Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 07.04.2018, aktuelle Version,

Eigener Wirkungsbereich

Der eigene Wirkungsbereich ist ein Begriff aus dem österreichischen Gemeinderecht.

„Der eigene Wirkungsbereich umfasst neben den im Art. 116 Abs. 2 angeführten Angelegenheiten alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden. Die Gesetze haben derartige Angelegenheiten ausdrücklich als solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde zu bezeichnen.“

– Art. 118 Abs. 2 B-VG

Verfassungsrechtliche Aspekte

„Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.“

– Art. 118 Abs. 1 B-VG

Damit – das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist auch die Basis der Beziehungen der Gebietskörperschaften untereinander – steht der Begriff des eigenen Wirkungsbereich in Verfassungsrang.

Im eigenen Wirkungsbereich sind Verwaltungsbehörden, hier Gemeinden, berechtigt, selbst und ohne Weisungen von Bund oder Land zu entscheiden (Art. 118 B-VG). Sie sind also ermächtigt, Verordnungen oder Einzelentscheidungen wie Bescheide zu erlassen. Konkrete Beispiele hierfür sind das Bestellen der Gemeindeorgane (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gemeinderat), der Gemeindebediensteten oder der Verwaltung der gemeindeeigenen Verkehrsflächen. Alle weiteren Punkte sind im Art. 118 B-VG taxativ aufgezählt.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Aufgaben der österreichischen Gemeinden: Eigener und übertragener Wirkungsbereich (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/wwwap.wu.ac.at, Abschnitt 2.1 in Lukas Lengauer: Die Gemeindeebene im österreichischen Bundesstaat, 2. Strukturelle Besonderheiten und politische Praxis der österreichischen Kommunalpolitik in der Nachkriegszeit. Auf WU Wien: Suburbanisierung und (Re-)Territorialisierung in der Vienna Region, wwwap.wu.ac.at. Abgerufen am 16. Juni 2015.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!