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vom 15.02.2020, aktuelle Version,

Ehren-Denkmünze für Tapferkeit (Österreich)

Goldene Ehren-Denkmünze für Tapferkeit (1866–1917)
Bronzene Tapferkeitsmedaille
Dreiecksband der Tapferkeitsmedaille mit zwei Wiederholungsspangen für dreimalige Verleihung
Dreiecksband der Tapferkeitsmedaille mit "K"-Auflage bei Verleihung an Offiziere (hier: Version in Silber)

Die Ehren-Denkmünze für Tapferkeit (seit 1809 Tapferkeitsmedaille) war eine hohe militärische Auszeichnung der Habsburgermonarchie.

Abstufungen

Die 1789 geschaffene Auszeichnung erfuhr mehrere Statutenänderungen, wobei 1848 die Silberne Tapferkeitsmedaille in zwei Stufen unterteilt und 1915 eine Bronzene Tapferkeitsmedaille eingeführt wurde. Seit 1917 wurden die beiden höchsten Stufen der Auszeichnung auch an Offiziere verliehen. Zuletzt existierten folgende Abstufungen:

  • Goldene Tapferkeitsmedaille
  • Große Silberne Tapferkeitsmedaille (Silberne Tapferkeitsmedaille I. Klasse)
  • Silberne Tapferkeitsmedaille (Silberne Tapferkeitsmedaille II. Klasse, umgangssprachlich auch "Kleine" Silberne Tapferkeitsmedaille genannt)
  • Bronzene Tapferkeitsmedaille

Geschichte

Die Auszeichnung wurde am 19. Juli 1789 durch Kaiser Joseph II. als Ehren-Denkmünze für Tapferkeit in Gold und Silber für Unteroffiziere und Mannschaften gestiftet, die sich im Kampf ausgezeichnet hatten. Mit "hofkriegsräthlichem Rescripte" vom 18. Mai 1809 wurden die Statuten geändert und die vormalige Denkmünze in Tapferkeitsmedaille umbenannt.

Am 19. August 1848 wurde die bisher einstufig verliehene Silberne Tapferkeitsmedaille durch Kaiser Ferdinand I. in eine I. und eine II. Klasse aufgeteilt, wobei die Medaille der II. Klasse mit einem Durchmesser von 31 mm etwas kleiner als die der I. Klasse war. Kaiser Franz Joseph I. stiftete am 14. Februar 1915 zusätzlich die Bronzene Tapferkeitsmedaille in der Größe der Silbernen Tapferkeitsmedaille II. Klasse. Anders als die höheren Stufen der Medaille konnte die bronzene auch an Angehörige der mit Österreich alliierten Armeen verliehen werden.

Am 29. November 1915 wurden Wiederholungsspangen eingeführt, welche für die mehrmalige Verleihung der jeweiligen Auszeichnung vergeben wurden. Die Wiederholungsspangen wurde auf dem Dreiecksband angebracht – eine Spange für die zweimalige Verleihung der Tapferkeitsmedaille, zwei Spangen für die dreimalige Verleihung, drei Spangen für die viermalige Verleihung.

Ab dem 26. September 1917 wurden die Goldene und die Große Silberne Tapferkeitsmedaille auch an Offiziere verliehen. Dies war besonders dann der Fall, wenn tapferes Verhalten oder eine hervorragende Führungsleistung für die Verleihung des Militär-Maria-Theresien-Ordens nicht ausreichten. Bei der Verleihung an einen Offizier erhielten die Tapferkeitsmedaillen eine Auflage in Form des Buchstabens „K“ (in Gold oder Silber) auf dem Dreiecksband.

Aussehen und Trageweise

Ordenszeichen

Das Ordenszeichen ist eine runde Medaille mit einem Durchmesser von 40 mm und zeigt das Bildnis des regierenden Monarchen (siehe unten). Rückseitig von einem Lorbeerkranz umgeben und von gekreuzten Standarten und Fahnen unterlegt, die Inschrift DER TAPFERKEIT. Während der Regierungszeit von Kaiser Karl I. lautete die Inschrift FORTITVDINI (der Tapferkeit).

Bildnis des Monarchen:

  • 1789–1792: Bildnis Joseph II. (Gold, Silber)
  • 1792–1804: Bildnis Franz I. (Gold, Silber)
  • 1804–1839: Bildnis Franz II. (Gold, Silber)
  • 1839–1849: Bildnis Ferdinand (Gold, Silber I. und II. Klasse)
  • 1849–1859: Bildnis Franz-Joseph I. (nach links blickend, ohne Bart) (Gold, Silber I. und II. Klasse)
  • 1859–1866: Bildnis Franz-Joseph I. (nach links blickend, mit kleinem Bart) (Gold, Silber I. und II. Klasse)
  • 1866–1914: Bildnis Franz-Joseph I. (nach rechts blickend, mit Backenbart) (Gold, Silber I. und II. Klasse)
  • 1914–1917: Bildnis Franz-Joseph I. (nach rechts blickend, mit Backenbart) (Gold, Silber I. und II. Klasse, Bronze)
  • 1917–1918: Bildnis Karl I. (Gold, Silber I. und II. Klasse, Bronze)

Während der Regierungszeit von Kaiser Leopold II. (1790–1792) wurde die Auszeichnung nicht verliehen.

Ordensband

Ordensband

Das Band der Tapferkeitsmedaille ist ponceaurot-weiß gestreift. Es entspricht in seinem Aussehen jenen Bändern, die später auch für das Militärverdienstkreuz sowie einige andere Auszeichnungen der Monarchie (z. B. die Militär-Verdienstmedaille "Signum Laudis", der Franz-Joseph-Orden und das Zivil-Verdienstkreuz) verwendet wurden, wenn sie für Verdienste im Krieg verliehen wurden.

Trageweise

Die Tapferkeitsmedaille wurde am Dreiecksband an der linken Brust getragen.

Lohnzulage und Ehrensold

Die Inhaber der Silbernen Denkmünze erhielten von Anbeginn die Hälfte ihrer regulären Löhnung als dauernde Zulage, die Inhaber der Goldenen Denkmünze erhielten die gesamte Löhnung als Zulage, bezogen also eigentlich doppelte Löhnung. Die Zulage wurde über die gesamte Dienstzeit gewährt, auch dann, wenn der Inhaber der Denkmünze später zum Offizier aufstieg. Maßgeblich für die Höhe der Zulage war allerdings die Charge (Dienstgrad), die der Inhaber am Tag der Verleihung innehatte. Die Zulage blieb während der Dienstzeit unveränderlich, auch im Fall, dass später eine höhere Löhnung bezogen wurde. Bei späterer Invalidität wurde die Invalidenversorgung zum Maßstab der Zulagenhöhe.[1] Die Inhaber der "Kleinen" Silbernen sowie der Bronzenen Tapferkeitsauszeichnung erhielten keine Löhnungszulage, ebenso wenig Soldaten, die zum Zeitpunkt der Auszeichnung bereits Offizier waren.

Diese Regelung blieb bis zum 1. Oktober 1914 in Kraft, als mit kaiserlicher Verfügung die Löhnungszulage in einen lebenslangen Ehrensold umgewandelt wurde. Für die Goldene Tapferkeitsauszeichnung gab es monatlich 30 Kronen, für die Silberne Tapferkeitsauszeichnung I. Klasse 15 Kronen. Bis Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde auch die Silberne Tapferkeitsauszeichnung II. Klasse mit einem Ehrensold versehen, in Höhe von 7 Kronen 50 Heller.[2] Die 1915 eingeführte Bronzene Tapferkeitsmedaille war zu keinem Zeitpunkt mit einem Ehrensold verknüpft.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Zahlung des Ehrensolds bis 1923 aufrechterhalten, dann aber wegen der Mega-Inflation und der Währungsreform von 1924/25 eingestellt. Erst ab dem 26. März 1931 erhielten die Inhaber der oberen Klassen auf Basis des sogenannten "Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetzes" wieder einen Ehrensold. Für die Goldene Tapferkeitsmedaille gab es jährlich 50,-- Schilling, für die Silbernen Tapferkeitsmedaille I. Klasse 25,-- Schilling. Die Inhaber der Kleinen Silbernen gingen wegen knapper Staatseinnahmen und angeblich geringer Anforderungen bei der Verleihungspraxis leer aus.

In der Ersten Republik waren Personen, die eine k.u.k. Tapferkeitsmedaille, das Karl-Truppenkreuz oder die Verwundetenmedaille erhalten hatten, gemäß Verordnung (BGBl. Nr. 507/33) vom 10. November 1933 berechtigt, am Band der Kriegserinnerungsmedaille gekreuzte Schwerter zu tragen.

Nach dem "Anschluss" Österreichs wurde die Goldene Tapferkeitsmedaille (und nur diese, gemeinsam mit dem Militär-Maria-Theresien-Orden!) am 27. August 1939 als Deutsche Auszeichnung in das Ordensgesetz übernommen und den Inhabern der jeweiligen Auszeichnung ein lebenslanger Ehrensold in Höhe von monatlich 20 RM (= 30 Schilling) ausgesetzt. Die Inhaber waren damit jenen des preußischen Goldenen Militär-Verdienst-Kreuzes finanziell gleichgestellt. Bei einem Wechselkurs von 1 RM zu 1,50 Schilling bedeutete die Gleichstellung jedoch für die Inhaber der Goldenen Tapferkeitsmedaille eine Reduzierung des ursprünglichen Ehrensoldes um 40 Prozent. Die Inhaber der Großen Silbernen Tapferkeitsmedaille wurden per Erlass des Reichsarbeitsministers vom 8. September 1939 mit einem Ehrensold bedacht. Mittels Verordnung des Armeeoberkommandos vom 13. März 1940 erhielten schließlich auch die Inhaber der Kleinen Silbernen einen Ehrensold.[3]

Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs übernahm ab 1957 die Regelung des Ordensgesetzes von 1939, jedoch nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit Wohnsitz in Deutschland. Begünstigte erhielten anfangs einen Ehrensold in Höhe von 25 DM. Die Inhaber der Silbernen Tapferkeitsmedaille beider Klassen blieben dauerhaft ausgespart.[4]

Diese wurden jedoch von der Republik Österreich mitbedacht, die seit 1958 einen Ehrensold zahlte: je nach Auszeichnungsstufe, anfangs 100, 50 oder 25 Schilling. Die Summen wurden seitdem nach oben angepasst.[5]

Siehe auch

Sonstiges

Seit August 1995 benennen die Absolventen der Heeresunteroffiziersakademie des Österreichischen Bundesheeres in Enns die einzelnen Jahrgänge nach Inhabern der Goldenen Tapferkeitsmedaille.

Literatur

  • Johann Stolzer, Christian Steeb: Österreichs Orden vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Akademische Druck- und Verlagsanstalt Graz, Graz 1996, ISBN 3-201-01649-7.
Commons: Tapferkeitsmedaille (Österreich)  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Statuten in: Geschichte des Krieges zwischen Russland, Oesterreich und der Türkey, Band 5. Wien 1792, S.79ff (Google Books)
  2. Zum Vergleich: Um das Jahr 1900 bezog ein Feldwebel einen Monatssold von 21 Kronen, ein Gemeiner erhielt 3 Kronen 60 Heller. Siehe: Hans Urbaner: Die Besoldung der Streitkräfte Einst und Jetzt. Heeresversorgunsschule, 2004 Textauszug gedenk-tafel.de
  3. Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, betreffend die Gewährung von Zulagen an Besitzer von Tapferkeitsmedaillen (Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1958), Sitzungsprotokoll vom 5. März 1958, S. 2470ff.
  4. Jörg Balk: Lohn der Tat. Ehrensold für die Inhaber höchster Tapferkeitsauszeichnungen des I. Weltkrieges nach dem Ordensgesetz von 1957. Ausstellung anlässlich der LVV 2011 des Kyffhäuserbund LV Schleswig-Holstein am 07.05.2011 in Krummesse, Kreis Herzogtum Lauenburg (Ausstellungskatalog) (Memento des Originals vom 2. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kyffhaeuser-kv-lauenburg.de
  5. Regierungsvorlage vom 2. Juni 1966

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