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vom 01.10.2021, aktuelle Version,

Exekutionsordnung

Exekutionsordnung (abgekürzt EO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das das Exekutionsverfahren regelt. Das Exekutionsverfahren ist wie das Insolvenzverfahren Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Zivilverfahrensrecht.

Basisdaten
Titel: Exekutionsordnung
Langtitel: Gesetz vom 27. Mai 1896, über das
Exekutions- und Sicherungsverfahren
(Exekutionsordnung – EO).
Abkürzung: EO
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht
Fundstelle: RGBl. 1896/79
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 38/2019
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Gliederung

  • I. Teil: Exekution
    • I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
      • 1. Titel: Exekution aus inländischen Akten und Urkunden
      • 2. Titel
      • 3. Titel
    • II. Abschnitt: Exekution wegen Geldforderungen
      • 1. Titel: Exekution auf das unbewegliche Vermögen
        • 1. Abteilung: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
        • 2. Abteilung: Zwangsverwaltung
        • 3. Abteilung: Zwangsversteigerung
        • 4. Abteilung: Besondere Bestimmungen über die Exekution auf Gegenstände des Bergwerkseigentums
      • 2. Titel: Exekution auf das bewegliche Vermögen
        • 1. Abteilung: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
        • 2. Abteilung: Exekution auf Geldforderungen
        • 3. Abteilung: Exekution auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung körperlicher Sachen
        • 4. Abteilung: Exekution auf andere Vermögensrechte
    • III. Abschnitt: Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen
  • II. Teil: Sicherung
    • I. Abschnitt
    • II. Abschnitt: Einstweilige Verfügungen
  • III. Teil

Rezeption

Die österreichische Exekutionsordnung wurde unter dieser Bezeichnung in Liechtenstein weitgehend rezipiert (Gesetz vom 24. November 1971 über das Exekutions- und Rechtssicherungsverfahren. Kurztitel: Exekutionsordnung, Abkürzung: EO. LGBl 1972/32/2).

Siehe auch