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vom 04.07.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Politz

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Politz
(tschechisch: soudní okres Police)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Braunau
Sitz des Gerichts Politz (Police)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Braunau
Fläche 89,38 km2
(1910)
Einwohner 13.239
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei

Der Gerichtsbezirk Politz (tschechisch: soudní okres Police) war ein dem Bezirksgericht Politz unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im Nordosten Böhmens im späteren Okres Náchod. Zentrum des Gerichtsbezirks war die Stadt Politz (Police). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Politz gehörte zunächst zum Königgrätzer Kreis und umfasste 1854 die 42 Katastralgemeinden Bösig, Bukawic, Chliwitz, Deutsch Matha, Dörrengrund, Dreiborn, Groß-Dřevíč, Großlabnay, Großledhui, Großpetrowic, Hochsichel, Hottendorf, Hutberg, Jibka, Johnsdorf, Lhota, Liebenau, Löchau, Machau, Marschau, Merkelsdorf, Mölten, Niederadersbach, Nieder-Dřevíč, Niedereichel, Niedermohren, Oberadersbach, Ober-Dřevíč, Obermohren, Oberwekelsdorf, Oberwernersdorf, Piekau, Polic, Skalka, Starkstadt, Unterwekelsdorf, Unterwernersdorf, Wüstrei und Zdar.[2] Der Gerichtsbezirk Politz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Braunau den Bezirk Braunau.[4] Durch die Abspaltung der deutschsprachigen Gebiete und der damit verbundenen Gründung des Gerichtsbezirk Wekelsdorf (Teplice) verlor der Gerichtsbezirk Politz 1894 mehr als die Hälfte seiner Bevölkerung.

Im Gerichtsbezirk Politz lebten 1869 28.316 Menschen,[5] 1900 waren es auf Grund der Gebietsverluste nur noch 12.729 Personen.[6] Der Gerichtsbezirk Politz wies 1910 eine Bevölkerung von 13.239 Personen auf, von denen 84 Deutsch und 13.078 Tschechisch[7] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 77 Anderssprachige oder Staatsfremde.[8]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Politz vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Braunau bzw. dem Sudetenland zugeschlagen und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg Teil des Okres Náchod, zu dem es bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Královéhradecký kraj wahrgenommen, zu dem das Gebiet um Police nad Metují seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste Ende 1914 die 18 Gemeinden Bieley (Bělý), Böhmisch Matha (Česká Metuje), Bösig (Bezděkov), Bukawitz (Bukovice), Dörrengrund (Suchý Důl), Großdrewitsch (Velký Dřevíč), Großlabnay (Velký Hlavňov), Großledhuj (Ledhuj), Großpetrowitz (Velké Petrovice), Hochsichel (Vysoká Srbská), Lhota Mölten (Machovská Lhota), Machau (Machov), Marschau (Maršov), Niedersichel (Nízká Srbská), Piekau (Pěkov), Politz (Police), Žabokrk (Žabokrky) und Žďár (Žďár).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 6
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 28
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 43

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)