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vom 27.04.2022, aktuelle Version,

Denkmalbehörde

Denkmalbehörde ist die Bezeichnung für verschiedene staatliche Dienststellen, die sich mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassen.

Deutschland

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der Kulturhoheit der Länder. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, welche auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der Denkmalbehörden regeln. Die Landesgesetze unterscheiden meistens zwischen Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden.

Denkmalschutzbehörde

Denkmalschutzbehörden sind Vollzugsbehörden, die Entscheidungen darüber treffen, ob ein Kulturdenkmal zerstört, beseitigt, transloziert, umgestaltet, instand gesetzt oder in seinem Aussehen verändert werden darf. Denkmalschutzbehörden sind in den hierarchischen staatlichen Verwaltungsaufbau eingegliedert und haben in der Regel einen zwei- (untere und oberste Denkmalschutzbehörde) oder dreistufigen Aufbau (untere, obere und oberste Denkmalschutzbehörde). Die oberste Denkmalschutzbehörde ist immer das zuständige Landesministerium, die obere Behörde in der Regel das Regierungspräsidium oder die Bezirksregierung, die untere bei einer kommunalen Körperschaft angesiedelt, in der Regel bei einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt. Im Saarland und in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gibt es abweichende Regelungen. Im Saarland ist die Denkmalverwaltung im Ministerium insgesamt zusammengefasst.

Denkmalfachbehörde

In den meisten Bundesländern gibt es ein Landesamt für Denkmalpflege, zum Teil mit dieser, zum Teil mit leicht abweichender Bezeichnung, dessen Leitung dem Landeskonservator obliegt. Es handelt sich um Fachbehörden, die außerhalb der Hierarchie der Vollzugsbehörden stehen und dem jeweiligen Ministerium direkt nachgeordnet sind. Die Denkmalfachbehörden sind funktional Pools von Fachleuten der Denkmalpflege. Sie beraten Denkmaleigentümer und Denkmalschutzbehörden bei deren Entscheidungen. Das Maß der ihnen zugestandenen Einflussnahme auf denkmalrechtliche Entscheidungen ist je nach Bundesland unterschiedlich und reicht von reiner Beratung bis dahin, dass die Denkmalschutzbehörde nur im Einvernehmen mit der Fachbehörde handeln darf.

In den meisten Bundesländern gibt es nur eine einheitliche Denkmalfachbehörde für alle Bereiche der Denkmalpflege. Früher gab es in einigen Bundesländern getrennte Fachbehörden für die Boden- und Bau- und Kunstdenkmalpflege. In Nordrhein-Westfalen sind die Denkmalfachbehörden bei den Landschaftsverbänden und der Stadt Köln angesiedelt.

Zusammenschlüsse der Denkmalfachbehörden sind die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland[1] und der Verband der Landesarchäologen.[2] Diese beiden Dachorganisationen haben ihrerseits keinen Behördencharakter, sondern dienen dem fachlichen Austausch und der Erarbeitung von übergreifenden Standards und Empfehlungen.

Zuständigkeiten

Für denkmalrechtliche Genehmigungen zu Maßnahmen an den Kulturdenkmalen zuständig ist in der Regel zunächst immer die örtliche Untere Denkmalschutzbehörde. Für Kulturdenkmäler in Staatseigentum, im Eigentum der Kirchen und für Bodendenkmäler gibt es in einigen Bundesländern Sonderregelungen. Für die landesweite Erfassung der Kulturdenkmale ist in der Regel die jeweilige Fachbehörde zuständig.

Österreich

Die Denkmalschutzbehörde Österreichs ist das Bundesdenkmalamt[3] als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Auf Länderebene arbeiten neun Landeskonservatorate des Bundesdenkmalamtes. Daneben ist der Denkmalbeirat in beratender Funktion tätig.

Schweiz

Heimatschutz und Denkmalpflege obliegen Bund und Kantonen. Auf Bundesebene ist die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) oberstes Gremium und dem Bundesamt für Kultur im Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert. In den Kantonen sind die Denkmalpflegen Amtsstellen, die einem Departement der Kantonsregierung unterstellt sind. Je nach Kanton sind Fachkommissionen und -gremien bestellt (z. B. Denkmalrat, Stadt- und Dorfbildkommission).

Der in kantonale Sektionen gegliederte Schweizer Heimatschutz ist ein privater Verein, der sich vor allem im Bereich von Bauten für das kulturelle Erbe engagiert.

Tschechische Republik

Im Jahr 2003 wurde in der Tschechischen Republik die Národní památkový ústav (NPÚ, deutsch: Landesdenkmalbehörde) gegründet. Sie ging aus der 1958 entstandenen Státní ústav památkové péče a ochrany přírody (deutsch: Staatliche Behörde zur Sorge für Denkmäler und zum Schutz der Natur) hervor. Die NPÚ ist eine Fachbehörde, deren Aufgabe der Denkmalschutz in der Tschechischen Republik ist.[4]

Schon 1987 wurde die Ústřední seznam kulturních památek České republiky (ÚSKP, deutsch: Zentrale Liste der Kulturdenkmäler in der Tschechischen Republik) geschaffen, die von der NPÚ gepflegt und geführt wird. Diese Liste stellt Informationen über die Kulturdenkmäler in der Tschechischen Republik auch online in digitalisierter Form zur Verfügung.[5] Über das Internetportal MomunNet[6] kann wahlweise nach kraj (Landesteil) oder okres (Kreis) nach den verzeichneten Kulturdenkmälern gesucht werden. Die aus der Suche gewonnenen Informationen können ausgedruckt oder in ein Tabellenkalkulationsprogramm exportiert werden.

Einzelnachweise

  1. Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, Deutschland
  2. Verband der Landesarchäologen, Deutschland
  3. Bundesdenkmalamt Österreich
  4. National Heritage Institute, Webseite der NPÚ (englisch), abgerufen am 27. Juni 2017
  5. Ústřední seznam kulturních památek ČR Webseite des tschechischen Kulturministeriums (tschechisch).
  6. monumnet.npu.cz bzw. Suchmaske. In: pamatkovykatalog.cz. Národní památkový ústav; (tschechisch).