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vom 20.09.2021, aktuelle Version,

Chaos Computer Club Wien

Chaos Computer Club Wien
(C3W)
Zweck: Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und dient der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit.
Vorsitz: Bruno Tiefengraber
Gründungsdatum: 5. Oktober 2002
Mitgliederzahl: über 64
Sitz: Wien, Osterreich Österreich
Website: https://c3w.at

Der Chaos Computer Club Wien (C3W)[1] wurde am 5. Oktober 2002 als Chaosnahe Gruppe Wien (CNGW) gegründet. Am 1. September 2007 wurden die Vereinstätigkeiten eingestellt, wobei am 18. Januar 2016 dessen Reaktivierung beschlossen wurde.[2]

Der C3W selbst ist, wie auch andere chaosnahe Gruppen in Österreich, ein eigenständiger Verein mit Nähe zum Chaos Computer Club. Der C3W verfügt gemäß österreichischem Vereinsrecht über alle Ämter, die ein Verein besitzen muss.

Die Clubräume befinden sich im Metalab. Jeden dritten Dienstag im Monat treffen sich die Mitglieder sowie Freunde des Wiener Chaos zum „Chaos. Communication. Caffeine.“[3]

Zweck

„Der Chaos Computer Club Wien (C3W) ist eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt, den kritischen Umgang mit elektronischen Medien sowie der Risiken und Nebenwirkungen der elektronischen Kommunikation und die Verbreitung von freien Technologien und Standards und das Wissen um diese Entwicklung fördert. Wir verstehen uns daher bei Themen mit technologischem Hintergrund als Vertreter der Zivilgesellschaft.“

Chaos Computer Club Wien (C3W), ZVR-Zahl 656204875 : [4]

Aktivitäten

PrivacyWeek

Die PrivacyWeek ist eine jährliche, einwöchige Veranstaltungsreihe zum Thema Privatsphäre.[5] Sie findet seit 2016 jährlich statt.

Chaos macht Schule

Chaos macht Schule ist eine Initiative mit dem Ziel, Schüler, Eltern und Lehrer in den Bereichen Medienkompetenz und Technikverständnis zu stärken und einen Blick hinter die Kulissen der digitalen Welt zu ermöglichen.[6]

Bundestrojaner

Der Chaos Computer Club Wien hat in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club zum Entwurf des Bundesministeriums für Justiz „(192/ME XXV. GP)“ eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.[7]

E-ID

Ende Mai 2017 gab der Chaos Computer Club Wien eine Stellungnahme[8] zum Ministerialentwurf 316/ME ab.[9][10][11]

Sicherheitspaket

Am 10. Juli 2017 veröffentlichte der C3W sein Statement zum Entwurf des Sicherheitspaketes der Österreichischen Bundesregierung[12] und zeigte damit einige grundrechtliche Bedenken auf.[13][14] Am 21. August 2017 folgte das Statement.[15][16]

Publikationen

  • Gesellschaftliche Aspekte von Contact-Tracing-Apps[17]
  • Stellungnahme zum Staatstrojaner[7]
  • Digital Roadmap Austria 2015–2017[18]
  • Für eine zeitgemäße digitale Bildung[19]
  • Stellungnahme zur E-ID[20]
  • Chaos Computer Club Wien und VHS Josefstadt starten Nerd-Café[21]

Einzelnachweise

  1. Chaos Computer Club Wien: Home. In: CCC Wien. 1. Januar 1970 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  2. CCC Wien – Metalab. Abgerufen am 9. September 2017.
  3. Chaos Computer Club Wien: kommende Events. In: CCC Wien. 7. November 2016 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  4. https://c3w.at/
  5. Privacyweek - Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Abgerufen am 9. September 2017.
  6. Chaos Computer Club Wien: Chaos macht Schule. In: CCC Wien. 4. Mai 2016 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  7. 1 2 Chaos Computer Club Wien: Stellungnahme zum Staatstrojaner. In: CCC Wien. 13. Mai 2016 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  8. Chaos Computer Club Wien: Stellungnahme zum Staatstrojaner. In: CCC Wien. 13. Mai 2016 (c3w.at [abgerufen am 18. September 2017]).
  9. E-ID: Datenschutz-Kritik am neuen, elektronischen Ausweis. (futurezone.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  10. STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H.: Elektronische ID: Datenschützer fürchten Grundrechtsverstöße. In: derStandard.at. (derstandard.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  11. Petra Tempfer: „Fortschreitender Überwachungsstaat“ - Wiener Zeitung Online. In: Österreich Politik - Nachrichten - Wiener Zeitung Online. (wienerzeitung.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  12. Chaos Computer Club Wien: Statement zum Entwurf des Überwachungspaketes 2017. In: CCC Wien. 10. Juli 2017 (c3w.at [abgerufen am 12. September 2017]).
  13. Autofahrer in der Überwachungsfalle. In: news.ORF.at. 10. Juli 2017 (orf.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  14. Sicherheitspaket: „Massive Einschränkung von Bürgerrechten“. (futurezone.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  15. Chaos Computer Club Wien: Stellungnahme zum Entwurf des Überwachungspaketes 2017. In: CCC Wien. 21. August 2017 (c3w.at [abgerufen am 12. September 2017]).
  16. Massive Kritik am geplanten Sicherheitspaket. (futurezone.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  17. Chaos Computer Club Wien: Gesellschaftliche Aspekte von Contact-Tracing-Apps. 26. April 2020, abgerufen am 30. September 2020.
  18. Chaos Computer Club Wien: Digital Roadmap Austria 2015-2017. In: CCC Wien. 19. Januar 2017 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  19. Chaos Computer Club Wien: Für eine zeitgemäße digitale Bildung. In: CCC Wien. 12. Mai 2017 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  20. Chaos Computer Club Wien: Stellungnahme zum Ministerialentwurf 316/ME. In: CCC Wien. 22. Mai 2017 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).
  21. Chaos Computer Club Wien: Chaos Computer Club Wien und VHS Josefstadt starten Nerd-Café. In: CCC Wien. 7. September 2017 (c3w.at [abgerufen am 9. September 2017]).

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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