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vom 18.06.2019, aktuelle Version,

Europaschutzgebiet Lauteracher Ried

Ausschnitt des Lauteracher Rieds mit Blick zur Schweiz
Typischer lichter Baumbestand im Lauteracher Ried und Kombination mit der Kulturlandschaft, die teilweise einen parkähnliche Charakter erreicht
Rheintalmoor (Ried) und Informationstafel vision:rheintal
Übersichtsplan us der Verordnung der Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet "Lauteracher Ried", LGBl.Nr. 63/2002

Das Europaschutzgebiet Lauteracher Ried (Natura-2000-Gebiete) liegt in den Gemeinden Lauterach und Hard, in Vorarlberg, Österreich. Es umfasst einzelne Bäume und kleine Baumgruppen, Wiese und Bauernhöfe und sonstiges Kulturland.

Zweck des Europaschutzgebietes Lauteracher Ried ist der Schutz hier lebender gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume sowie der Erhalt des Jahrhunderte alten Kulturlandes (siehe auch: Ried in Vorarlberg)

Geschichte

Das Lauteracher Ried wird seit Jahrhunderten wirtschaftlich genutzt. Verkehrstechnisch war es lange Zeit nicht bzw. sehr schwer erschließbar. Es wurde über Jahrhunderte Torf (Schollen) für Heizzwecke oder für Einstreu gestochen (bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts). Die Torfschichten sind bis zu sechs Meter mächtig.

Rechtliche Grundlage

Das Europaschutzgebiet Lauteracher Ried hat den Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiet aufgrund der Verordnung Landschaftsschutzgebiet „Lauteracher Ried“[1] und ist ein Vogelschutzgebiet.[2] Das Europaschutzgebiet wurde gemäß den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union teilweise als Vogelschutzgebiet gemeldet, wobei für die Erklärung zum Vogelschutzgebiet das bestehende Brutvorkommen des Wachtelkönigs maßgebend war.

Schutzzweck und -umfang

Der Schutzzweck besteht darin

  • die offene Riedlandschaft im Süden des Lauteracher Riedes sowie die parkartig geprägte Landschaft mit ihrer natürlich gewachsenen Geländestruktur im mittleren und nördlichen Teil des Lauteracher Riedes in ihrer Eigenart und in ihrem besonderen ästhetischen Reiz zu erhalten,
  • die Landwirtschaft im Sinne einer an den Standort angepassten Nutzungsintensität zu sichern und vor boden- und landschaftszerstörenden Konkurrenznutzungen zu schützen,
  • einen großen unzerschnittenen und zusammenhängenden naturnahen Landschaftsraum im unteren Rheintal langfristig zu erhalten,
  • eine geeignete Pufferzone zur Vermeidung von Störungen für die nach der Streuewiesenverordnung[3] geschützten Streuewiesenflächen zu schaffen.[4]

Topografie

Das Europaschutzgebiet Lauteracher Ried liegt im nördlichen Rheintal zwischen der Dornbirner Ach und auf dem Gemeindegebiet von Hard und Lauterach.[5][6]

Ca. 90 ha (rund 16 %) der geschützten Landschaft besteht aus Feuchtwiesen (Streuwiese), die nur einmal im Jahr gemäht werden. Der Baumbestand besteht vor allem aus Birken und Eichen. Der nördliche Teil weißt eher den Baumbestand auf, während der südliche Teil einen gehölzarmen moorähnlichen Charakter hat. Das gesamte Gebiet hat nur wenig Gefälle und liegt in einer Höhe von etwa 400 m ü. A. mit einer Fläche von etwa 580 Hektar.

Das größte ruhende Gewässer im Europaschutzgebiet ist der nordöstlich gelegene Jannersee (Grundwassersee), auf der gesamten südwestlichen Seite fließt die Dornbirner Ache. Im südwestlichen, südlichen und südöstlichen Bereich grenzt das Europaschutzgebiet übergangslos an das Europaschutzgebiet Soren, Gleggen–Köblern, Schweizer Ried und Birken–Schwarzes Zeug.

Literatur

  • Europaschutzgebiet Lauteracher Ried, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bregenz.
  Commons: Lauteracher Ried  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. LGBl. Nr. 82/1997, 63/2002.
  2. Verordnung der Vorarlberger Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl. Nr. 8/1998.
  3. Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den „Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau“, LGBl. Nr. 61/1995.
  4. § 3 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet „Lauteracher Ried“, LGBl. Nr. 82/1997, 63/2002.
  5. Siehe zeichnerische Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 2. Mai 2003, Zl IVe-106.00.
  6. § 2 Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über das Landschaftsschutzgebiet „Lauteracher Ried“.