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vom 03.12.2023, aktuelle Version,

Güternahverkehr (Österreich)

Güternahverkehr laut Güterbeförderungsgesetz wurde bis 1991 der Transport im Umkreis von 65 km mit LKW über 3,5 t bezeichnet. Alles, was darüber lag, wurde als Güterfernverkehr bezeichnet.

Es war dazu eine eigene Konzession notwendig, diese Transporte durchzuführen.

Im Zuge der EU-Anpassung der Gesetze wurde dieser Begriff in den Gesetzen gestrichen. Umgangssprachlich wird er aber weiterhin verwendet.

Seitdem gibt es nur die Begriffe innerstaatlicher Güterverkehr und grenzüberschreitenden Güterverkehr

Siehe auch: Güterverkehr

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