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vom 16.05.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Seletin

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Seletin
(rumänisch: Seletin)
(ruthenisch: Seletyn)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Radautz
Sitz des Gerichts Radautz (Rădăuți)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 962,29 km2
(1900)
Einwohner 12.137
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien

Der Gerichtsbezirk Seletin (rumänisch Seletin; ruthenisch: Seletyn) war ein dem Bezirksgericht Seletin unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Westen der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen Rumänien und der Ukraine (Bzw. der Sowjetunion) geteilt.

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Das Gebiet des späteren Gerichtsbezirks Seletin gehörte zunächst zum Gerichtsbezirk Radautz. 1886 wurden die drei Gemeinden Straza, Schipot und Seletin samt Gutsgebieten aus dem Gerichtsbezirk Radautz ausgeschieden und zum Gerichtsbezirk Seletin zusammengeschlossen.[3] Die Verordnung wurde dabei per 1. Juni 1888 amtswirksam.[4] Zusammen mit den Gerichtsbezirken Radautz und Solka bildete der Gerichtsbezirk Seletin in der Folge den Bezirk Radautz. Per 1. Oktober 1893 wurden jedoch der Gerichtsbezirk Solka aus dem Bezirk Radautz herausgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Gurahumora zum Bezirk Gurahumora vereint, woraufhin der Bezirk Radautz nur noch aus den beiden Gerichtsbezirken Seletin und Radautz bestand.[5]

Der Gerichtsbezirk beherbergte 1900 9.657 Einwohner, 1900 waren es 12.137 Von der Bevölkerung hatten 1900 5.890 Ruthenisch (88,2 %) als Umgangssprache angegeben, 3.394 Personen sprachen Rumänisch (9,5 %), 2.324 Deutsch (0,1 %) und 286 eine andere Sprache (2,1 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 962,29 km² und drei Gemeinden sowie zwei Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1890 9.657 1.376 5.202 2.738 105
1900 12.137 2.324 5.890 3.394 286

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 die drei Ortsgemeinden Schipoth (Șipot bzw. Szypit), Seletin (Seletin bzw. Seletyn) und Straza (Straja bzw. Straża) sowie die beiden Gutsgebiete Straza und Iswor (Isvor bzw. Izwor).

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1886, XXVI. Stück, Nr. 75: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1888, VI. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“

Literatur