Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 22.07.2019, aktuelle Version,

Eisenbahngesetz 1957

Basisdaten
Titel: Eisenbahngesetz 1957
Langtitel: Bundesgesetz über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den Verkehr auf Eisenbahnen
Abkürzung: EisbG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 60/1957
Datum des Gesetzes: 13. Februar 1957
Inkrafttretensdatum: 8. März 1957
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 60/2019
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, in dem die Organisation des österreichischen Schienenverkehrs geregelt wird. Weiters werden darin unter anderem zahlreiche Begriffsbestimmungen aufgezählt, die Grundlage der Ausbildung von Schienenfahrzeugführern festgelegt, das Verhalten in Eisenbahnanlagen sowie die Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsorgane geregelt.

Literatur

  • Gerhard Gürtlich, Wolfgang Catharin: Eisenbahngesetz, Kommentar samt ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der Eisenbahnen. 3. Auflage. Linde Verlag, Wien 2015, ISBN 978-3-7073-3072-4.
  • Andreas Netzer: Eisenbahngesetz. In: Altenburger/Raschauer: Kommentar zum Umweltrecht. LexisNexis, Wien 2014, ISBN 978-3-7007-5629-3.
  • Hanno Liebmann: EisbG Eisenbahngesetz 1957 – MANZ-Kurzkommentar. 3. Auflage. MANZ´sche, Wien 2014, ISBN 978-3-214-00548-1.
  • Josef Kühne, Friedrich Hofmann, Helmut Nugent, Johann Roth: Eisenbahnenteignungsgesetz, Eisenbahngesetz, Eisenbahn-Kreuzungsverordnung. Manz´sche Gesetzesausgaben, Sonderausgabe Nr. 62. MANZ´sche, Wien 1982, ISBN 3-214-3125-2.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!