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vom 08.07.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Zwickau

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Zwickau
(tschechisch: soudní okres Cvikov)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Deutsch Gabel
Sitz des Gerichts Zwickau in Böhmen
(Cvikov)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Böhmisch Leipa
Fläche 92,60 km2
(1910)
Einwohner 15,095
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei

Der Gerichtsbezirk Zwickau (tschechisch: soudní okres Cvikov) war ein dem Bezirksgericht Zwickau unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete in Nordböhmen am Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Polen. Zentrum und Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war die Stadt Zwickau in Böhmen (Cvikov). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1993 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Schluckenau gehörte zunächst zum Leitmeritzer Kreis und umfasste 1854 die neun Glasert, Großmergenthal, Kleingrün, Kleinmergenthal, Krombach, Kunnersdorf, Oberlichtenwald, Röhrsdorf und Zwickau.[2]

Der Gerichtsbezirk Zwickau bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Deutsch Gabel (Německé Jablonné) den Bezirk Deutsch Gabel.[4]

Im Gerichtsbezirk Zwickau lebten 1869 15.533 Menschen, wobei der Gerichtsbezirk 1,6 Quadratmeilen und neun Gemeinden bzw. ebenso viel Katastralgemeinden umfasste.[5] 1900 beherbergte der Gerichtsbezirk 15.617 Menschen, die auf einer Fläche von 92,60 km² bzw. in 11 Gemeinden bzw. ebenso vielen Katastralgemeinden lebten.[6] Der Gerichtsbezirk Zwickau wies 1910 eine Bevölkerung von 15.095 Personen auf, von denen 14.673 Deutsch und nur 303 Personen Tschechisch[7] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 119 Staatsfremde. Der Gerichtsbezirk bestand zu dieser Zeit wie schon zuvor aus 11 Gemeinden bzw. Katastralgemeinden.[8]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Zwickau vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Deutsch Gabel zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet zum Okres Česká Lípa, dessen Behörden jedoch im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren. Diese werden seitdem von den Gemeinden bzw. der Region Liberecký kraj, zudem denen das Gebiet um Zwickau seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört, wahrgenommen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 11 Gemeinden Glasert, Großmergthal (Velký Mergenthal), Hoffnung, Kleingrün, Kleinmergthal (Malý Mergenthal), Krombach, Kunnersdorf (Kunratice), Niederlichtenwald (Dolní Lichtenwald), Oberlichtenwald (Horní Lichtenwald), Röhrsdorf und Zwickau (Cvikov).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. C. kr. místodržetelství (Hrsg.): Seznam míst v kralovství Českém. Užívajíc při tom výsledkův sčítání lidu ode dne 31. prosince 1869, sestavených od c. kr. statistické ústřední komise. Prag 1872, S. 7
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 631
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v království Českém. Sestaven na základě úředních dat k rozkazu c.k. místodržitelství. Prag 1913, S. 732

Literatur

  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)