Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 16.06.2020, aktuelle Version,

Hans Globke

Hans Globke (1963)

Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium, Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und verantwortlicher Ministerialbeamter für die judenfeindliche Namensänderungsverordnung in der Zeit des Nationalsozialismus sowie von 1953 bis 1963 Chef des Bundeskanzleramts unter Bundeskanzler Konrad Adenauer.

Globke ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten vom „Dritten Reich“ zur frühen Bundesrepublik Deutschland. In der Adenauer-Ära war er als „graue Eminenz“ und engster Vertrauter des Kanzlers verantwortlich für Personalpolitik, Kabinettsarbeit, die Einrichtung und Kontrolle von BND und Verfassungsschutz sowie für Fragen der CDU-Parteiführung. Zu seinen Lebzeiten wurde sein Einsatz für die nationalsozialistische Diktatur nur teilweise bekannt. Im In- und Ausland wurde er immer wieder scharf angegriffen, von der Regierung, dem BND und der CIA aber immer geschützt.

Leben

Herkunft und Studium (1898 bis 1929)

Globke wurde 1898 als Sohn eines Tuchgroßhändlers in Düsseldorf geboren. Die Familie zog kurz nach der Geburt von Hans Globke nach Aachen. Nach dem Abitur am Kaiser-Karls-Gymnasium trat er 1916 in den Militärdienst ein. Er diente bis zum Ende des Ersten Weltkriegs in einer Artillerieeinheit an der Westfront.

Unmittelbar nach Kriegsende studierte Globke von 1919 bis 1925 Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten von Bonn und Köln. Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindung Bavaria Bonn. Globke promovierte über Die Immunität der Mitglieder des Reichstages und der Landtage an der Universität Gießen. Im Jahr 1922 trat er als praktizierender Katholik der Zentrumspartei bei, der er bis zu deren Auflösung im Jahr 1933 angehörte.

Im Jahr 1925 wurde Globke Beamter auf Probe und stellvertretender Polizeipräsident in Aachen. 1926 wurde er zum preußischen Regierungsassessor ernannt und somit zum Beamten auf Lebenszeit vereidigt.

Beginn der Karriere als Ministerialbeamter (1929 bis 1933)

Globke wurde 1929 Regierungsrat im preußischen Innenministerium. Dort bearbeitete er unter anderem die Themengebiete Standesämter, Namensänderungen, Saarfragen, Entmilitarisierung des Rheinlandes und Folgen des Friedensvertrages von Versailles.

Im November 1932 entstanden unter Globkes Federführung zunächst eine Verordnung und ein Runderlass des preußischen Innenministeriums zum Namensrecht und im Dezember die dazugehörigen Ausführungsrichtlinien. Sie sollten es Juden unmöglich machen, einen als jüdisch geltenden Familiennamen abzulegen.

Diese Ungleichbehandlung der Juden bereits in der Endphase der Weimarer Republik, an der Globke maßgeblich mitwirkte, gilt in der Forschung und in der früheren Rechtsprechung der DDR[1] als Vorstufe zu den namensrechtlichen Diskriminierungen in der Zeit des Nationalsozialismus und als Anzeichen von Globkes tendenziellem Antisemitismus.[2]

Globkes Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945)

Kommentar zum Reichsbürgergesetz

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten Anfang 1933 war Globke an der Ausarbeitung einer Reihe von Gesetzen beteiligt, die auf die Gleichschaltung der Rechtsordnung Preußens mit dem Reich abzielten. Im Dezember 1933 erfolgte seine Ernennung zum Oberregierungsrat, die (so zumindest Globkes spätere Darstellung) zuvor aufgrund seiner im Ministerium bekannten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des sogenannten Preußenschlags von 1932 zeitweilig zurückgestellt worden war.

Nach der Vereinigung des Preußischen Innenministeriums mit dem Reichsinnenministerium wurde Globke ab 1. November 1934 als Referent in das neu gebildete Reichs- und Preußische Ministerium des Innern unter Minister Wilhelm Frick übernommen, wo er bis 1945 tätig war. 1938 erfolgte letztmals in der NS-Zeit eine Beförderung Globkes, diesmal zum Ministerialrat.

1934 heiratete er Augusta Vaillant, mit der er zwei Söhne und eine Tochter hatte.[3]

Maßnahmen zur Ausgrenzung und Verfolgung von Juden

In seiner Tätigkeit ab 1934 war Globke weiterhin hauptsächlich für Namensänderungen und Personenstandsfragen verantwortlich; ab 1937 kam der Aufgabenbereich Internationale Fragen auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitswesens und Optionsverträge hinzu. Als Korreferent beschäftigte er sich auch mit „Allgemeinen Rassefragen“, „Ein- und Auswanderungen“ und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem antisemitischenBlutschutzgesetz“. Globkes Wirken umschloss auch die Erarbeitung von Vorlagen und Entwürfen für Gesetze und Verordnungen. In diesem Zusammenhang war er führend beteiligt an der Vorbereitung der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, dem Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 und dem Personenstandsgesetz (3. November 1937). Das „J“, das in Pässe von Juden eingeprägt wurde, hat Globke mit konzipiert.[4]

Hans Globkes Entwurf für ein judenfeindliches Gesetz über die Änderung von Familiennamen vom 10. Dezember 1937 wird freigegeben.

In Globkes Verantwortung fiel die Vorbereitung von Gesetzeskommentaren und -erläuterungen für seine Aufgabengebiete. 1936 gab er gemeinsam mit seinem Vorgesetzten, Staatssekretär Wilhelm Stuckart, den ersten Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen und deren Ausführungsverordnungen heraus. Dieser erwies sich als besonders einflussreich für die Auslegung der Nürnberger Gesetze, weil ihm ein offiziöser Charakter beigemessen wurde. Ursprünglich sollte Globke nur die eherechtlichen Fragen kommentieren. Den restlichen Teil wollte Stuckart selbst übernehmen, erkrankte jedoch für längere Zeit, so dass Globke den Kommentar Stuckart/Globke schließlich allein verfassen musste. Stuckart schrieb dann lediglich die umfangreiche Einleitung.[5] Globkes spätere Verteidiger verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass Globke nicht für die rassistische Wortwahl Stuckarts verantwortlich zu machen sei und Globkes Gesetzeskommentar im Vergleich zu späteren Kommentaren die Nürnberger Gesetze eng auslegte. Dies habe sich in Einzelfällen, insbesondere bei sogenannten Mischehen, als günstig für die Betroffenen erwiesen.[6]

Den Begriff des Beischlafs allerdings dehnten Stuckart und Globke in ihren Kommentaren sehr weit und damit für die Betroffenen nachteilig aus: So bestraften die Gerichte nicht nur den eigentlichen Geschlechtsverkehr, sondern bereits „beischlafähnliche Handlungen, z. B. gegenseitige Onanie“. Wegen der von Globke so definierten „Rassenschande“ wurden bis 1940 insgesamt 1911 Personen durch offizielle, also rechtsförmliche Urteile verurteilt; Angriffe anderer NS-Institutionen (Gestapo usw.) nicht mitgerechnet.[7]

Globke, Wilhelm Frick und Wilhelm Stuckart, 1941 in der Slowakei

Globke verfasste auch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938, die Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938 und die zugehörigen Ausführungsverordnungen.[8] Danach mussten Juden, die keinen der in einer anhängenden Liste aufgeführten Vornamen trugen, ihrem eigenen einen zweiten Vornamen hinzufügen: „Sara“ bei Frauen und „Israel“ bei Männern. Die Liste der männlichen Vornamen begann mit Abel, Abieser, Abimelech, Abner, Absalom, Ahab, Ahasja, Ahasver und so fort. Teilweise waren die Namen auf der Liste frei erfunden oder strittig ausgewählt. Es ist unklar, ob dies auf die Absicht zurückzuführen ist, Juden zusätzlich herabzusetzen, oder ob es sich um Fehler und Ungenauigkeiten handelte. Sofern sie damals unter deutschen Juden besonders verbreitet waren, wurden selbst die Namen christlicher Heiliger auf diese Liste gesetzt, z. B. „Isidor“, der Name des Kirchenvaters Isidor von Sevilla oder des Heiligen Isidor von Madrid, des Patrons vieler süddeutscher Dorfkirchen.[9] Globke schuf mit der Erfassung der als jüdisch angesehenen Bevölkerung die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für den Ende 1941 beginnenden Holocaust.

Dass diese Vorgaben bis zur Vernichtung der jüdischen Minderheit radikalisiert wurden, war Globke vollständig bewusst. Im Wilhelmstraßen-Prozess sagte er als Zeuge der Anklage gegen den dort angeklagten Stuckart aus und erklärte in diesem Zusammenhang, gewusst zu haben, „daß die Juden massenweise umgebracht wurden.“ Er habe „zu jener Zeit“ gewusst, „daß die Ausrottung der Juden systematisch betrieben wurde“, wenngleich, gab er einschränkend an, „nicht, daß sie sich auf alle Juden bezog.“[10]

Tätigkeit während des Krieges (1939 bis 1945)

Bei Kriegsbeginn war Globke im Reichsministerium des Innern auch für die neuen deutschen Reichsgrenzen im Westen zuständig. Dafür unternahm er mehrfach Reisen in die eroberten Gebiete. Wie der Historiker Peter Schöttler vermutet, war er im Juni 1940 wohl auch der Verfasser einer Denkschrift an Hitler, mit der Stuckart eine weitgehende Annexion ostfranzösischer und belgischer Gebiete vorschlug, womit die Deportation von etwa 5 Mio. Menschen verbunden gewesen wäre.[11]

Hanns Ludin, Globke (links hinter Frick) und Frick, Bratislava, Slowakei, September 1941

Anfang September 1941 begleitete Globke Innenminister Frick und Staatssekretär Stuckart bei einem offiziellen Besuch in der Slowakei, die damals ein Satellitenstaat des Deutschen Reichs war. Gleich im Anschluss an diesen Besuch gab die Regierung der Slowakei die Einführung des sogenannten Judenkodex bekannt, der die juristische Grundlage für die späteren Enteignungen und Deportationen der slowakischen Juden schuf. Globke bestritt 1961 jeden Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen und den Vorwurf, er habe an der Entstehung des Kodex mitgewirkt. Eindeutige Belege dafür konnten in der Tat nie beigebracht werden.[12]

Laut CIA-Unterlagen war Globke möglicherweise auch für die Deportation von 20.000 Juden aus Nordgriechenland in deutsche Vernichtungslager in Polen mitverantwortlich.[13][14]

Globke stellte einen Antrag auf Mitgliedschaft in der NSDAP, der aber wegen seiner früheren Zugehörigkeit zur Deutschen Zentrumspartei 1943 endgültig abgelehnt wurde.[15]

Andererseits unterhielt Globke Kontakte zu militärischen und zivilen Kreisen des Widerstandes: Er war Informant des Berliner Bischofs Konrad Graf von Preysing und Mitwisser der Staatsstreichvorbereitungen durch die Hitler-Gegner um Carl Friedrich Goerdeler und Ludwig Beck. Nach Zeugnissen von Jakob Kaiser und Otto Lenz war Globke für den Fall, dass der Sturz des nationalsozialistischen Regimes gelungen wäre, für einen gehobenen Ministerialposten in einer von Goerdeler gebildeten Reichsregierung vorgesehen.[16] Es fand sich jedoch nie ein Beleg für Globkes spätere Behauptung, die Nationalsozialisten hätten ihn noch 1945 verhaften wollen, seien daran aber durch das Vorrücken der Alliierten gehindert worden.

Nachkriegszeit (1945 bis 1949)

Bei seiner Entnazifizierung gab Globke an, er sei im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gewesen, und wurde von der Spruchkammer daher am 8. September 1947 in die Kategorie V (unbelastet) eingeordnet.[17] Globke war beim Wilhelmstraßen-Prozess sowohl Zeuge der Verteidigung als auch Zeuge der Anklage.[18] Im Prozess gegen Stuckart sagte er als Zeuge der Anklage aus: „Ich wußte, daß die Juden massenweise umgebracht wurden.“[19]

Von 1948 bis 1949 war Globke Vizepräsident des Landesrechnungshofs in NRW.

Globke in der Adenauer-Ära (1949 bis 1963)

Bahnhof Bonn, Verabschiedung des Apostolischen Nuntius, 1959

In Westdeutschland konnte Globke seine Karriere als Beamter im Höheren Dienst ungehindert fortsetzen. Unter Konrad Adenauer wurde er 1949 im Bundeskanzleramt zum Ministerialdirigenten ernannt und stieg 1953 als Nachfolger des in den Bundestag gewählten Otto Lenz zum Beamteten Staatssekretär und somit zum Chef des Bundeskanzleramtes auf.[20] In dieser Funktion war er Mitglied des engsten Führungszirkels um Adenauer und dessen engster Vertrauter. Im Schatten des Bundeskanzlers zog Globke im Hintergrund die Fäden und fungierte so als wichtiger Stützpfeiler von Adenauers „Kanzlerdemokratie“.

Seine Aufgaben ergaben sich aus der bis heute unveränderten Regelung in § 7 der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg), wonach der Staatssekretär des Bundeskanzleramtes zugleich die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahrnimmt. In dieser Position beeinflusste Globke die Regierungspolitik maßgeblich. Während der 2. Legislaturperiode Adenauers leitete er die Überführung der Organisation Gehlen in den Bundesnachrichtendienst. Adenauer holte auf gemeinsamen Spaziergängen im Garten des Kanzleramtes seinen Rat bei wichtigen politischen Entscheidungen ein, etwa zum Wiedergutmachungsabkommen mit Israel oder den Notstandsgesetzen; er machte Adenauer Personalvorschläge für die Ministerien und überwachte deren Linientreue, u. a. durch die von ihm geschaffenen Spiegel-Referate im Kanzleramt; er pflegte den engen Kontakt zur CDU/CSU-Bundestagsfraktion, insbesondere durch seine gute Beziehung zum CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinrich Krone; er war als „heimlicher Generalsekretär“ der CDU die zentrale Kontaktstelle, um das Gehör des Kanzlers zu erhalten, und er verwaltete maßgeblich die Wirtschaftsspenden der CDU, die über die „Staatsbürgerliche Vereinigung“ flossen.[21]

Im Wahlkampf 1961 gegen den später (1969) gewählten Bundeskanzler Willy Brandt machte Globke laut CIA-Dokumenten Brandt das Angebot, aus dessen Exilzeit resultierende vorgebliche Vaterlandsverratsvorwürfe nicht zum Wahlkampfthema zu machen, vorausgesetzt, die SPD würde das Thema Globke nicht verwenden. Brandt soll – so die Unterlagen – auf den Vorschlag eingegangen sein.[22]

Nach der Pensionierung (1963)

Am 15. Oktober 1963, also vier Tage nachdem Adenauer sein Amt niedergelegt hatte, wurde Globke auf Vorschlag des Altkanzlers vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er blieb auch weiterhin für Adenauer beratend aktiv. Insbesondere bei der Suche nach einem Nachfolger für Ludwig Erhard schaltete er sich ein.

Nach der Pensionierung beschloss Globke, in die Schweiz überzusiedeln. Die Schweizer Regierung erklärte ihn aber zu einem unerwünschten Ausländer und erteilte ihm ein Einreiseverbot.

Tod (1973)

Nach langer schwerer Krankheit starb Globke am 13. Februar 1973. Er wurde auf dem Zentralfriedhof Bad Godesberg in Bonn-Plittersdorf beigesetzt.

Diskussion um Globkes NS-Vergangenheit

Politische Debatte

Dass ein Mann wie Globke schon kurz nach Gründung der Bundesrepublik wieder eine führende Rolle in der deutschen Politik spielte, löste eine erbittert geführte Debatte im Deutschen Bundestag aus. Am 12. Juli 1950 zitierte dabei Adolf Arndt, der rechtspolitische Sprecher der SPD, aus den Kommentaren zu den Nürnberger Gesetzen u. a. eine Passage, in der Globke diskutiert, ob nicht auch die im Ausland begangene „Rassenschande“ bestraft werden könne. Bundesinnenminister Gustav Heinemann, der damals noch der CDU angehörte, verwies in seiner Antwort auf das entlastende Leumundszeugnis des Nürnberger Anklägers Robert Kempner, dem Globke mit seiner Aussagebereitschaft gedient hatte. Obwohl Globke wegen seiner NS-Vergangenheit umstritten war, hielt Adenauer bis zum Ende seiner Amtszeit 1963 an ihm fest. Einerseits kommentierte er die Debatte um Globkes Beteiligung an der Ausarbeitung der Nürnberger Rassegesetze mit den Worten „Man schüttet kein schmutziges Wasser weg, solange man kein sauberes hat“,[23] andererseits erklärte er am 25. März 1956 in einem Zeitungsinterview, Behauptungen, sein enger Mitarbeiter sei ein eifriger Gehilfe der Nationalsozialisten gewesen, entbehrten jeder Grundlage. Viele Personen, auch aus den Reihen der katholischen Kirche, bescheinigten Globke, er habe sich mehrfach für verfolgte Personen eingesetzt.[24]

Nach Ansicht des Journalisten Harald Jähner führte die Weiterverwendung Globkes zu „schändlichen staatlichen Maßnahmen der Strafvereitelung und Justizbehinderung“ und boten der DDR immer wieder willkommenen Anlass, die Bundesrepublik als „faschistisch“ zu bezeichnen.[25] Insbesondere nach 1960, als der israelische Geheimdienst Mossad in Argentinien Adolf Eichmann aufspürte, erwies sich das Festhalten an Globke zunehmend als Belastung für die Regierung Adenauer.[26][27] Eichmann hatte in Buenos Aires bei Mercedes-Benz gearbeitet, und dem BND war sein Aufenthaltsort seit 1952 bekannt. Ob auch Globke schon Ende der 1950er Jahre wusste, wo Eichmann sich aufhielt, war noch 2013 Gegenstand politischer Debatten.[28]

Ermittlungsverfahren in Westdeutschland

Der ehemalige Verwaltungsoffizier der Heeresgruppe E in Saloniki Max Merten hatte Globke als mitverantwortlich für den Holocaust in Griechenland schwer belastet. Ein dazu von dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in Frankfurt am Main begonnenes Ermittlungsverfahren gegen Globke[29] wurde im Mai 1961 nach Intervention des Kanzlers Konrad Adenauer an die Staatsanwaltschaft Bonn abgegeben und dort mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.[30] Bauers Vorermittlungen setzten ein, als ihm bekannt wurde, dass Globke die Rettung von 20.000 Juden in Saloniki verhindert haben sollte. Adolf Eichmann soll damals das Reichsinnenministerium kontaktiert und Globke um die Erlaubnis zum Abtransport der Juden in Vernichtungslager gebeten haben.[29]

Globke-Prozess in Ost-Berlin

Hilde Benjamin (rechts) und Friedel Malter beobachten den zweiten Prozesstag gegen Hans Globke

Anfang der 1960er Jahre kam es in der DDR zu einer großen, von dem Politbüro-Mitglied Albert Norden geleiteten Kampagne des Ministeriums für Staatssicherheit gegen den so bezeichneten „Verfasser der Nürnberger Blutgesetze“ sowie „Hetzer und Organisator der Judenverfolgungen“.[31] Ihr Ziel war es, Globke Kontakte mit Adolf Eichmann nachzuweisen. In einer Aktennotiz von 1961 hielt Norden fest, dass dafür „in Zusammenarbeit mit Mielke bestimmte Materialien besorgt bzw. hergestellt werden sollten. Wir brauchen unbedingt ein Dokument, das in irgend einer Form die direkte Zusammenarbeit Eichmanns mit Globke beweist.“[32]

Im Juli 1963 eröffnete das Oberste Gericht der DDR unter Vorsitz von Gerichtspräsident Heinrich Toeplitz „im deutschen Staat des Friedens und des Rechts“[33] den Globke-Prozess, in dem es ihn in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus verurteilte. Es versuchte in dem Prozess die angebliche „Wesensgleichheit des Bonner Regimes“ mit dem Terrorstaat Hitlers nachzuweisen. Grund für die Verurteilung war Globkes Mitwirkung an Gesetzen und Regelungen, die während der NS-Zeit die juristische Grundlage für die Judenverfolgung und die Germanisierung unterworfener Völker in den besetzten Ostgebieten geschaffen hatten.

Wissenschaftliche Untersuchung

Im Jahr 1961 erschien im zu Bertelsmann gehörenden Rütten & Loening-Verlag Reinhard-M. Streckers Buch Dr. Hans Globke – Aktenauszüge, Dokumente, das auf Recherchen Streckers in polnischen und tschechischen Archiven beruhte.[34] Globke versuchte, die weitere Veröffentlichung gerichtlich zu verhindern.[35] Der Bundesnachrichtendienst, damals noch unter der Führung des NS-belasteten ehemaligen Generals der Wehrmacht Reinhard Gehlen, soll 50.000 Mark investiert haben, um das Buch schnellstmöglich vom Markt zu nehmen. Aufgrund zweier unwesentlicher Fehler kam es zu einem Prozessvergleich, in dem Bertelsmann sich einverstanden erklärte, auf weitere Auflagen zu verzichten. Dem sollen Drohungen Bonns vorausgegangen sein, andernfalls keine Bücher des Bertelsmann-Verlages mehr für amtliche Stellen zu erwerben.[36]

Im Juni 2006 wurde bekannt, dass die Regierung Adenauer den US-Geheimdienst CIA im März 1958 über den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns informiert hatte. Dem US-amerikanischen Historiker Timothy Naftali zufolge sorgte sie aber durch Kontakte auf höchster Ebene gleichzeitig dafür, dass die CIA dieses Wissen nicht nutzte. Weder die Bundesregierung noch die CIA informierten Israel über die neuen Kenntnisse.[37][38][39][40] Naftali vermutet, dass Adenauer so eine direkte Belastung Globkes durch Eichmann verhindern wollte. Eichmann hatte zuvor dem niederländischen Journalisten und ehemaligen SS-Mann Willem Sassen umfangreiche Interviews gegeben, aus denen seine Memoiren entstehen sollten. Seit 1957 waren Sassens Versuche, dieses Material an das US-amerikanische Magazin Life zu verkaufen, vergeblich geblieben. Das änderte sich mit Eichmanns spektakulärer Entführung durch den Mossad im Mai 1960 – die durch einen inoffiziellen Hinweis des hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer ermöglicht worden war – und mit der Vorbereitung des Eichmann-Prozesses in Israel. Life veröffentlichte nun in zwei Artikeln, am 28. November und 5. Dezember 1960, Auszüge aus Sassens Material über Eichmann. Die Tantiemen wollte dessen Familie für seine Verteidigung verwenden. Allerdings hatte die Bundesregierung, die ohnehin über die Ost-Berliner Kampagne beunruhigt war, zuvor die CIA eingeschaltet und so erreicht, dass jeder Hinweis auf Globke aus den Life-Artikeln gestrichen wurde. CIA-Chef Allen Dulles hielt in einem internen Memo vom 20. September 1960 fest: „Gesamtes Material wurde gelesen. Eine unklare Erwähnung von Globke, die Life auf unsere Forderung hin wegläßt.“[41]

2009 erschien im Campus-Verlag eine Monographie des Historikers Erik Lommatzsch, für die er den Nachlass Globkes im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung hatte auswerten können.[42] Globkes tatsächliches Verhältnis zum Nationalsozialismus sowie sein Einfluss auf die Regierung Adenauers werden darin jedoch nicht wirklich geklärt, was laut Rezensent Hans-Heinrich Jansen „[a]ngesichts der in vielen zentralen Fragen letztlich dann doch dürftigen Quellenlage“ nicht abschließend möglich sei.[43] Auch die Hintergründe der MfS-Kampagne gegen Globke bleiben weitgehend im Dunkeln;[44] allerdings war dieser Aspekt der Globke-Biographie von Lommatzsch ohnehin nur als Exkurs vorgesehen,[45] da er eine separate Behandlung erfordert. Jedoch zeigt Lommatzsch an einer Reihe von Beispielen auf, dass Globke sich tatsächlich für Verfolgte eingesetzt habe, sein Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen vom Ziel getragen sei, die Regelungen zu entschärfen, und er in der Nachkriegszeit nicht die beherrschende Rolle gespielt habe, die ihm von Adenauergegnern unterstellt worden sei.[46]

Die Auswirkungen des deutsch-deutschen Systemkonflikts auf den Umgang mit NS-Tätern unter gesamtdeutscher Perspektive zu untersuchen, hat erst begonnen.[47][48]

Verschiedene Bundesbehörden sind bereits mit und ohne behördliche Unterstützung in Bezug auf ihre NS-Vergangenheit wissenschaftlich untersucht worden, beispielsweise das Auswärtige Amt. Ein Forschungsdefizit bei der Aufarbeitung von NS-Kontinuität in der Bundesrepublik Deutschland besteht insbesondere noch beim Bundeskanzleramt.[49][50] In den Bundeshaushalt 2017 wurde ein Förderprogramm in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro aufgenommen, das die NS-Vergangenheit zentraler Behörden, insbesondere der Bundesministerien, ressortübergreifend aufarbeiten soll.[51] Die konkrete konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung des Forschungsprogramms wird derzeit zwischen der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, dem Bundesarchiv und Vertretern der Wissenschaft beraten,[52] beispielsweise eine Kollektivbiografie aller Staatssekretäre, in der Globke „nur einer von vielen“ wäre.[53]

Ehrungen

Vor 1945

Nach 1945

Veröffentlichungen

  • Die Immunität der Mitglieder des Reichstags und der Landtage. Dissertation. Universität Gießen, 1923.
  • Volksbegehren und Volksentscheid. Berliner Aktien-Gesellschaft f. Druck u. Verlag, Berlin 1931. Staatsbürgerliche Bildung, Heft 1.
  • Die Namensänderung auf Grund der preußischen Verordnung vom 3. November 1919 und der übrigen einschlägigen Bestimmungen. R. Müller, Eberswalde-Berlin 1934 (mit Walter Kriege und Fritz Opitz).
  • Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935. Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Beck, München/Berlin 1936 (erläutert mit Wilhelm Stuckart)[62]
  • Der Zusatzvertrag zum deutsch-slowakischen Staatsangehörigkeitsvertrag. In: Zeitschrift für Osteuropäisches Recht. November/Dezember 1941, S. 278–283.
  • Die Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen Umsiedler aus Ost- und Südosteuropa. In: Zeitschrift für Osteuropäisches Recht. Januar 1943, S. 1–26.

Literatur

  • Franz Josef Bach: Konrad Adenauer und Hans Globke. In: Dieter Blumenwitz u. a. (Hrsg.): Konrad Adenauer und seine Zeit. Politik und Persönlichkeit des ersten Bundeskanzlers. Band 1, Beiträge von Weg- und Zeitgenossen. DVA, Stuttgart 1976.
  • Klaus Bästlein: Der Fall Globke. Propaganda und Justiz in Ost und West. Metropol-Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-86331-424-8.
  • Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik. Christoph Links, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-518-8 (Rezension).
  • Frank Bösch: Die Adenauer-CDU. Gründung, Aufstieg und Krise einer Erfolgspartei 1945–1969. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 2001, ISBN 3-421-05438-X.
  • Theodor Eschenburg: Globke. In: Zur politischen Praxis in der Bundesrepublik. Band 1: Krit. Betrachtungen 1957 bis 1961. 2. Auflage. Piper, München 1967, S. 246–250 (zuerst in: Die Zeit).
  • Klaus Gotto (Hrsg.): Der Staatssekretär Adenauers. Persönlichkeit und politisches Wirken Hans Globkes. Klett-Cotta, Stuttgart 1980
  • Hans Hartl: Der „Fall Globke“ und seine Hintergründe. In: Deutsche Monatshefte für Politik und Kultur. Heft 7/8, August 1961, S. 14–19.
  • Ulrich von Hehl: Hans Globke (1898–1973). In: Jürgen Aretz u. a. (Hrsg.): Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem deutschen Katholizismus des 19. und 20. Jahrhunderts. Band 3. Mainz 1979, S. 247–259.
  • Michael Lemke: Kampagnen gegen Bonn. Die Systemkrise der DDR und die Westpropaganda der SED 1960–1963. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 41, 1993, S. 153–174 (auch online).
  • Erik Lommatzsch: Hans Globke und der Nationalsozialismus. Eine Skizze. In: Historisch-politische Mitteilungen. #10, 2003, S. 95–128.
  • Erik Lommatzsch: Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Campus, Frankfurt am Main 2009 ISBN 978-3-593-39035-2.
  • Thomas Ramge: Braune Eminenz. Hans Globke und die Nürnberger Rassegesetze 1950–1963. In: Die großen Polit-Skandale. Eine andere Geschichte der Bundesrepublik. Campus, Frankfurt am Main 2003 ISBN 3-593-37069-7
  • Stephan Reinhardt: Der Fall Globke. Neue Gesellschaft – Frankfurter Hefte, 5, 1995, S. 437–447
  • Norbert Jacobs: Der Streit um Dr. Hans Globke in der öffentlichen Meinung der Bundesrepublik Deutschland 1949–1973. Ein Beitrag zur politischen Kultur in Deutschland. Bonn 1992
  • Peter Schöttler: Eine Art „Generalplan West“: Die Stuckart-Denkschrift vom 14. Juni 1940 und die Planungen für eine neue deutsch-französische Grenze im Zweiten Weltkrieg. In: Sozial.Geschichte. N.F. 18, Nr. 3, 2003 ISSN 1660-2870 S. 83–131
  • Reinhard Strecker (Hrsg.): Dr. Hans Globke. Aktenauszüge, Dokumente. Rütten & Loening, Hamburg 1961[63]
  • Michael Wagner-Kern: Staat und Namensänderung. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Band 35). Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2002, ISBN 3-16-147718-9.
  • Diskussion. Zeitschrift des Bundesverbands Deutsch-Israelischer Studiengruppen. Schwerpunktheft, Heft 4, Berlin 1961 (Korrespondenz von Mitarbeitern des Dt. Evangelischen Kirchentags Berlin 1961 mit einem Herrn Wünsche, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, über die negative Erwähnung Globkes in öffentlichen Unterlagen des DEKT, die jener bemängelt. Rede des Barzel zwecks Verteidigung des Globke am 17. Juli 1961 beim Ring Christlich-Demokratischer Studenten in Bonn.)
  • Dr. Globke und der politische Humanismus. In: Junge Kirche, Dortmund, April 1962, Sonderdruck mit der gesamten Kontroverse nach dem DEKT, ähnlich dem vorigen. Heft[64]

Dokumentationen

  • Jürgen Bevers, Bernhard Pfletschinger: Der Mann hinter Adenauer: Hans Maria Globke. Dokumentarfilm, WDR/ARTE, 52 Min., Deutschland 2008.[65]
  • Jean-Michel Meurice: Schwarze Kassen. (Originaltitel: Le Système Octogon) Dokumentarfilm, ARTE France, Maha und Anthracite, 70 Min., Frankreich 2008.
Commons: Hans Globke  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Urteil des OG der DDR zum Fall Globke. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Rüter, Universität Amsterdam u. a., 2003, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 23. Mai 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.jur.uva.nl
  2. Michael Wagner-Kern: Staat und Namensänderung. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 35). Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 214–222.
  3. Susanne Wirtz: Biografie Hans Globke in: LeMO-Biographien, Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
  4. Vgl. Strecker (Hrsg.): Dr. Hans Globke. Aktenauszüge, Dokumente. Hamburg 1961, S. 144 ff.
  5. Erik Lommatzsch: Hans Globke und der Nationalsozialismus. Eine Skizze. (PDF) In: Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.): Historisch-politische Mitteilungen. Band 10, 2003, S. 95–128.
  6. Marius Hetzel: Die Anfechtung der Rassenmischehe in den Jahren 1933–1939. Die Entwicklung der Rechtsprechung im Dritten Reich. Anpassung und Selbstbehauptung der Gerichte. Mohr, Tübingen 1997, S. 146–148.
  7. Hans-Ulrich Wehler: Der Nationalsozialismus. Bewegung, Führerschaft, Verbrechen. Verlag C. H. Beck, München 2009, S. 138 f.
  8. Erik Lommatzsch: Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Campus, Frankfurt am Main 2009 ISBN 978-3-593-39035-2, S. 75.
  9. Saul Friedländer, Martin Pfeiffer (Übers.): Das Dritte Reich und die Juden. Beck, München 2007, S. 276.
  10. Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Fischer, Frankfurt am Main 2000, S. 192; wörtliche Zitate nach: Böse Erinnerungen. In: Der Spiegel. Nr. 14, 1956 (online).
  11. Peter Schöttler: Eine Art „Generalplan West“: Die Stuckart-Denkschrift vom 14. Juni 1940 und die Planungen für eine neue deutsch-französische Grenze im Zweiten Weltkrieg. In: Sozial.Geschichte. N.F. 18, Nr. 3, 2003, S. 88, 92 f. und 106.
  12. Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik. Christoph Links Verlag, Berlin 2009, S. 44 f.
  13. "E Eichmann Trial". (PDF) Central Intelligence Agency, 6. April 1961, abgerufen am 21. November 2014.
  14. Wolfgang Breyer: Dr. Max Merten – ein Militärbeamter der deutschen Wehrmacht im Spannungsfeld zwischen Legende und Wahrheit. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Inauguraldissertation, Universität Mannheim, 2003, ehemals im Original; abgerufen am 21. November 2014.@1@2Vorlage:Toter Link/madoc.bib.uni-mannheim.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  15. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005, S. 187.
  16. Eidesstattliche Erklärung von Jakob Kaiser, 31. Dezember 1945. Eidesstattliche Erklärung von Otto Lenz, 3. Januar 1946. Erklärung von Konrad Kardinal von Preysing, 18. Januar 1946. Abgedruckt in: Klaus Gotto (Hrsg.): Der Staatssekretär Adenauers. Persönlichkeit und politisches Wirken Hans Globkes. Klett-Cotta, Stuttgart 1980, S. 259–262, 266–267.
  17. Erik Lommatzsch: Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Campus, Frankfurt am Main 2009. S. 108–111.
  18. Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess: D. amtl. Wortlaut d. Entscheidung im Fall Nr. 11 d. Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker u. andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, d. grundlegenden Gesetzesbestimmungen, e. Verz. d. Gerichtspersonen u. Zeugen u. Einführungen von Robert M. W. Kempner u. Carl Haensel. Hrsg. unter Mitw. von C. H. Tuerck. (amtl. anerkannt. Übers. aus d. Engl.), Bürger Verlag, Schwäbisch Gmünd 1950 DNB, S. XXIII
  19. Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. S. 167.
  20. Vgl. Kabinettsprotokoll vom 27. Oktober 1953 (Bundesarchiv)
  21. Frank Bösch: Die Adenauer-CDU. Gründung, Aufstieg und Krise einer Erfolgspartei, 1945–1969. Stuttgart/München 2001, S. 230–234, 257–261.
  22. Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Ch. Links Verlag, 2009, ISBN 978-3-86153-518-8, S. 172 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  23. Kleine Chronik der deutschen NS-Debatten. In: Tagesspiegel. 23. August 2006, abgerufen am 13. Mai 2015.
  24. Chronik 1956. Chronik Verlag im Bertelsmann Lexikon Verlag, 1989, 1996 C, S. 58.
  25. Harald Jähner, Wolfszeit. Deutschland und die Deutschen 1945 bis 1955, Rowohlt - Berlin Verlag GmbH, Berlin 2019, S. 398
  26. Klaus Wiegrefe: Der Fluch der bösen Tat. Die Angst vor Adolf Eichmann. In: Der Spiegel. Nr. 15, 2011 (online).
  27. Willi Winkler: Holocaust-Prozess: Adolf Eichmann. Als Adenauer in Panik geriet. Süddeutsche Zeitung, 29. März 2011
  28. Aufklärung über die Beziehungen von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst zu Adolf Eichmann (PDF) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. BT-Drucksache 17/13563 vom 13. Mai 2013; abgerufen am 16. September 2016.
  29. 1 2 Genocidium - Der Fall Globke, Fritz Bauer Archiv, abgerufen am 15. September 2016
  30. Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik. Berlin: Christoph Links Verlag 2009, S. 170 f.
  31. Globke und die Ausrottung der Juden. Über die verbrecherische Vergangenheit des Staatssekretärs im Amt des Bundeskanzlers Adenauer. Hg. vom Ausschuß für Deutsche Einheit, 2. Auflage. Berlin (Ost) 1960, S. 7 und 15.
  32. Zitiert nach: Michael Lemke: Kampagnen gegen Bonn: Die Systemkrise der DDR und die Westpropaganda der SED 1960–1963. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 41, 1993, S. 153–174, hier S. 163.
  33. Neues Deutschland vom 9. Juli 1963. Schlagzeile auf der Titelseite
  34. Reinhard-M. Strecker (Hrsg.): Dr. Hans Globke. Aktenauszüge, Dokumente. Rütten & Loening, Hamburg 1961 (dnb)
  35. Gottfried Oy, Christoph Schneider: Die Schärfe der Konkretion. Reinhard Strecker, 1968 und der Nationalsozialismus in der bundesdeutschen Historiographie. 2. Auflage, Münster 2014.
  36. Otto Köhler: Eichmann, Globke, Adenauer. In: Freitag. 16. Juni 2006.
  37. Timothy Naftali: New Information on Cold War CIA Stay-Behind Operations in Germany and on the Adolf Eichmann Case (PDF; 721 kB). Website der Federation of American Scientists. 6. Juni 2006, S. 4 ff.
  38. Scott Shane: C. I. A. Knew Where Eichmann Was Hiding, Documents Show. In: The New York Times. 7. Juni 2006.
  39. Jennifer Abramsohn: „Dies ist eine deutsche Geschichte“. Deutsche Welle, 10. Juni 2006 (Interview mit Naftali)
  40. Riedl/Kleine-Brockhoff: Geschichte: Unter Freunden. In: Die Zeit. 13. Juni 2006.
  41. Timothy Naftali: New Information on Cold War CIA Stay-Behind Operations in Germany and on the Adolf Eichmann Case (PDF; 721 kB). Website der Federation of American Scientists. 6. Juni 2006, S. 6 u. 16; Übersetzung nach Rainer Blasius: Nationalsozialismus: Nazi-Verbrecher gedeckt, Staatssekretär geschützt? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. Juni 2006.
  42. Erik Lommatzsch: Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Campus, Frankfurt am Main / New York 2009. ISBN 978-3-593-39035-2
  43. Hans-Heinrich Jansen: E. Lommatzsch: Hans Globke. Buchrezension für H-Soz-Kult, 10. Februar 2010. Abgerufen am 20. Oktober 2017.
  44. Sven Felix Kellerhoff: Symbolfigur der frühen Bundesrepublik: Von Hitler zu Adenauer – Eine neue Biografie zeichnet ein differenzierteres Bild von Hans Globke. In: Die Welt, 1. Oktober 2009.
  45. Erik Lommatzsch: Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Frankfurt am Main / New York 2009, ISBN 978-3-593-39035-2, Kap. V. Exkurs: Angriffe, Kampagnen und Diffamierungen, S. 310–322.
  46. Erik Lommatzsch: Hans Globke und der Nationalsozialismus. Eine Skizze. (PDF) Abgerufen am 24. März 2016.
  47. Annette Weinke: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Besprechung von Claudia Moisel für sehepunkte. Rezensionsjournal für die Geschichtswissenschaften, Ausgabe 4 (2004) Nr. 3. Abgerufen am 9. Mai 2015.
  48. Hermann Wentker: Die juristische Ahndung von NS-Verbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR (PDF) In: Kritische Justiz, 2002, S. 60–78
  49. Christian Mentel, Niels Weise: Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus – Stand und Perspektiven der Forschung (PDF) Institut für Zeitgeschichte München, 2016, Redaktionsschluss: 19. Oktober 2015
  50. Andreas Maisch: Das Kanzleramt verschludert die NS-Aufarbeitung. In: Die Welt, 16. Oktober 2015
  51. Grütters: Deutlich höhere Förderung kultureller Institutionen und Projekte des Bundes für 2017 erreicht Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 6. Juli 2016
  52. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Plänen der Bundesregierung zur Untersuchung der Geschichte des Bundeskanzleramtes (PDF) BT-Drucks. 18/9472 vom 23. August 2016, S. 5
  53. Kanzleramt lässt seine NS-Vergangenheit untersuchen. Spiegel Online, 30. April 2016
  54. Oberstes Gericht der DDR, Urteil vom 23. Juli 1963, Az.: 1 Zst (I) 1/63 – auf eigenen Antrag. Prof. Dr. C.F. Rüter: DDR-Justiz und NS-Verbrechen, Bd.III, Verfahren NR.1068.
  55. für 25-jährige Beamtentätigkeit unter Anrechnung des Militärdienstes
  56. verliehen von der Antonescu-Regierung
  57. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  58. Regierung prüft Aberkennung von Ehrenzeichen orf.at, 16. Juli 2018, abgerufen 16. Juli 2018.
  59. Datenbank der Träger italienischer Ehrenzeichen
  60. Verliehen durch Regierungschef und Außenminister Joseph Bech in Bonn. Später, als Globke Rentner war, gab es eine Kontroverse darüber. Nach Der Spiegel, Nr. 6, 1965, hatte Globke seinerzeit als Ministerialrat im RMI im offiziösen NS-Rechts-Kommentar Pfundtner-Neubert Luxemburg unter der deutschen Besetzung (1940–1944) zum Niemandsland erklärt: „Mit der Besetzung […] ist der selbständige luxemburgische Staat aufgelöst worden, die luxemburgische Staatsangehörigkeit ist untergegangen, die früheren luxemburgischen Staatsangehörigen sind staatenlos geworden.“ Das Letzeburger Journal korrigierte den Spiegel: Nicht Außenminister Eugen Schaus, ein Liberaler, sondern sein christsozialer Vorgänger Bech hat die „Halsumhängung“ vorgenommen. Die Zeitung schrieb: „Unverständlich bleibt […] warum […] Bech diesen Globke für eine luxemburgische Auszeichnung vorgeschlagen hat. Die Verantwortung für die Verleihung, für diese unglaubliche Borniertheit, trägt die Regierung.“ Globke gab den Orden jedoch nicht, wie dann von Luxemburg erbeten, zurück (Bech 1965: „Eines ist sicher: Hätte ich damals schon gewußt, daß Luxemburg in Globkes Augen ein Niemandsland ist, hätte er die Auszeichnung bestimmt nicht erhalten.“), sondern verlangte stattdessen, von der deutschen Presse in Ruhe gelassen zu werden. Lt. Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Christoph Links, Berlin 2009, S. 54.
  61. Ehrungen. Hans Globke. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1960, S. 79 (online).
  62. Vollständiger Text der „Ersten Verordnung“ im Artikel Reichsbürgergesetz, unter Weblinks: Wikisource
  63. Laut Strecker (als einzige Quelle) hatte Reinhard Gehlen von der Organisation Gehlen 50.000 DM geboten, um die Veröffentlichung des Buches zu verhindern. Jürgen Bevers: Der Mann hinter Adenauer. Ch. Links Verlag, 2009, ISBN 978-3-86153-518-8, S. 177 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)..
  64. Auszüge in: Dietrich Goldschmidt, Hans-Joachim Kraus (Hrsg.): Der ungekündigte Bund. Neue Begegnung von Juden und christlicher Gemeinde. Kreuz, Stuttgart 1962, S. 130f. Im Kern ergab der Briefwechsel, dass die DEKT-Vertreter bei ihrer Ansicht blieben, schon Globke/Stuckarts Kommentar habe das Gesetz zu Lasten der Juden deutlich verschärft, und es gäbe keine Belege für irgendeine Hilfe, die er später geleistet haben soll
  65. Der Mann hinter Adenauer - Die unheimliche deutsche Karriere des Dr. Globke in der Internet Movie Database (englisch)

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Emblem des Bundesadlers als Logo der deutschen Bundesorgane BRD BRD
Public domain
Datei:Bundesadler Bundesorgane.svg
Es folgt die historische Originalbeschreibung , die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Abfahrt des apostolischen Nuntius, Muench, vom Bonner Bahnhof nach Rom. Dieses Bild wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem deutschen Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland aus dem deutschen Bundesarchiv für Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt. Das deutsche Bundesarchiv gewährleistet eine authentische Bildüberlieferung nur durch die Originale (Negative und/oder Positive), bzw. die Digitalisate der Originale im Rahmen des Digitalen Bildarchivs . Unterberg, Rolf
CC BY-SA 3.0 de
Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F007416-0008, Bahnhof Bonn, Verabschiedung Apostolischer Nuntius.jpg
Es folgt die historische Originalbeschreibung , die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Portraitaufnahmen von Staatssekretär Globke Dieses Bild wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem deutschen Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland aus dem deutschen Bundesarchiv für Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt. Das deutsche Bundesarchiv gewährleistet eine authentische Bildüberlieferung nur durch die Originale (Negative und/oder Positive), bzw. die Digitalisate der Originale im Rahmen des Digitalen Bildarchivs . Renate Patzek
CC BY-SA 3.0 de
Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F015051-0008, Hans Globke.jpg
Es folgt die historische Originalbeschreibung , die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Ministerialrat Dr. Hans Globke 1941 in Bratislava. Vorn links: Reichsinnenminister Dr. Frick, vorn rechts: Staatssekretär Dr. Stuckart, zwischen beiden dahinter Dr. H.Globke. Dieses Bild wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem deutschen Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland aus dem deutschen Bundesarchiv für Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt. Das deutsche Bundesarchiv gewährleistet eine authentische Bildüberlieferung nur durch die Originale (Negative und/oder Positive), bzw. die Digitalisate der Originale im Rahmen des Digitalen Bildarchivs . Autor/-in unbekannt Unknown author
CC BY-SA 3.0 de
Datei:Bundesarchiv Bild 146-2008-0038, Bratislava, Frick und Globke.jpg
Es folgt die historische Originalbeschreibung , die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Zentralbild 14.10.1960 Ausschuss für Deutsche Einheit weist nach: Hitlers Kriegsrichter und Wehrstafexperten im Dienste der Bonner Kriegsvorbereitungen. Der Ausschuss für Deutsche Einheit wies am 14.10.1960 auf einer internationalen Pressekonferenz in Berlin anhand von dokumentarischem Material nach, dass die Paktiker und Theoretiker des brutalen Kriegs"rechts" der Nazis, die Herausgeber und Artikelverfasser der faschistischen "Zeitschrift für Wehrrecht" heute wieder in gleicher oder ähnlicher Funktion für Adenauer und Strauss tätig sind. U.B.z.: der deutsche Reichsinnenminister Wilhelm Frick wird bei seinem Aufenthalt am 2. bis 8.9.1941 in der slowakischen Hauptstadt Pressburg vor dem Carlton-Hotel von Kindern mit Blumen begrüßt. In seiner Begleitung (im Hintergrund links neben Frick) Ministerialrat D. Hans Globke. (Frick und Globke weilten in Pressburg, um die faschistischen Judengesetze in der Slowakei einzuführen). Dieses Bild wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem deutschen Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland aus dem deutschen Bundesarchiv für Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt. Das deutsche Bundesarchiv gewährleistet eine authentische Bildüberlieferung nur durch die Originale (Negative und/oder Positive), bzw. die Digitalisate der Originale im Rahmen des Digitalen Bildarchivs . Autor/-in unbekannt Unknown author
CC BY-SA 3.0 de
Datei:Bundesarchiv Bild 183-77013-0002, Pressburg, Frick und Globke.jpg
Es folgt die historische Originalbeschreibung , die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein. Oberstes Gericht, Globke-Prozess, Hilde Benjamin, Friedel Malter Zentralbild Stöhr-9.7.1963 2. Tag im Globke-Prozeß eröffnet. Der 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR setzte am Vormittag des 9. Juli 1963 die Verhandlungen gegen den des millionenfachen Mordes Angeklagten Staatssekretär des Bonner Bundeskanzleramtes, Dr. Globke, fort. UBz: Hilde Benjamin, Minister der Justiz der DDR, (rechts) im Gespräch mit Friedel Malter, Vorsitzende des Komitees zum Schutze der Menschenrechte vor Beginn des 2. Prozeßtages. Dieses Bild wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen dem deutschen Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland aus dem deutschen Bundesarchiv für Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt. Das deutsche Bundesarchiv gewährleistet eine authentische Bildüberlieferung nur durch die Originale (Negative und/oder Positive), bzw. die Digitalisate der Originale im Rahmen des Digitalen Bildarchivs . Stöhr
CC BY-SA 3.0 de
Datei:Bundesarchiv Bild 183-B0709-0004-008, Oberstes Gericht, Globke-Prozess, Hilde Benjamin, Friedel Malter.jpg
The Wikimedia Commons logo, SVG version. Original created by Reidab ( PNG version ) SVG version was created by Grunt and cleaned up by 3247 . Re-creation with SVG geometry features by Pumbaa , using a proper partial circle and SVG geometry features. (Former versions used to be slightly warped.) Reidab , Grunt , 3247 , Pumbaa
CC BY-SA 3.0
Datei:Commons-logo.svg
Hans Globkes Entwurf für ein judenfeindliches Gesetz über die Änderung von Familiennamen vom 10. Dezember 1937 wird freigegeben. Faksimile nach Abdruck im Neuen Deutschland vom 5. Dezember 1960. Neues Deutschland (DDR-Zeitung) vom 5.11.1960 NS-Administration
Public domain
Datei:Globke ÄnderungJüdischerFamiliennamen 1937.jpg
Klaus Gotto (Herausgeber): Der Staatssekretär Adenauers. Persönlichkeit und politisches Wirken Hans Globkes. Klett-Cotta, Stuttgart 1980 booktitle Autor/-in unbekannt Unknown author
Public domain
Datei:Klaus Gotto Globke 1980 Titel.jpg
de:Wilhelm Stuckart , de:Hans Globke : de:Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. s:de:Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935; de:Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935; Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen C.H. Beck, München 1936 book Wilhelm Stuckart; Hans Globke
Public domain
Datei:Stuckart10.pdf