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vom 14.08.2019, aktuelle Version,

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Osterreich   Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Österreichische Behörde
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Hauptsitz Wien 3, Radetzkystraße 2
Behörden­leitung Andreas Reichhardt, Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
Haushaltsvolumen 4,45 Mrd. EUR (2019)[1]
Website www.bmvit.gv.at

Die seit 2000 als Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (kurz BMVIT oder Infrastrukturministerium bzw. Verkehrsministerium) bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist vor allem für Verkehrspolitik, angewandte Forschung und Technologieentwicklung zuständig.

Sitz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien

Geschichte

Von 1896 bis 1918 wurden die Eisenbahnagenden, zuvor für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (österreichische Reichshälfte) Österreich-Ungarns im k.k. Handelsministerium wahrgenommen, vom k.k. Eisenbahnministerium betreut.

Nach einem kurzzeitigen eigenen Verkehrsministerium wurden von 1923 bis zum Ende der ersten Republik Handel und Verkehr als gemeinsames Ministerium geführt.

Zu Beginn der zweiten Republik wurde erneut ein eigenes Verkehrsministerium geschaffen. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, war dieses lediglich für Teilbereiche des Verkehrswesens, nämlich Eisenbahnen, Post, Schifffahrt und Kraftfahrlinienverkehr,[2] ab 1950 zusätzlich für Luftfahrt,[3] zuständig. Für den sonstigen Straßenverkehr (ebenso bis 1950 für Luftfahrt) war das Handelsministerium zuständig, wobei die Zuständigkeiten für den Straßenbau ab 1966 an das neu errichtete Bundesministerium für Bauten und Technik gelangten.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 1973[4] übernahm das Verkehrsministerium von Handelsministerium den Großteil der Straßenverkehrsagenden, nämlich

  • Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei,
  • Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten sowie
  • Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.

Die Zuständigkeiten für den Straßenbau verblieben beim Bautenministerium; als dieses 1987 aufgelöst wurde, wurde dafür das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig.

Erst 2000 wurde das Verkehrsministerium für Angelegenheiten der Bundesstraßen, insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus; Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind, und somit umfassend für den Verkehr zuständig. Gleichzeitig gelangten die Zuständigkeiten für den Wasserbau vom Wirtschafts- an das Verkehrsministerium.[5]

Über längere Jahre, nämlich 1950–1956, 1966–1970 und 1984–1996, war das Verkehrsministerium auch für die Verstaatlichten Betriebe zuständig.

Von 1950 bis 1973 fielen auch die Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums.

Von 1996 bis 2000 war das Verkehrsministerium mit dem Wissenschaftsministerium vereinigt.

Zeitraum Wirtschafts- / Bautenministerium Verkehrsministerium Wissenschaftsministerium
1896 Handelsministerium Ministerium für öffentliche Arbeiten Eisenbahnministerium
1918 Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten Staatsamt für Verkehrswesen
1920 Bundesministerium für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten Bundesministerium für Verkehrswesen
1923–1938 Bundesministerium für Handel und Verkehr
1945 Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr
1945–1949 Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Elektrifizierung und Energiewirtschaft
1949–1956 Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe
1956–1966 Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft
1966–1970 Bundesministerium für Bauten und Technik Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen
1970–1984 Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
1985–1987 Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
1987–1994 Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
1995–1996 Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kunstangelegenheiten vom Unterrichtsministerium
1996–1997 Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
Öffentliche Wirtschaft an das Finanzministerium
1997–2000 Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
Kunstangelegenheiten an das Bundeskanzleramt
2000–2007 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
2007–2008 Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
2008–2014 Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
2014–2018 Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
seit 2018 Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Aufgaben

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist zuständig für[6]:

  • Verkehrspolitik.
    • Dazu gehören insbesondere auch die verkehrspolitischen Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.
  • Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    • Regulierung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Netz).
    • Schiffseichung.
    • Schifffahrtsspezifische Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.
    • Flugsicherung, Flugwetterdienst.
    • Angelegenheiten der Werbung für den Personen- und Güterverkehr.
  • Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
  • Angelegenheiten der Bundesstraßen.
    • Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus.
  • Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
    • Dazu gehören insbesondere auch:
      Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, sowie an der Alpen Straßen Aktiengesellschaft und der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft, solange der Bund Aktionär dieser Gesellschaften ist.
  • Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
  • Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
  • Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
  • Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
  • Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens.
    • Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
  • Angelegenheiten des Rates für Forschung und Technologieentwicklung.
  • Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fallen.
    • Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
  • Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
  • Weltraumangelegenheiten.

Organisation

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gliedert sich wie folgt.[7]

  • Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
    • Kabinett des Herrn Bundesministers
    • Sektion I: Präsidium und Internationale Angelegenheiten
      • Beteiligungsmanagement
      • Stabstelle Compliance, Risiko- und Qualitätsmanagement
      • Ausbildungsangelegenheiten und Personalentwicklung
      • Family Assistance Beauftragter
      • EU-Donauraumstrategie
      • Revision und EU-Finanzkontrolle
      • Abteilung Präsidium 1: Personal und Organisation
        • Ministerialkanzleidirektion
      • Abteilung Präsidium 2: Kommunikation
        • Protokoll und Eventmanagement, Übersetzungsdienst
      • Abteilung Präsidium 3: Recht und Koordination
      • Abteilung Präsidium 4: Informations- und Kommunikationstechnik
      • Abteilung Präsidium 5: Budget, Controlling und Support
        • Supportstelle
        • Lenker
      • Bereich EU-Angelegenheiten und Internationales
        • Abteilung K 1: EU-Angelegenheiten und internationale Angelegenheiten Infrastruktur
        • Abteilung K 2: Wege- und externe Kosten, Maut, Verkehr und Umwelt
        • Abteilung K 3: EU-Angelegenheiten und internationale Angelegenheiten Innovation
        • Abteilung K 4: Kombinierter Verkehr
    • Sektion II: Infrastrukturplanung und -finanzierung, Koordination
      • Abteilung FC II: Finanzen und Controlling
      • Abteilung Infra 1: Infrastrukturfinanzierung – ökonomische Angelegenheiten der Eisenbahn
      • Abteilung Infra 2: Infrastrukturplanung
      • Abteilung Infra 3: Öffentlicher Personennah- und regionalverkehr (ÖPNRV)
      • Abteilung Infra 4: Gesamtverkehr
    • Sektion III: Innovation und Telekommunikation
      • Chief Digital Officer
      • IÖB-Koordination
      • Stabstelle Mobilitätswende & Dekarbonisierung
      • Stabstelle Logistikkoordination
      • Stabstelle Technologietransfer und Sicherheitsforschung
      • Abteilung FC III: Finanzen und Controlling
      • Gruppe Telekom – Post
        • Abteilung PT 1: Grundsatzangelegenheiten
        • Abteilung PT 2: Recht
        • Abteilung PT 3: Technik
        • Stabstelle Informations- und Kommunikationsinfrastruktur
      • Bereich Innovation
        • EU-Koordination im Bereich Innovation
        • Information und Dokumentation
        • Abteilung I 1: Grundsatzangelegenheiten
        • Abteilung I 2: Forschungs- und Technologieförderung
        • Abteilung I 3: Energie- und Umwelttechnologien
        • Abteilung I 4: Mobilitäts- und Verkehrstechnologien
        • Abteilung I 5: Schlüsseltechnologien für industrielle Innovation: IKT; Produktion und Nanotechnologie
        • Abteilung I 6: Weltraumangelegenheiten
    • Sektion IV: Verkehr
      • Stabstelle Barrierefreiheit
      • Abteilung SMV: Sicherheitsmanagement Verkehr
      • Gruppe Eisenbahn
        • Abteilung E 1: Legistik, EU- und internationale Angelegenheiten Eisenbahnen und Rohrleitungen
        • Abteilung E 2: Oberste Eisenbahnbehörde Genehmigung Infrastruktur und Fahrzeuge
        • Abteilung E 3: Oberste Eisenbahnbehörde Genehmigung Betrieb und Verkehr
        • Abteilung E 4: Oberste Eisenbahnbehörde Überwachung
        • Abteilung E 5: Technik
        • Abteilung E 6: Oberste Seilbahnbehörde
      • Gruppe Infrastrukturverfahren und Verkehrssicherheit
        • Abteilung IVVS 1: Planung Betrieb und Umwelt
        • Abteilung IVVS 2: Verkehrssicherheit und Sicherheitsmanagement Infrastruktur
          • Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit
        • Abteilung IVVS 3: Rechtsbereich Bundesstraßen
        • Abteilung IVVS 4: UVP-Verfahren Landverkehr
      • Gruppe Straßenverkehr und Kraftfahrwesen
        • Abteilung ST 1: Kraftfahrwesen
        • Abteilung ST 2: Rechtsbereich Straßenverkehr
        • Abteilung ST 3: Gefahrgut
        • Abteilung ST 4: Straßenpersonen- und Güterverkehr
        • Abteilung ST 5: Technisches Kraftfahrwesen
      • Abteilung W 1: Schifffahrt – Recht
      • Abteilung W 2: Schifffahrt – Technik und Nautik
      • Abteilung W 3: Bundeswasserstraßen
      • Gruppe Luft – Oberste Zivilluftfahrtbehörde
        • Abteilung L 1: Strategie und Internationales
        • Abteilung L 2: Luftfahrt-Rechtsangelegenheiten
        • Abteilung L 3: Luftfahrt-Infrastruktur
        • Abteilung L 4: Safety Management und Flugsicherung

Geschäftsbereiche

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat die folgenden nachgeordneten Dienststellen.[8]

Fernmeldebüro für OÖ und SBG – Funküberwachungsstelle Linz
  • Österreichisches Patentamt
  • Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes
  • Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (BFTK)
  • Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg
  • Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten
  • Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
  • Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
  • Frequenzbüro
  • Funkmess- und Beobachtungsdienst Bregenz
  • Funkmess- und Beobachtungsdienst Graz
  • Funkmess- und Beobachtungsdienst Linz
  • Funkmess- und Beobachtungsdienst Salzburg
  • Funkmess- und Beobachtungsdienst Wien
  • Funküberwachung Bregenz
  • Funküberwachung Graz
  • Funküberwachung Innsbruck
  • Funküberwachung Kärnten
  • Funküberwachung Oberösterreich
  • Funküberwachung Salzburg
  • Funküberwachung Wien, Niederösterreich und Burgenland
  • Schifffahrtsaufsicht Engelhartszell
  • Schifffahrtsaufsicht Grein
  • Schifffahrtsaufsicht Hainburg
  • Schifffahrtsaufsicht Krems
  • Schifffahrtsaufsicht Linz
  • Schifffahrtsaufsicht Wien

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat die folgenden Beteiligungen.[9]

Das bmvit ist zusätzlich im Präsidium des Klima- und Energiefonds zu 50 % neben dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vertreten.

Bundesminister

Literatur

  • Thier Martin: Verwaltungskultur- und Verwaltungsstrukturwandel im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) im Vergleich der XXII. und XXIII. Gesetzgebungsperiode. Diplomarbeit, Universität Wien, Wien 2009 (othes.univie.ac.at PDF).

Vorministerien:

  • Alfred Micholitsch: Licht und Kraft für Österreich: 2 Jahre Neuaufbau der Energiewirtschaft, E. R. P. – Mission für Österreich, Bundesministerium für Energiewirtschaft und Elektrifizierung (Hrsg. und Verlag), Wien 1949.
  • Alfred Micholitsch: Bericht 1960–1965, Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft (Hrsg. und Verlag), Wien 1965.
  Commons: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzgesetz 2019. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 7. April 2019 (Seite 544).
  2. Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung, BGBl Nr. 120/1946
  3. Bundesgesetz über die Neuordnung des Wirkungsbereiches des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau und des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe in den Angelegenheiten der Luftfahrt, BGBl. Nr. 244/1950 letzte Seite.
  4. BGBl. Nr. 379/1973, § 13 Z 14 -16
  5. Bundesministeriengesetz-Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16/2000.
  6. Bundesministeriengesetz 1986. Abgerufen am 12. Januar 2018.
  7. Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. (PDF) Abgerufen am 14. August 2019.
  8. Nachgeordnete Dienststellen des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Abgerufen am 22. Juni 2018.
  9. Beteiligungsmanagement des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Abgerufen am 16. November 2017.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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