Abteilung VI.7: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
    • Sektion VII: Entwicklung (Sektionsleiterin: Désirée Schweitzer)
      • Abteilung VII.1: Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union und Vereinte Nationen
      • Abteilung VII.2: Themen und Entwicklungsfinanzierung
      • Abteilung VII.3: Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe
      • Abteilung VII.4: Dreijahresprogramm; Zielgruppenbetreuung; Evaluierung
      • Abteilung VII.5: Bilaterale und regionale Planungs- und Programmangelegenheiten
    • Sektion VIII: Integration (Sektionsleiterin: Susanne Raab)
      • Erstauskunftsstelle Sektion VIII – Integrationscallcenter, Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz
      • Abteilung VIII.1: Grundsatzangelegenheiten Integration
      • Abteilung VIII.2: Integrationskoordination
      • Abteilung VIII.3: Förderungen Integration

Das Österreichische Kulturforum ist nachgeordnete Dienststelle der Sektion V. Für die Organisation der Außenwirtschaft Österreich der Wirtschaftskammer Österreich besorgt das Ministerium die Akkreditierungen, womit die Leiter der früheren Handelsdelegationen die Rechte genießen, die österreichisches Botschaftspersonal im betreffenden Staat hat.

Dem Ministerium ist außerdem die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union unterstellt.

Budget

Das Budget des BMEIA für 2018 beträgt 502,6 Mio. Euro (Finanzierungsvorschlag) und für 2019 508,4 Mio. Euro (Finanzierungsvorschlag). Dies entspricht rund 0,64 % des Bundesgesamtbudgets oder rund 0,13 % des Bruttoinlandprodukts.

2018 werden 234 Mio. Euro auf operative Verwaltung aufgewendet, 263,6 Mio. auf Transferzahlungen und 44,9 Mio. Euro auf Investitionen. Die Transferzahlungen schließen insbesondere die Leistungen an die internationalen Organisationen ein.

2018 und 2019 sind 107,5 Mio Euro bzw. 117,5 Mio. Euro für die Entwicklungszusammenarbeit budgetiert.

Historische Entwicklung

Die Geschichte internationaler Diplomatie ist insgesamt eng mit der Stadt Wien verbunden. Die erste einheitliche Klassifikation von Diplomaten erfolgte anlässlich des Wiener Kongresses 1815 und durch das Aachener Protokoll 1818. Als unter dem Dach der Vereinten Nationen die Usancen internationaler Beziehungen in einen völkerrechtlichen Rahmen gegossen wurden, fanden die entsprechenden Konferenzen in Wien statt und gipfelten sowohl im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (1961) als auch im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (1963).

Als Geburtsstunde des selbstständigen österreichischen diplomatischen Dienstes gilt das Jahr 1720, als Kaiser Karl VI. als Landesherr die Verwaltung der auswärtigen Beziehungen der Österreichischen Erblande einem eigenen Minister der auswärtigen Angelegenheiten übertrug. Im 1804 proklamierten Kaisertum Österreich und in der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, in der Außenpolitik zu den gemeinsamen Angelegenheiten beider Reichsteile gehörte, blieb das Äußere bis 1918 Prärogative des Monarchen und des von ihm berufenen Ministers. Dem ab 1861 berufenen bzw. gewählten Reichsrat bzw. nach dem „Ausgleich“ von 1867 mit Ungarn den Parlamenten beider Reichshälften stand Kritik am Außenminister, aber nicht Mitentscheidung zu.

Internationale Bekanntheit erwarb sich als kaiserlicher Außenpolitiker des Biedermeiers Staatskanzler Klemens Wenzel Lothar von Metternich, der den Ballhausplatz, wo er neben der Hofburg residierte, als Synonym für ein europäisches Machtzentrum erscheinen ließ.

Von 1867 an war das nunmehrige k.u.k. Außenministerium eines der drei gemeinsamen Ministerien der Realunion Österreich-Ungarn, wobei der „Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern“, so der offizielle Titel, den Vorsitz im Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten, kurz als gemeinsamer Ministerrat bezeichnet, führte. Denn für die Gesamtmonarchie wurde auf ungarischen Wunsch kein Ministerpräsident berufen.

1882 bewirkte Außenminister Graf Gustav Kálnoky den Dreibund (Österreich-Ungarn, Deutsches Reich, Königreich Italien) als Defensivbündnis, konnte aber infolge der engen Bindung der Monarchie an Deutschland nicht vermeiden, dass Österreich-Ungarn von vielen europäischen Staaten eher als potentieller Gegner denn als Freund empfunden wurde. Gegen den in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wachsenden Nationalismus konnte der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn kein Rezept finden.

Am Ballhausplatz wurde im Juli 1914 von Minister Leopold Berchtold das verhängnisvolle Ultimatum an Serbien formuliert, das wenige Tage später in einer Kriegserklärung Österreich-Ungarns an das Königreich resultierte. Dem 84-jährigen Kaiser Franz Joseph I. als Entscheidungsträger war von Berchtold und dem kriegsfreudigen Generalstabschef Conrad der Eindruck vermittelt worden, die Ehre der Monarchie erfordere diese Kriegserklärung. Der daraus entstandene Große Krieg wurde später als Erster Weltkrieg bezeichnet. Im Krieg gab bis November 1916 der Generalstabschef den Ton an, nicht der Außenminister, dann Kaiser Karl I., wobei die Monarchie von 1914 an auf Grund ihrer militärischen Schwäche in immer stärkere Abhängigkeit vom Deutschen Reich geriet.

Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie entstand am 30. Oktober 1918 im neuen Staat Deutschösterreich in der Staatsregierung Renner I das Staatsamt des Äußeren, das am 10. November 1920, dem Tag des In-Kraft-Tretens der von der Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 beschlossenen Bundesverfassung, in der Staats-, dann Bundesregierung Mayr I vom Bundesministerium für Äußeres abgelöst wurde, das ab 20. November 1920 (Bundesregierung Mayr II) erstmals als eigenständiges Bundesministerium geführt wurde.

Als Deutschösterreich gegründet wurde, bestanden die drei k.u.k. Ministerien noch, wurden aber, da das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich per 31. Oktober 1918 gekündigt hatte, de facto obsolet. Als der Kaiser für Deutschösterreich am 11. November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete, hatte der seit 2. November 1918 von ihm mit der Leitung des Außenministeriums betraute Ludwig von Flotow das k.u.k. Außenministerium bis 1920 unter Aufsicht der republikanischen Regierung zu liquidieren.

Von 1923 bis 1938 wurden die auswärtigen Angelegenheiten aus Gründen der Sparsamkeit von einer Sektion im Bundeskanzleramt wahrgenommen. Einige Bundeskanzler der Ersten Republik fungierten daher auch als Außenminister (ohne den Titel zu führen) oder hatten (bis 1959) im Bundeskanzleramt einen Außenminister, der die außenpolitische Sektion leitete. Erst 1959 wurde auf Betreiben Bruno Kreiskys wieder ein eigenes Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten errichtet; die mit der ÖVP koalierende SPÖ hatte bei der Nationalratswahl 1959 mehr Stimmen erhalten als die Partei des Bundeskanzlers und setzte diese Verstärkung ihres Einflusses durch.

Mit Amtsantritt der Bundesregierung Gusenbauer, 2007, entschieden die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP, das Ministerium umzubenennen. Als Grund nannte Außenministerin Ursula Plassnik, die bisherige Bezeichnung habe die Verwobenheit, Vernetztheit, Partnerschaft und Solidarität, die unsere internationalen Beziehungen prägen, nicht mehr klar genug zum Ausdruck gebracht, sondern eher den Beigeschmack von Abgrenzung gehabt. Die Änderung gehe nicht mit einer Änderung der Kompetenzen einher, schaffe aber einen neuen Akzent im Selbstverständnis der österreichischen Diplomatie. Offenbar wollte man als Teil der Europäischen Union die anderen Teile der Union auch nicht mehr als Ausland bezeichnen.

2007 fanden im Ministerium anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März sowie des österreichischen Nationalfeiertags am 26. Oktober erstmals Tage der offenen Tür statt. Für interessierte Schülergruppen besteht die Möglichkeit, das Ministerium zu besuchen.

Im Zuge der Novelle des Bundesministeriengesetzes und der Angelobung von Sebastian Kurz als Außenminister am 16. Dezember 2013 wanderte auch das vormalige Staatssekretariat für Integration ins Außenministerium. Am 1. März 2014 erfolgte daher die Umbenennung des Ressorts in „Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres“.

Die Fahnen der EU-Mitgliedstaaten an der Fassade des Ministeriums ( Nationalfeiertag 2013)

Zeitleiste

  • 1742: Geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei für die Angelegenheiten der Außenpolitik
  • 21. Dezember 1867–11. November 1918: k. u. k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern, eines der drei für die Gesamtmonarchie Österreich-Ungarn zuständigen k.u.k. Ministerien, dem Kaiser direkt unterstehend; der Minister war Vorsitzender des gemeinsamen Ministerrats
  • 30. Oktober 1918: Staatsamt des Äußeren in der Staatsregierung Renner I Deutschösterreichs
  • 31. Oktober 1918: Ungarn tritt aus der Realunion mit Österreich aus, das k.u.k. Außenministerium ist obsolet
  • 12. November 1918: Deutschösterreich erklärt sich zur Republik. Das k.u.k. Außenministerium wird bis 1920 liquidiert.
  • 10. November 1920: Bundesministerium für Äußeres (BfÄ) gemäß Bundes-Verfassungsgesetz, das an diesem Tag in Kraft tritt
  • 1923: Eingliederung als Sektion Auswärtige Angelegenheiten in das Bundeskanzleramt (1945 so wiederhergestellt)
  • 13. März 1938: Österreich wird an das Deutsche Reich „angeschlossen“, die österreichische Regierung ist nur mehr Befehlsempfänger Hitlers
  • 27. April 1945: Die Provisorische Staatsregierung Renner 1945 und die folgenden Bundesregierungen verwalten außenpolitische Agenden im politischen Kabinettsrat der Staatsregierung bzw. im Bundeskanzleramt.
  • 1959: Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (BMfAA, später BMAA) auf Betreiben von Bruno Kreisky (zuvor als Staatssekretär für Äußeres in der Bundesregierung Raab II und seit Einrichtung als eigenes Ministerium als Außenminister im Bundesregierung Raab III)
  • 1987: Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) unter Bundeskanzler Franz Vranitzky (Bundesregierung Vranitzky II)
  • 2005: Das Ministerium zieht aus dem Gebäude des Bundeskanzleramts aus (siehe Abschnitt Amtssitz).
  • 2007: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (aus EU-politischen Gründen werden die anderen EU-Mitgliedstaaten in diesem neuen Namen des Ministeriums nicht unter Ausland subsumiert, sondern eigens erwähnt)
  • 2014: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (das vormalige Staatssekretariat für Integration wird im Außenministerium als eigenständige Sektion geführt)

Amtssitz des BMEIA

Nach 286 Jahren am Ballhausplatz 2, seit 1923 Adresse des österreichischen Bundeskanzleramts, übersiedelte das Außenamt wegen des dort beschränkten Platzangebots, das mehrere Dependancen erforderlich machte, 2005 in das historische Niederösterreichische Landhaus in der Herrengasse 13 und das benachbarte ehemalige Statthaltereigebäude auf Nr. 11. Die Gebäude sind mit einer gläsernen Brücke verbunden. Der Haupteingang befindet sich am Minoritenplatz 8 gegenüber dem Kanzleramt. Das Landhaus war bis 1996 Sitz der Niederösterreichischen Landesregierung und des Niederösterreichischen Landtags, die damals nach St. Pölten übersiedelten.

Im Landhaus befindet sich der ehemalige Landtagssaal mit hochbarocken Deckenfresken, bis 1883 auch Sitzungssaal des Herrenhauses des Reichsrats und von 21. Oktober bis 11. November 1918 der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich. „Wappensaal“ (mit Reproduktionen historischer Landkarten aus dem Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek) und „Alois Mock-Saal“ (Historienmalerei-Zyklus von Leopold Kupelwieser) stehen für Veranstaltungen zur Verfügung.

In den beiden Gebäuden ist heute die gesamte so genannte „Zentrale“ des Außenministeriums untergebracht, lediglich die Diplomatische Akademie und die dort angesiedelte Außenpolitische Bibliothek befinden sich nicht am Minoritenplatz, sondern an ebenfalls historischer Adresse im 4. Wiener Gemeindebezirk. Ein Teil des Gebäudes an der Herrengasse wird von der Landesregierung unter dem Namen „Palais Niederösterreich“ als Veranstaltungszentrum weiter verwendet.

Liste der Außenminister Österreichs

Siehe auch

Literatur

  • Rudolf Agstner: Handbuch des Österreichischen Auswärtigen Dienstes, Bd. 1: 1918–1938. Zentrale, Gesandtschaften und Konsulate. Lit Verlag, Münster Wien 2015. ISBN 978-3643506856.
  Commons: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzgesetz 2019. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 7. April 2019 (Seite 550).
  2. Bundesministeriengesetz 1986– aktuelle Fassung im RIS Teil 2 B. Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
  3. Organigramm (pdf, bmeia.gv.at; 422 kB)

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Am 12.03.2021 empfing Außenminister Alexander Schallenberg seine spanische Amtskollegin Arancha González Laya in Wien. © BMEIA/Gruber _MGR9784 Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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de:Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien 1, Minoritenplatz Eigenes Werk Gugerell
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