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vom 28.05.2022, aktuelle Version,

Feuerlöscher

Brandschutzzeichen für Feuerlöscher nach DIN EN ISO 7010

Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

Bei Feuerlöschern handelt es sich um Druckbehälter. Nicht alle Löschmittelbehälter stehen jedoch dauerhaft unter Druck.

Norm EN 3

EN 3
Bereich Brandschutz
Titel Tragbare Feuerlöscher,
Teil 1: Benennung, Funktionsdauer, Prüfobjekte
Teil 2, 3, 5: Prüfung, Ausführung
Teil 4: Füllmengen, Mindestanforderungen
Teil 6: Bestätigung der Konformität
Teile 7, 8, 9: Eigenschaften & Anforderungen
Teil 10: Bestätigung der Konformität
Teile 1 bis 10
Letzte Ausgabe 2010
Nationale Normen DIN EN 3 (ersetzt: DIN 14406:1–3),
ÖNORM EN 3 (ab 2006–07: Teil 7, 8, 10),
SN EN 3

Seit Einführung der Europäischer Norm EN 3 Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN EN 3 zugelassen, in Österreich nach der entsprechenden ÖNORM EN 3:

  • Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
  • Im Januar 2005 (DIN) bzw. Dezember 2004 (ÖNORM) machte die neu geschaffene Brandklasse F (Fettbrand) eine Überarbeitung notwendig. Für Brände an elektrischen Anlagen (Brandklasse E) ist kein Piktogramm mehr vorgesehen.
  • Eine chemische Druckerzeugung ist in der aktuellen Norm nicht mehr vorgesehen, siehe Abschnitt Chemische Druckerzeugung.
  • Ebenso ist die Verwendung von Kennbuchstaben nicht mehr vorgesehen, siehe Abschnitt Brandklassen und Löschvermögen. Sie wird allerdings teilweise noch intern zur Kategorisierung der Feuerlöschertypen verwendet.

Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN-Norm DIN 14406-1 bis 3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.

Kennzeichnung auf Feuerlöschern

Feuerlöscher besitzen nach EN 3-7 fünf Schriftfelder:

  1. Das Wort 'Feuerlöscher', die Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen.
  2. Die Bedienungsanleitung in Schriftform und als Piktogramm, ebenso die Brandklassen, für die der Feuerlöscher geeignet ist.
  3. Ein Warnhinweis auf den einzuhaltenden Sicherheitsabstand beim Gebrauch an elektrischen Anlagen.
  4. Die Beschreibung des Löschmittels, des Treibmittels, des Funktionsbereiches, Nummer der Anerkennung und Typenbezeichnung.
  5. Angaben zum Hersteller.

Brandklassen und Löschvermögen

Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.

Geregelt ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand verschieden großer zu löschenden Prüfobjekte. Das größte Prüfobjekt, das mit dem Feuerlöscher noch abgelöscht werden kann, definiert sein maximales Löschvermögen (Rating). Da dieses je nach Brandart des Prüfobjektes differieren kann, wird es für jede Brandklasse durch einen Normbrand gesondert ermittelt. Beispiele:

  • Ein Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von 43A ist zum Ablöschen eines genormten Holzstapels von 4,3 m Länge geeignet.
  • Ein Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von 144B ist zum Ablöschen eines Behälters mit 144 Liter eines Gemisches aus einer brennbaren Flüssigkeit und Wasser geeignet.
  • Ein Feuerlöscher mit einer Einstufung von 40F hat ein Löschvermögen für 40 Liter brennendes Speiseöl.[1]

Das Löschvermögen von Feuerlöschern ist folgendermaßen gestaffelt:

  • Brandklasse A: 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 34A, 43A, 55A.
  • Brandklasse B: 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B.
  • Brandklasse F: 5F, 25F, 40F, 75F.[1]

Bei der Brandklasse C wird nur geprüft, ob vom Feuerlöscher brennendes Gas abgelöscht wird, welches am Ende eines Rohres austritt.

Bei der Brandklasse D wird das Löschen eines Magnesium- sowie eines Natrium-Brandes geprüft.

Die Brandklasse E wurde abgeschafft. Sie war für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen. Alle heutigen Feuerlöscher können in Niederspannungsanlagen eingesetzt werden, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Eignung von Löschmitteln in Feuerlöschern

Als Löschmittel werden verwendet:

  • nicht brennbare Gase, meist Kohlendioxid, geeignet bei Bränden von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
  • Löschpulver, meist geeignet für feste und flüssige Stoffe, sowie Gase, teilweise auch nur für Flüssigkeiten und Gase oder nur für Metallbrand
  • Schaum, geeignet für feste und flüssige Stoffe
  • Wasser oder wässrige Lösungen wie Salzlösung, geeignet für feste Stoffe; Löschwirkung durch Kühleffekt, bei Salzlösungen auch durch Trennschichtbildung; leicht entfernbare Löschmittelrückstände

Bis Mitte der 1990er-Jahre wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seitdem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten, siehe Montreal-Protokoll.

Eignung von Löschmitteln in Handfeuerlöschern für Brandklassen – nach EN 2 (vormals DIN 14406)
Löschmittel Brandklasse
A B C D F
ehemaliger Kennbuchstabe4 Feststoffe Flüssigkeiten Gase5 Metalle Speisefett
Wasser oder wässrige Lösung (Salzlösung) W _ _1 _ _2 _3
Wasser-Nebel[2] W _ _ _ _2 _
Schaum S _ _ _ _2 _3
BC-Pulver P _ _ _ _ _
ABC-Pulver PG _ _ _ _ _
Metallbrandpulver PM _ _ _ _ _
Kohlenstoffdioxid CO2 K _ _ _ _2 _
Fettbrandlöschmittel F _ _ / _6 _ _2 _

_ geeignet; _ ungeeignet; _ Einsatz birgt besondere Gefahren (siehe 123)

1 Gefahr der Brandausbreitung
2 Gefahr einer heftigen, u.  U. explosionsartigen Reaktion
3 Gefahr der Fettexplosion
4 Die Kennzeichnung durch Kennbuchstaben ist nicht mehr normgemäß.
5 Das Löschen von Bränden gasförmiger, unter Druck austretender Stoffe ist schwierig und nur mit speziellen Feuerlöschern möglich, deren Vorkommen heute gegen null tendiert.
6 Teilweise sind Fettlöscher auch für die Klassen A B F erhältlich.

Vor- und Nachteile von Feuerlöschern je nach Löschmittel

Pulver-Feuerlöscher

Einsatzgebiet und Löschwirkung

Pulver-Feuerlöscher sind die gängigsten Feuerlöscher. Sie werden immer dort eingesetzt, wo zur Sicherheit von Menschen und Sachwerte die Brandklassen ABC oder BC abgedeckt werden sollen. Das Löschpulver ist nicht gesundheitsgefährdend. Die Löschwirkung von Pulver-Feuerlöschern ist schlagartig. Spezielle Sperrschutzeffekte verhindern eine Rückentzündung bei Feststoffbränden.[3]

Nachteil

Der Nachteil von Pulver-Feuerlöschern ist, dass es nach dem Einsatz des Löschpulvers zu starken Verschmutzungen kommen kann. Das Pulver setzt sich in alle Rillen und Fugen ab. Es kann also sein, dass selbst Jahren nach Einsatz eines Pulver-Feuerlöschers, Pulverreste auftauchen.[3]

Schaum-Feuerlöscher

Vorteil

Der Vorteil von Schaum-Feuerlöschern liegt darin, dass durch die Löschpistole der Löschschaum zielgerichtet auf den Brand gerichtet werden kann. Dadurch hält sich die Verschmutzung nach der Brandbekämpfung im vertretbaren Rahmen.[4]

Nachteile

Schaum-Feuerlöscher sind nicht für Gasbrände geeignet. Das Löschmittel hat eine geringe Haltbarkeit und ist regelmäßig auszutauschen.[4]

CO2-Feuerlöscher

Einsatzgebiet

Das Löschmittel Kohlenstoffdioxid ist das einzige in Feuerlöschern einsetzbare Löschmittel, das völlig rückstandslos löscht. Außerdem ist CO2 nicht elektrisch leitend. CO2-Feuerlöscher werden daher bei technischen Geräten, elektrischen und elektronischen Anlagen und empfindlichen Arbeitsbereichen eingesetzt,  beispielsweise in elektrischen Betriebsräumen, Serveranlagen, Laboratorien, Reinräumen oder Bereichen mit hohen hygienischen Anforderungen. CO2-Feuerlöscher löschen besonders effektiv in geschlossenen Räumen. Im Freien oder in großen Räumen hingegen verflüchtigt sich CO2 sehr schnell.[5]

Löschmittelaustritt beim Löschvorgang

Bei Betätigung des Feuerlöschers entspannt sich das austretende, flüssige CO2 sofort an der Düse und kühlt sich dabei sehr stark ab. Dadurch entsteht ein zwei-Phasen-Strom, der aus gasförmigem CO2 und kleinsten Partikeln von festem CO2 (Trockeneis) besteht. Der Löschmittelstrahl ist durch die feinen Trockeneispartikel und die infolge der niedrigen Gastemperatur kristallisierte Luftfeuchtigkeit als weißer Löschmittelstrahl sichtbar.[5]

Nachteil

Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern kann in kleinen Räumen wie z. B. Schaltschränken, Server-, Lager- oder Laborräumen lebensgefährlich sein, weil beim Löschen durch das in Sekunden freigesetzte CO2-Volumen schnell eine hohe Konzentration von CO2 in der Raumluft erreicht werden kann. Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Empfehlungen für das richtige Verhalten beim Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern erarbeitet. Bei kleinen Räumen kann unter Umständen das Löschen durch den Türspalt oder durch die geöffnete Tür z. B. eines Schaltschranks erfolgen.[5][6]

Funktionsdauer

Die Dauer des Löschmittelausstoßes wird oft zu hoch eingeschätzt. Aufgrund der begrenzten Löschmittelmenge und zugleich einer hohen Ausstoßrate kann man nur mit recht kurzen Zeiten rechnen.

Nach DIN EN 3 ist nicht die Löschmittelmenge, sondern das sogenannte Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Die Löschmittelmenge hat aber Einfluss auf die Funktionsdauer eines Feuerlöschers.

Die Funktionsdauer ist die Zeit, in der das Löschmittel kontinuierlich bei vollständig geöffneter Unterbrechungseinrichtung löschwirksam austritt.

Funktionsdauer [Sekunden]
Füllmenge Kohlenstoffdioxid Pulver Wasser- und Schaum Wassernebel
1–2 kg 6–12
2 kg 05–10
5 kg 10–15
6 kg 15–23
12 kg 18–33
2 l 10–15 20
6 l 20–30 50
9 l 60

Prüfung, Wartung, Instandhaltung

Nach der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 Kapitel 6 sind Feuerlöscher regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen zu prüfen und gegebenenfalls instand zu setzen oder zu ersetzen.[7]

Die DIN 14406 Teil 4 beschreibt die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 durch Sachkundige. Der Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen darf maximal zwei Jahre betragen.[7]

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung sind tragbare Feuerlöschgeräte in Kraftomnibussen alle 12 Monate zu inspizieren.[7]

Seit 2008 sieht § 16 der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Feuerlöscher alle 5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung vor. Die innere Prüfung wird meist alle 4 Jahre gemeinsam mit der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 durchgeführt. Die Festigkeitsprüfung kann in Abhängigkeit von der Bauart entfallen, wenn bei der inneren Prüfung durch eine befähigte Person keine Mängel festgestellt wurden. Bei Feuerlöschern mit einem Druckinhaltsprodukt unter 1000 kann die Festigkeitsprüfung durch eine befähigte Person nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203/2 ausgeführt werden.[8] Bei einem Druckinhaltsprodukt von über 1000 muss dies in einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geschehen.[7]

In Österreich gilt die ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004). Personen und Betriebe, die Feuerlöscher warten, werden alle vier Jahre vom TÜV Austria zertifiziert.

Vom Hersteller erlassene Instandhaltungsanweisungen können kürzere Prüf- und Instandhaltungsfristen vorsehen.

Prüfung und Instandhaltung werden durch einen Instandhaltungsnachweis dokumentiert, etwa in Form einer auf dem Feuerlöscher angebrachten Plakette.

Ausgelöste Feuerlöscher können durch einen Fachbetrieb wieder aufgefüllt werden.

Druckerzeugung

Pulverlöscher (Aufladelöscher) in Benutzung
Transparenter Dauerdrucklöscher für Schulungszwecke

Nach der Art der Druckerzeugung unterscheidet man folgende Arten von Feuerlöschern:

Aufladelöscher

Aufladelöscher bestehen aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter), Löschmittel und Treibgas sind also zunächst getrennt. Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, zum Beispiel durch Betätigen von Schlagknopf oder Auslösehebel oder Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlenstoffdioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Der Löscher ist nun „aufgeladen“ und bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit außerhalb oder innerhalb des Löschmittelbehälters angebrachter Treibgasflasche. Löscher mit integrierter Treibgasflasche sind an der groß dimensionierten Überwurfmutter zu erkennen, mit der die Patrone im Behälter verschraubt wird. Der kleine Treibgasbehälter lässt sich technisch gut abdichten, so dass es kaum zu Undichtigkeiten kommt.[9]

Aufladelöscher mit Löschschaum enthalten entweder eine vorgemischte Lösung oder eine Kartusche mit Schaumkonzentrat. Aufladelöscher besitzen eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren. Ihnen wird eine höhere Zuverlässigkeit im Vergleich zu Dauerdrucklöschern zugeschrieben. Die Anschaffungskosten sind etwas höher, dafür kann der Feuerlöscher einfacher gewartet werden, wodurch sich die Instandhaltungskosten verringern.

Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher)

Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Löschmittel und Treibgas gemeinsam im Löschmittelbehälter. Als Treibgas wird Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid verwendet. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, wird das Löschmittel vom Treibgas in das Steigrohr gedrückt und tritt über Löschschlauch und Löschdüse aus. Der Betriebsdruck von Dauerdrucklöschern liegt bei 15 bar. Dauerdrucklöscher sind in der Regel mit einem kleinen Manometer zur Kontrolle des Drucks ausgestattet.

Vorteil dieser Bauweise ist der geringe technische Aufwand, weshalb diese Löscher preisgünstiger sind. Geringe Undichtigkeiten am Löscher können das Treibgas unbemerkt entweichen lassen, wodurch der Löscher funktionsunfähig wird. Die Lebenserwartung beträgt etwa 20 Jahre. Die Wartungskosten sind aufgrund der verwendeten Technik etwas höher als bei Aufladelöschern.

Gaslöscher

Gaslöscher enthalten weder Flüssigkeiten noch Pulver. Das Treibmittel (Kohlenstoffdioxid, CO2) ist gleichzeitig das Löschmittel.

Chemische Druckerzeugung (veraltet)

Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Norm EN 3 nicht mehr vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich. Im Löschmittel waren alkalische Salze gelöst. Zur Inbetriebnahme wurde durch einen Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert. Die folgende chemische Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlenstoffdioxid, das als Treibmittel fungierte.

Ehemals verwendete Kurzzeichen zur Druckerzeugung

Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in der EN 3 nicht mehr vorgesehen. Sie sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden.

  • Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
  • Kennbuchstabe H: Aufladelöscher. Ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck. Der Treibmittelbehälter kann außerhalb oder innerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein.
  • Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher. Der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck.

Anwendungsbereiche

Feuerlöscher im Straßenverkehr

Für Gefahrguttransporte und Omnibusse, in manchen Ländern wie Belgien oder Griechenland sowie in Estland, Lettland, Litauen und Polen auch für Pkw, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei Lkw sind diese zwar nicht vorgeschrieben, es ist aber angeraten, mindestens einen 6-kg-Löscher mitzuführen. In Frankreich sind Feuerlöscher für Lkw allerdings vorgeschrieben: Zugmaschine 2 kg 8A 34 B, Auflieger 6 kg 21A 113B.

In Pkw sollte zumindest ein 2-kg-Löscher mitgeführt werden, da eine ungeübte Person mit geringerer Füllmenge kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Der Feuerlöscher sollte griffbereit gelagert sein (z. B. unter dem Beifahrersitz), da eine eingeschränkte Zugänglichkeit (z. B. im Kofferraum) den Start der Benutzung verzögert und sich der Brand weiter ausbreiten kann.[10]

Feuerlöscher im Schienenverkehr

In Deutschland müssen in Triebfahrzeugen und Reisezugwagen Feuerlöscher bereitgestellt werden, die den Anforderungen für elektrische Anlagen genügen und zumindest ab −20°C einsatzfähig sind.[11] Hierbei werden zumeist 6-Liter-Schaum- oder -Wasserlöscher eingesetzt.[11]

In Dänemark ist im Triebfahrzeug ein Kohlendioxidlöscher mitzuführen, in Österreich ein Schaumlöscher und in Italien ein Pulverlöscher.[12]

Nach der Brandschutznorm für Schienenfahrzeuge, erst veröffentlicht im Jahr 2013, in Europa (EN 45545) Wasserlöscher vorgeschrieben.

Feuerlöscher im Luftverkehr

Trotz der ökologischen Bedenklichkeit werden in Flugzeugen wegen ihrer guten Löschwirkung noch heute Halonlöscher mitgeführt, wobei das Löschmittel Halon immer mehr durch alternative Feuerlöscher abgelöst wird, was sich jedoch primär auf die Flugzeugkabine bezieht. Für Triebwerke, Hilfsgeneratoren (APU, meist im Heck des Flugzeuges) und die Frachträume sowie Abfallbehälter der Bordtoiletten wird jedoch nach wie vor oft Halon als Löschmittel verwendet.

Bei einem Flugzeugbrand (z. B. in der Kabine) muss man sich stets daran erinnern, sehr gezielt zu löschen, da die Löschdauer eines 6-kg-Löschers nur etwa 20 Sekunden bis zur vollständigen Entleerung beträgt. In Kleinflugzeugen werden sogar oft noch kleinere Löschmittelbehälter mitgeführt.

In Flugzeugen werden Brandherde idealerweise mit einem Löschabstand von etwa 70–100 cm gelöscht. Bei Flugzeugen ist zu beachten, dass es nach dem Einsatz von CO2-Löschern bereits bei Einwirkzeiten von 30 Sekunden (angenommene Konzentration: 10 %) zu Schwindelanfällen kommen kann, die die sichere weitere Flugdurchführung beeinträchtigen können.

Feuerlöscher in Arbeitsstätten

Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten (LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Einstufungszahl) von verschiedenen Löschern (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlenstoffdioxid) miteinander vergleichen zu können. Laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 kann ein Feuerlöscher bis zu 15 LE haben. Neun Löschmitteleinheiten entsprechen beispielsweise in der Brandklasse A einem Löschvermögen von 27A und in der Brandklasse B von 144B wie die folgende Zuordnungstabelle nach ASR A2.2 zeigt.

Löschvermögen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B

Ein Wandhydrant entspricht 27 LE, jedoch dürfen laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2[1] maximal ein Drittel der benötigten Löschmitteleinheiten durch Wandhydranten gestellt werden. Einige Feuerlöscher-Rechner und Feuerlöscher-App unterstützen bei der Ermittlung und Dokumentation der Ausstattung mit Feuerlöschern und Wandhydranten in Arbeitsstätten gemäß ASR A2.2.[13][14]

In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 sowie die deutsche Fassung der europäischen Norm DIN EN 3. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen und diese gemäß DIN EN ISO 7010 mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher zu kennzeichnen. In Orientierung an die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.

In Österreich ist – neben der obigen Normen – die TRVB F 124 maßgebend.

Lebensdauer eines tragbaren Feuerlöschers

Nach der Druckgeräterichtlinie Anhang I Abschn. 3.4 muss der Hersteller die maximale Lebensdauer eines Feuerlöschers nach § 6 Abs. 1 des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) in der Betriebsanleitung angeben.[15]

Diese Angabe ist relevant für die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften für Brandschutzeinrichtungen und deren Funktionstüchtigkeit.[15]

Der Hersteller Minimax nennt für die Marken Minimax, Favorit, Vulkan und Wintrich eine Lebensdauer von bis zu 20 Jahren bei Pulver-, Wasser-, Schaum-Dauerdruckfeuerlöschern sowie von bis zu 25 Jahren bei Pulver-, Wasser-, Schaum-Aufladefeuerlöscher und Kohlendioxid-Feuerlöschern.[15]

Geschichte

Entwicklungsgeschichte der Feuerlöscher

Zu den historischen Vorläufern gehört der von W. H. Philipps um 1850 patentierte Philipps Fire-Annihilator[16][17][18] und der Bauer'sche Feuer-Annihilator Ende des 19. Jahrhunderts. Letzterer wog 7 kg im leeren Zustand, 35 kg gefüllt mit einer in Wasser aufgelösten Feuerlöschmasse.[19]

Am 10. Februar 1863 erhielt Alanson Crane in den Vereinigten Staaten ein Patent auf den von ihm erfundenen Feuerlöscher.

Ein weiterer früher Vorgänger des Feuerlöschers wurde von dem Engländer George William Manby erfunden. Der Minimax-Unternehmensgründer Wilhelm Graaff (1872–1931) patentierte mit der „Spitztüte“ den ersten massenfähigen Feuerlöscher und brachte ihn im Dezember 1902 auf den Markt. Bei dem Schleuder-Trockenfeuerlöscher gab es keine Druckbehälter; das Pulver wurde durch Schleudern des Behälters auf das Feuer aufgebracht.

Die „Internationale Feuerlösch-Gesellschaft mbH“ (später TOTAL Feuerschutz GmbH) präsentierte im Jahre 1912 in Berlin den ersten „Schnell-Trocken-Feuerlöscher“. Dieses Löschgerät wurde 1912 durch das kaiserliche Patentamt unter der Patentnummer „277836 v. z. B. 1912 Druckgasfeuerlöscher mit einem als Druckmittel dienenden Löschgas“ patentiert. Es kann als Vorläufer aller modernen, mobilen Feuerlöscher angesehen werden und revolutionierte damit die Brandbekämpfung.

Auch das Komet-Verfahren zur Herstellung von Löschschaum, im Jahr 1932 durch Clemens Wagner patentiert, wurde durch Total weiterentwickelt.[20]

Tetrachlorkohlenstoff im Feuerlöscher

Der flüssige und reaktionsarme Tetrachlorkohlenstoff (CCl4, auch Tetrachlormethan) wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in drucklose Handpumpen aus Messing oder Chrom gefüllt. Beim Bespritzen der Feuerstelle verdampfte der Tetrachlorkohlenstoff und erzeugte eine sauerstoffverdrängende Gaswolke. Bis in die 1950er Jahre wurde der Feuerlöscher mit Tetrachlorkohlenstoff für flüssige Brände und Brände an elektrischen Anlagen eingesetzt, bis schädigende Auswirkungen auf das Nervensystem und innere Organe festgestellt wurden.[21]

Tetrachlorkohlenstoff unterlag wie auch die Halone in Deutschland der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung,[22] die im Jahr 1991 in Kraft trat und 2006 von der Chemikalien-Ozonschichtverordnung abgelöst wurde.

Weitere Löschmittel und -systeme

Literatur

  • Willy Symanowski: Die Roten Hefte, Heft 14 – Feuerlöscher im vorbeugenden Brandschutz – Tragbare Geräte. 9. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1992, ISBN 3-17-011287-2.
  • Die Auswahl des richtigen Feuerlöschers für Arbeitgeber, Merkblatt, 2017, herausgegeben von der Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie im bvfa[23]
  • Feuerlöschmittel in Feuerlöschern, Merkblatt, 2019, herausgegeben von der Fachgruppe Löschmittelhersteller im bvfa
  • Checkliste für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen, Information, 2019, herausgegeben von der Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie im bvfa
  • Sind Feuerlöscher wartungsfrei?, Positionspapier, 2018, herausgegeben von der Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie im bvfa
  • Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern, Merkblatt, 2016, herausgegeben von der Fachgruppe Löschmittelhersteller im bvfa
  • Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige und Prüfungen durch befähigte Personen, Merkblatt, 2016, herausgegeben von der Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie im bvfa
  • Elektrostatische Aufladung bei der Betätigung von Feuerlöschern, Merkblatt, 2016, herausgegeben von der Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie im bvfa
Commons: Feuerlöscher  – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Feuerlöscher  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände.
  2. Telesto Deutschland GmbH: Telesto-Nebel im mobilen Feuerlöscher (Memento vom 8. Februar 2015 im Internet Archive)
  3. 1 2 Pulver-Feuerlöscher. In: feuerloescher-ratgeber.de. WaKi Software GmbH, abgerufen am 8. April 2022.
  4. 1 2 Schaum-Feuerlöscher. In: feuerloescher-ratgeber.de. WaKi Software GmbH, abgerufen am 8. April 2022.
  5. 1 2 3 DGUV Information 205-034, Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen. In: publikationen.dguv.de. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2022.
  6. Checkliste für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen. In: doeka-kassel.de. bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e.V., 18. Februar 2020, abgerufen am 8. April 2022.
  7. 1 2 3 4 Feuerlöscherwartung, Minimax. In: Minimax-Mobile.de. Abgerufen im November 2021.
  8. Prüfungen nach BetrSichV an tragbaren Feuerlöschern. In: Druckgeraete-Online.de. Abgerufen am 7. Februar 2013.
  9. Informationen über Feuerlöscher, Firma Minimax (Feuerlöscherhersteller). In: Minimax-Mobile.com
  10. Franz-Josef Sehr: Autofeuerlöscher immer griffbereit. Wiesbadener Tagblatt, 15. März 2006, ZDB-ID 1128578-3.
  11. 1 2 Eisenbahn-Bundesamt: Feuerlöscher (Memento vom 7. Juli 2016 im Internet Archive)
  12. Institut für Land-und Seeverkehr: Betriebssysteme elektrischer Bahnen – Barrieren für den internationalen Eisenbahnverkehr.
  13. Feuerlöscher-Rechner App, die neue bvfa-APP zur ASR A 2.2. Abgerufen am 19. Juni 2021.
  14. Feuerlöscher-Rechner nach ASR A2.2. Abgerufen am 19. Juni 2021.
  15. 1 2 3 Minimax-Kundeninformation: Funktion und Sicherheit: Die Lebensdauer eines tragbaren Feuerlöschers, September 2019. In: Minimax-Mobile.com
  16. Keepers of the Flame: The Role of Fire in American Culture, 1775-1925. Princeton University Press, 2014, ISBN 978-1-4008-6299-3, S. 110 (books.google.de).
  17. Donau-Zeitung Passau: 1852,1/6. Donau-Zeitung, 1852 (books.google.de).
  18. Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit oder neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe: Phenylamin - Sieboldia. Pierer, 1853, S. 4 (books.google.de).
  19. Siegfried Bauer's Feuer-Annihilator, in: Zeitschrift für Instrumentenbau 1883-84, S. 203 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek).
  20. 'Löschschaum damals und heute' Feuerwehr-Magazin Sonderheft 2006 „Brandbekämpfung mit Schaum“, Seite 9
  21. Nürnberger Feuerwehrmuseum. In: https://www.nuernberg.de/.
  22. Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)
  23. Merkblätter, Positionspapiere, Informationen. bvfa, abgerufen am 19. Juni 2021.