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vom 10.10.2019, aktuelle Version,

EDV-Kaufmann

EDV-Kaufmann ist ein Ausbildungsberuf in Österreich. EDV-Kaufleute verkaufen Computer und Computerzubehör (Hardware, Software und elektronische Datenverarbeitungssysteme).

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum EDV-Kaufmann dauert in Österreich drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt – wie bei Lehrberufen üblich – im dualen Ausbildungssystem. Dieses umfasst die betriebliche Ausbildung, die von einer schulischen Ausbildung begleitet wird.

Aufgabengebiet

Zum Aufgabengebiet eines EDV-Kaufmanns gehört die Beratung von Kunden, die Behebung von Störungen und Fehlern sowie die Installation und Wartung von Hard- und Software. Im Verkauf bestellen sie Waren nach und sorgen für deren fachgerechte Lagerung. EDV-Kaufleute arbeiten im Team in Fachgeschäften des EDV-Handels oder in Fachabteilungen von Kaufhäusern und haben Kontakt zu Fachkräften aus anderen Abteilungen (z. B. Lagerhaltung, Rechnungswesen) und ihren Kunden.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Beratung von Kunden bei der Auswahl von Standardprodukten in Hardware, Software und elektronischen Datenverarbeitungssystemen unter Berücksichtigung technischer, kaufmännischer und rechtlicher Voraussetzungen
  • Analysieren der Kundenanforderungen und Vorschlagen geeigneter elektronischer Datenverarbeitungssystemlösungen
  • Anbieten von Service- und Betreuungskonzepten und Abstimmen auf Kundenwünsche
  • Herstellen von Betriebsbereitschaft von Hardware, Installieren und Konfigurieren von Software sowie von einfachen Netzwerken
  • Fehlersuche und Beheben einfacher Störungen
  • Arbeiten mit Personalcomputern (auch in Netzwerken)
  • Vorbereiten, Bereitstellen und Präsentieren des betrieblichen Sortiments an Waren- und Dienstleistungen
  • Entgegennehmen von Bestellungen und Abwickeln von Kundenaufträgen, inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
  • Annehmen, Kontrollieren, Lagern und Pflegen der Waren, Inventarisieren der Bestände
  • Abschließen von Kaufverträgen und Lizenzverträgen, Ausstellen von Verkaufsdokumenten wie Garantiescheinen, Empfangsquittungen und sonstigen Unterlagen