Franz Gschnitzer (Jurist)
Franz Gschnitzer (* 19. Mai 1899 in Wien; † 19. Juli 1968 in Innsbruck) war ein österreichischer Jurist und Politiker (ÖVP).
Leben
Franz Gschnitzer studierte an der Universität Innsbruck, habilitierte sich dort 1925 mit einer Arbeit über die Kündigung im österreichischen und deutschen Zivilrecht und wurde ebendort 1928 Ordinarius für das Österreichische Privat- und Arbeitsrecht sowie Römisches Recht.
Gschnitzer übte die Funktionen des Dekans, Rektors und Senators der Universität Innsbruck aus. Er war auch als Präsident des Fürstlich Obersten Gerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein tätig, als Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und als Mitglied des Bundesrates. Unter der Regierung Julius Raab wurde Gschnitzer neben Bruno Kreisky zum Staatssekretär im Außenamt ernannt. Daneben engagierte er sich im Bergisel-Bund.
Franz Gschnitzer verfasste zahlreiche wissenschaftliche Publikationen und war auch belletristisch tätig (unter anderem als Verfasser des Schauspiels „Matterhorn“). Seine literarische Tätigkeit begann er 1916. Sein Einakter Mörder. Ein Lebensbild wurde 1919 im Widerhall veröffentlicht. Ebendort erschien 1920 die Novelle Liebe in Fortsetzungen. Gschnitzer war mit mehreren Mitarbeitern dieser Zeitschrift befreundet, u. a. mit Josef Leitgeb und Siegfried Ostheimer. Seit 1921 hatte er enge Kontakte zur Brenner-Gruppe, namentlich zu Ludwig von Ficker, Karl Röck und Erich Lechleitner.
Nach ihm ist der Franz-Gschnitzer-Preis benannt. Sein Sohn Fritz Gschnitzer war Althistoriker, sein zweiter Sohn Franz Gschnitzer ein bedeutender Chirurg.
Weblinks
- Literatur von und über Franz Gschnitzer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Franz Gschnitzer (Jurist) auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Ausführliche Darstellung des Lebens und Wirkens Gschnitzers, Univ. Innsbruck (PDF; 5,4 MB)
- Brenner-Archiv der Universität Innsbruck
- Eintrag über Franz Gschnitzer in: Lexikon Literatur in Tirol
- Archivaufnahmen mit Franz Gschnitzer im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek (Parlamentsdebatten, Radiobeiträge)
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Otto Hofmann-Wellenhof | Präsident des Österreichischen Bundesrats 1. Jänner 1963 – 30. Juni 1963 |
Hans Bürkle |
Personendaten | |
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NAME | Gschnitzer, Franz |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Jurist und Politiker (ÖVP), Abgeordneter zum Nationalrat, Mitglied des Bundesrates |
GEBURTSDATUM | 19. Mai 1899 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 19. Juli 1968 |
STERBEORT | Innsbruck |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |