Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 17.01.2021, aktuelle Version,

Finanzverfassungsgesetz 1948

Basisdaten
Titel: Finanzverfassungsgesetz 1948
Langtitel: Bundesverfassungsgesetz über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften
Abkürzung: F-VG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 45/1948
Datum des Gesetzes: 21. Jänner 1948
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 1948
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Finanzverfassungsgesetz 1948 regelt die finanziellen Beziehungen der Gebietskörperschaften. Aus dem Gesetz abgeleitete Rechtsnormen sind die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung sowie das Finanzausgleichsgesetz.