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vom 09.02.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Solka

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Solka
(rumänisch: Solca)
(ruthenisch: Solka)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Gurahumora
Sitz des Gerichts Solka (Solka)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 299,79 km2
(1900)
Einwohner 25.192
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien

Der Gerichtsbezirk Solka (rumänisch: Solca; ruthenisch: Solka) war ein dem Bezirksgericht Solka unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Süden der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina im Norden Rumäniens (Kreis Suceava).

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Solka aus den Gemeinden Solka, Abori mit Bodnareny, Balaczana, Botuschana, Glitt mit Lichtenberg, Jazłowetz, Keszwana, Komanestie, Ludihumora, Ober-Pertestie mit Neu-Salonetz, Kaczyka, Unter-Pertesti und Pojeny gebildet wurde. Für Verbrechen und Vergehen war der Gerichtsbezirk dabei dem Bezirksgericht Radautz unterstellt.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Solka ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Radautz den Bezirk Radautz.[5] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Solka durch die Reform die Gemeinden Ballaczana, Komanestie und Ludihumorasowie die zugehörigen Gutsgebiete an den Gerichtsbezirk Suczawa abgeben musste.[6][7] 1886 wurde die Errichtung eines weiteren Gerichtsbezirks bestimmt, wofür Gemeinden aus den Gerichtsbezirk Radautz ausgeschieden und zum Gerichtsbezirk Seletin zusammengeschlossen wurden.[8] Die Verordnung wurde dabei per 1. Juni 1888 amtswirksam.[9] Per 1. Oktober 1893 wurden der Gerichtsbezirk Solka jedoch aus dem Bezirk Radautz herausgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Gurahumora zum Bezirk Gurahumora vereint.[10]

Der Gerichtsbezirk Solka wies 1854 eine Bevölkerung von 16.067 Einwohnern auf einer Fläche von 5,7 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 18.372 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 25.192 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 18.257 Rumänisch (88,2 %) als Umgangssprache angegeben, 3.850 Personen sprachen Deutsch (9,5 %), 1.394 Ruthenisch (0,1 %) und 1.628 eine andere Sprache (2,1 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 299,79 km² und 12 Gemeinden sowie ein Gutsgebiet.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 16.067
1869 18.372
1880 19.292 2.630 1.026 14.2763 1.362
1890 21.911 3.068 1.098 16.174 1.531
1900 25.192 3.850 1.394 18.257 1.628

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. 1 2 3 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1886, XXVI. Stück, Nr. 75: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  9. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1888, VI. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  10. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“

Literatur