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vom 23.01.2022, aktuelle Version,

Gubernium

Das Gubernium (neulat.) ist die politische Verwaltung eines Gouvernementsbezirkes.

Österreich

Ab 1763 wurde die Regierung einer Provinz der Habsburgermonarchie als Gubernium bezeichnet, die einem Kronland entsprachen oder mehrere oder auch größere Teile davon zusammenfassen konnte. Diese wurde von einem Gubernialpräsidenten bzw. Gubernator geführt, der später auch Landeshauptmann oder Landmarschall bezeichnet wurde. In den größeren Gouvernementsbezirken unterstanden dem Gubernium mehrere Kreisämter, die als unterste Ebene der staatlichen Behörde fungierten. Kleinere Gubernien übernahmen diese Aufgaben selbst und waren unmittelbare Aufsichtsorgane über die von den Grundherrschaften ausgeübten Lokalverwaltungen.

1848 wurden die Gubernien durch die Statthaltereien ersetzt, die bis zur Auflösung der Monarchie im Jahr 1918 existierten und danach durch Bundesländer ersetzt wurden. Dinge, die sich auf das Gubernium bezogen, wurden als gubernial bezeichnet. So bestand auch der Titel Gubernialrat.

1834 werden in der österreichischen Monarchie 18 Länderstellen und 175 Kreisämter genannt,[1] darunter:

Siehe auch

Literatur

  • Thomas Stockinger: Bezirke als neue Räume der Verwaltung: Die Einrichtung der staatlichen Bezirksverwaltung in den Kernländern der Habsburgermonarchie nach 1848. aus: Administory. Zeitschrift für Verwaltungsgeschichte. Band 2, 1917. ISSN 2519-1187 online

Einzelnachweise

  1. Adolf Bäuerle: Was verdankt Österreich der beglückenden Regierung Sr. Majestät Kaiser Franz des Ersten? Gedruckt bei Anton v. Hankul, Wien 1834 PDF