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vom 19.02.2022, aktuelle Version,

Feuerwehrgesetz (Deutschland)

Ein Feuerwehrgesetz (auch Brandschutzgesetz, Feuerschutzgesetz oder ähnlich benannt) definiert den Begriff der Feuerwehr sowie deren Aufbau und Aufgaben. Die Gesetze lösten die seit dem Mittelalter verwendeten Feuerlöschordnungen ab.

Frühe Formen der gesetzlichen Regelung des Brandschutzes sind bereits aus der Römerzeit bekannt, in der sie durch patrouillierende Feuerwächter auf ihre Einhaltung kontrolliert wurden.

Die die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Es wird in der Regel zwischen Pflichtaufgaben, die jede Feuerwehr übernehmen muss, und Zusatzaufgaben, die nicht zu den obligatorischen Kernaufgaben gehören, unterschieden.

In der Regel werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Zum Beispiel ist aber in Nordrhein-Westfalen geregelt, dass Berufsfeuerwehren, auch von kreisangehörigen Gemeinden, eine Leitstelle unterhalten müssen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschule), zur Aufsicht über die und zur Führung der Feuerwehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Im Allgemeinen dürfen die Gemeinden Details in Satzungen regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden.

In einigen Ländern (z. B. Bremen, Sachsen) ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. In der Mehrzahl der Länder wurden hier aber einzelne Gesetze erlassen.

Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit weiteren Vorschriften (wie z. B. baurechtliche Vorschriften durch Bauordnungen) die Brandschutzvorschriften, die beim Bau und der Unterhaltung von Gebäuden oder der Durchführung von Veranstaltungen einzuhalten sind. Auch die in einigen Ländern geltende Rauchwarnmelderpflicht ist im Baurecht zu finden.

Übersicht der Feuerwehrgesetze der Bundesländer

Wappen Land Gesetz
Baden-Württemberg Feuerwehrgesetz (FwG) vom 1. April 1956, zuletzt geändert am 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 185)[1]
Bayern Bayerisches Feuerwehrgesetz – BayFwG – vom 23. Dezember 1981 (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)[2]
Berlin Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin (Feuerwehrgesetz – FwG) vom 23. September 2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Mai 2016 (GVBl. S. 240)[3]
Brandenburg Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 43], S. 25)[4]
Bremen Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) Vom 18. Juni 2002 (Brem.GBl. Nr. 25 vom 21. Juni 2002, S. 189)[5]
Hamburg Feuerwehrgesetz Hamburg (FeuerwG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. September 2013 (HmbGVBl, S. 487)[6]
Hessen Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018[7]
Mecklenburg-Vorpommern Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz[8]
Niedersachsen Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)[9]
Nordrhein-Westfalen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015[10]
Rheinland-Pfalz Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)[11]
Saarland Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)[12]
Sachsen Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)[13]
Sachsen-Anhalt Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (Brandschutzgesetz – BrSchG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108)[14]
Schleswig-Holstein Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG)[15]
Thüringen Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz -ThürBKG -)[16]

Literatur

  • Gerhard Hildinger, Andrea Rosenauer: Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Kommentar. 3. Auflage. Verlag Kohlhammer, Stuttgart / Berlin / Köln 2011, ISBN 978-3-17-021680-8.

Einzelnachweise

  1. Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
  2. Bayerisches Feuerwehrgesetz
  3. Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin
  4. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG). In: bravors.brandenburg.de. 19. Juni 2019, abgerufen am 18. September 2019.
  5. Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG)
  6. Feuerwehrgesetz Hamburg
  7. Hessisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Hessisches Brandschutzgesetz – HBKG) vom 23. August 2018. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, abgerufen am 27. Januar 2021.
  8. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PDF; 68 kB)
  9. Niedersächsisches Brandschutzgesetz
  10. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2015
  11. Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Rheinland-Pfalz)
  12. Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG). (PDF; 349 kB) 12. Juni 2006, abgerufen am 4. Mai 2020.
  13. Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Sächsisches Staatsministerium des Innern, 10. August 2015, abgerufen am 19. Januar 2020.
  14. Brandschutzgesetz Sachsen-Anhalt
  15. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig-Holstein)
  16. Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, 2008