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vom 17.01.2021, aktuelle Version,

Finanzverfassungsgesetz 1948

Basisdaten
Titel: Finanzverfassungsgesetz 1948
Langtitel: Bundesverfassungsgesetz über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften
Abkürzung: F-VG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 45/1948
Datum des Gesetzes: 21. Jänner 1948
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 1948
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Finanzverfassungsgesetz 1948 regelt die finanziellen Beziehungen der Gebietskörperschaften. Aus dem Gesetz abgeleitete Rechtsnormen sind die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung sowie das Finanzausgleichsgesetz.