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vom 20.10.2019, aktuelle Version,

Eduard Tobisch

Eduard Karl Theodor Tobisch (* 17. April 1840 in Prag; † 7. Februar 1927 in Teplitz) war ein österreichischer Jurist und k.k. Hofrat.

Leben

Tobisch wurde 1840 als Sohn des k.k. Staatsbuchhaltungs-Rechnungsrats Franz Karl Tobisch (1794–1862) aus Meseritz bei Kaaden und der Ludmilla Drtina (1805–1886) in Prag geboren. Sein Bruder Vincenz Tobisch war Bergbauingenieur und Verwalter der Gruben in Dux und Johnsdorf. Sein Vater war ein Vetter des katholischen Geistlichen Franz Wenzl Tobisch, Erzdechant in Teplitz und des königlich preußischen Professors für Mathematik, Physik, Geschichte und Französisch Johann Karl Tobisch in Breslau.

Nach Absolvierung des Gymnasiums in Prag und Kaaden studierte er an der Karls-Universität in Prag Rechtswissenschaft und promovierte zum Dr. iur. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Aktuar in Kaaden wurde er 1887 zum Landesgerichtsrath am Handelsgericht in Prag ernannt. 1893 erfolgte die Beförderung zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes und Präsident der Arbeiter-Unfall-Versicherung in Böhmen.[1] Für seine Verdienste am Vaterland wurde ihm durch Kaiser Franz Joseph I. der Titel k.k. Hofrat verliehen. Ebenso erhielt der das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone. Seinem Ersuchen nach Versetzung in den Ruhestand wurde 1900 durch den Kaiser stattgegeben.[2] Anschließend verbrachte er seinen Lebensabend als Pensionist in Teplitz und verstarb dort 1927.

Seiner Ehe mit Rosa Emilie Klinger aus Kaaden entstammten zwei Söhne:

  • Eduard Josef Karl Tobisch, (* 26. November 1868 in Kaaden; † 18. Dezember 1899 in Brüx) Dr. med. und k.k. Chefarzt
  • Josef Karl Vinzenz Tobisch, (* 14. Oktober 1872 in Brüx; † 29. Oktober 1878 in Prag)

Beförderungen

  • 1872 Gerichtsadjunkt
  • 1877 Ratssekretär[3]
  • 1887 Landesgerichtsrat[4]
  • 1889 Oberlandesgerichtsrat[5]
  • 1893 Vorsitzender des Schiedsgerichtes und Präsident der Arbeiter-Unfall Versicherung in Böhmen
  • 1898 Vizepräsident beim Oberlandesgericht[6]

Einzelnachweise

  1. Ernennung zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes
  2. offizielle Mitteilung zur Versetzung in den Ruhestand
  3. Beförderung zum Ratssekretär
  4. Beförderung zum Landesgerichtsrat
  5. Beförderung zum Oberlandesgerichtsrat
  6. Beförderung zum Vizepräsidenten beim Oberlandesgericht