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vom 18.04.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Czernowitz

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Czernowitz
(rumänisch: Cernăuţ)
(ruthenisch: Czerniwci)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Czernowitz
Sitz des Gerichts Czernowitz (Tscherniwzi)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 473,09 km2
(1900)
Einwohner 110.484
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien

Der Gerichtsbezirk Czernowitz (rumänisch: Cernăuţ; ruthenisch: Czerniwci) war ein dem Bezirksgericht Czernowitz unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete um Czernowitz, die Hauptstadt der Bukowina. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil der Sowjetunion bzw. der Ukraine. Es ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina im Südwesten der Ukraine (Oblast Tscherniwzi).

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam.[3]

Zunächst waren für die Stadt Czernowitz und ihr Umland die Bezirksgerichte Czernowitz I. und Czernowitz II. Section geplant. Letztlich schufen die Behörden 1854 jedoch nur einen Gerichtsbezirk für Czernowitz und sein Umland. Dieser umfasste 1854 neben der Stadt Czernowitz mit ihren Vorstädten Rosch mit Monasteriuka, Kaliczank, Koluczka und Horecza die Ortsgemeinden Czahor, Hilboka, Kamena mit Spaski, Korowia, Kotubański, Kuczumare, Ludihorecza, Camerlae mit Monastiora, Łukawitza, Michalcze, Mihuczeny mit Kiczera, Mołodia mit Franzthal und Derului, Ostritza, Preworokie, Ober-Stanesti am Sereth, Unter-Stanesti am Sereth, Pojenille, Tereszeny, Tristiana, Woloka Camerale am Sereth sowie Zuryn. Für Verbrechen und Vergehen war der Gerichtsbezirk dem als Untersuchungsgericht für Verbrechen und Vergehen dienenden Landesgericht Czernowitz unterstellt.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Czernowitz ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Sadagora den Bezirk Czernowitz.[5] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Czernowitz um die Gemeinden Alt-Mamajestie, Neu-Mamajestie, Rewna mit Burdei sowie Strilecki-Kut sowie die zugehörigen Gutsgebiete an vom Gerichtsbezirk Kotzman erweitert. Demgegenüber musste der Gerichtsbezirk Czernowitz die Gemeinden Dymka, Hliboka, Mihuczeni, Pojeni, Preworokie, Ober-Stanestie, Unterstanestie, Terescheni sowie deren zugehörige Gutsgebiete an den Gerichtsbezirk Sereth abgeben.[6] Der Gerichtsbezirk Czernowitz wies 1854 eine Bevölkerung von 45.088 Einwohnern auf einer Fläche von 8,4 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 65.708 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 110.484 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 38.506 Ruthenisch (34,9 %) als Umgangssprache angegeben, 38.253 Personen sprachen Deutsch (34,6 %), 22.653 Rumänisch (20,5 %) und 9.199 eine andere Sprache (8,3 %).

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 45.088
1869 65.708
1880 80.736 25.417 31.283 15.318 7.709
1890 93.495 30.567 34.451 19.057 8.240
1900 110.484 38.253 38.506 22.653 9.199

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. 1 2 3 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“

Literatur