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vom 05.07.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Hohenelbe

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Hohenelbe
(tschechisch: soudní okres Vrchlabí)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Hohenelbe
Sitz des Gerichts Hohenelbe (Vrchlabí)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Jičin
Fläche 207,44 km2
(1910)
Einwohner 25.240
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei

Der Gerichtsbezirk Hohenelbe (tschechisch: soudní okres Vrchlabí) war ein dem Bezirksgericht Hohenelbe unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im Norden Böhmens. Zentrum und Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war die Stadt Hohenelbe (Vrchlabí). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Hohenelbe gehörte zunächst zum Kreis Jičin und umfasste 1854 die 15 Katastralgemeinden Foršt, Hackelsdorf, Harta, Hohenelbe, Krausebauden, Lauterwasser, Mittellangenau, Neudorf, Niederhof, Niederlangenau, Oberhohenelbe, Oberlangenau, Ochsengraben, Pelsdorf und Spindelmühle.[2] Der Gerichtsbezirk Hohenelbe bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Arnau (Hostinné) den Bezirk Hohenelbe.[4]

Im Gerichtsbezirk Hohenelbe lebten 1869 20.812 Menschen[5] 1900 waren es 23.985 Personen.[6] Der Gerichtsbezirk Hohenelbe wies 1910 eine Bevölkerung von 25.240 Personen auf, von denen 23.491 Deutsch (93,1 %) und 1.147 Tschechisch (4,5 %)[7] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 602 Anderssprachige oder Staatsfremde. Rund 60 % der tschechischsprachigen Minderheit lebte in der Stadt Hohenelbe.[8]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Hohenelbe vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Hohenelbe zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet zum Okres Trutnov, dessen Behörden jedoch im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren. Diese werden seitdem von den Gemeinden bzw. dem Královéhradecký kraj, zudem das Gebiet um Hohenelbe seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört, wahrgenommen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste Ende 1914 die 18 Gemeinden Forst (Fořt), Friedrichsthal (Bedřichov), Hackelsdorf (Herlíkovice), Harta (Podhůří), Hennersdorf (Dolní Branná), Hohenelbe (Vrchlabí), Krausebauden (Labská), Lauterwasser (Čistá), Mittellangenau (Prostřední Lánov), Niederhof (Dolní Dvůr), Niederlangenau (Dolní Lánov), Oberhohenelbe (Hořejší Vrchlabí), Oberlangenau (Horní Lánov), Ochsengraben (Přední Labská), Pelsdorf (Kunčice), Pommerndorf (Strážné), Schwarzenthal (Černý Důl) und Spindelmühle (Špindlerův Mlýn).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 7
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 603
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 108

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)