Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 18.12.2020, aktuelle Version,

Fremdenpolizei

Fremdenpolizei wird die Ausländerbehörde in der Schweiz und Österreich genannt.

Österreich

Sie ist bei den Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen angesiedelt und regelt alle Angelegenheiten des Fremdenpolizeirechts. Davon zu unterscheiden sind die Angelegenheiten des Niederlassungsrechts. Niederlassungsbehörden sind die Bezirkshauptmannschaften und – in Städten mit eigenem Statut – die Magistrate.

In Wien sind die Aufgaben der Niederlassungsbehörde bei der Magistratsabteilung 35 (MA 35) angesiedelt; die Fremdenpolizeiangelegenheiten werden in Wien vom Fremdenpolizeilichen Büro der Landespolizeidirektion Wien besorgt.

Hauptunterschied Fremdenpolizeirecht – Niederlassungsrecht

Das österreichische Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) regelt das Verfahren der Fremdenpolizei über die Erteilung von Einreisetiteln, über die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt demgegenüber die verschiedenen Aufenthaltstitel und deren Erteilungsvoraussetzungen bei Aufenthalten von in der Regel mehr als sechs Monaten. Für kürzere Aufenthalte gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, europäisches Unionsrecht, das in der Verordnung (EU) 2018/1806 (EU-Visum-Verordnung) und in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) kodifiziert ist.

Die Fremdenpolizei als Teil der Sicherheitsverwaltung arbeitet in verschiedenen Fragen eng mit anderen Behörden zusammen. Zum Teil sind andere Behörden verpflichtet, von bestimmten Vorkommnissen, an denen Fremde beteiligt sind, die Fremdenpolizei zu verständigen (z. B. im Falle von strafgerichtlichen Verurteilungen).

Schweiz

Die Fremdenpolizei nimmt als kommunale oder kantonale Behörde die Aufgabe wahr, Ausländerrecht des Bundes zu vollziehen. Sie ist zuständig für Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen, Asylbewerber und Ausschaffungen. In den meisten Kantonen wurde die frühere Fremdenpolizei in Migrationsamt umbenannt.

Literatur

  • Helgo Eberwein, Eva Pfleger: Fremdenrecht für Studium und Praxis. Grundrecht, Fremdenpolizeigesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz. Samt Fremdenrechtsnovelle 2011. LexisNexis, Wien 2011, ISBN 978-3-7007-5010-9.
Wiktionary: Fremdenpolizei  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Icon used to mark an article in a needed review process in the german wikipedia File:Qsicon Ueberarbeiten.png User:Niabot
CC BY-SA 3.0
Datei:Qsicon Ueberarbeiten.svg
CC BY-SA 3.0
Datei:Wiktfavicon en.svg