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vom 07.09.2020, aktuelle Version,

Friedrich Hillegeist

Wiener Zentralfriedhof – Ehrengrab von Friedrich Hillegeist

Friedrich Hillegeist (* 21. Februar 1895 in Wien; † 3. Dezember 1973 in Wien) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Nach dem Besuch der Handelsakademie war Hillegeist von 1913 bis 1929 als Kaufmännischer Angestellter bei den Siemens-Schuckertwerken in Wien tätig. Ab 1929 war er Sekretär des Bundes der Industrieangestellten Österreichs. Er verfasste Gedichte und wurde 1933 Mitglied der Vereinigung sozialistischer Schriftsteller. Ab 1934 war er Werber für Kleinlebensversicherungen bei der Versicherungsgesellschaft Phönix. In der Zeit des Nationalsozialismus war er 14 Monate inhaftiert, davon vom 1. September 1939 bis Ende April 1940 im KZ Buchenwald.

Nach Kriegsende engagierte sich Hillegeist wieder in der Gewerkschaftsbewegung: Von 1945 bis 1963 war er Vorsitzender Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, 1948 wurde er Obmann der Angestelltenversicherungsanstalt, 1955 Präsident des Internationalen Bundes der Privatangestellten, 1959 Vizepräsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Ab 1962 war er Ehrenvorsitzender des ÖGB.

Von 1945 bis 1962 war er Abgeordneter zum Nationalrat, von 1961 bis 1962 Zweiter Präsident des Nationalrates.

Im 2. Wiener Gemeindebezirk ist die Straße, in der die Hauptstelle der Pensionsversicherungsanstalt ihren Sitz hat, nach ihm benannt. Ebenfalls nach ihm benannt ist auch die Straße des in Hochegg (Gemeinde Grimmenstein) gelegenen und zur Pensionsversicherungsanstalt gehörigen Rehabilitationszentrum.

Literatur

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. 1 2 Anfragebeantwortung. 10542/AB XXIV. GP. (PDF-Datei; 6,59 MB) In: parlament.gv.at. 23. April 2012, abgerufen am 7. September 2020 (Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952).

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Wiener Zentralfriedhof - Gruppe 14 C, Ehrengrab von Friedrich Hillegeist Eigenes Werk PicturePrince
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