Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 03.05.2021, aktuelle Version,

Harald Eberhard

Harald Eberhard (* 27. Februar 1978 in Wien) ist ein österreichischer Jurist und Universitätsprofessor. Eberhard ist aktuell Professor für Öffentliches Recht am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Ausbildung

Harald Eberhard wurde am 27. Februar 1978 in Wien geboren und maturierte 1996 am Bundesrealgymnasium Gottschalkgasse in Wien-Simmering. Er absolvierte von 1997 bis 2001 das Studium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Am 27. Juni 2001 erfolgte die Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.), woraufhin Eberhard im Sommer 2001 als Projektassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht für den Länderbericht zu einer internationalen Studie auf dem Gebiet des Sicherheitspolizeirechts mitarbeitete. Von 2001 bis 2002 absolvierte Harald Eberhard auch das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und wurde am 10. September 2002 zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) promoviert.

Beruflicher Werdegang

Im Anschluss an sein Diplom- und Doktoratsstudium wurde Harald Eberhard von 2002 bis 2008 Universitätsassistent am Lehrstuhl von Theo Öhlinger am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Vom 1. März 2008 bis zum 30. September 2011 war er in der Folge Wissenschaftlicher Mitarbeiter am österreichischen Verfassungsgerichtshof bei Verfassungsrichter Rudolf Müller und Mitglied der Präsidialabteilung des Verfassungsgerichtshofes.

Die venia legendi, also die Lehrbefugnis für die Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht, erwarb Eberhard mit der Habilitation an der Universität Wien am 27. September 2010. Seine Habilitation beschäftigt sich mit der nichtterritorialen Selbstverwaltung in Österreich. Im Sommersemester 2011 erhielt Harald Eberhard schließlich eine Gastprofessur am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Ab dem 1. Oktober 2011 wurde er Universitätsprofessor für „Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des europäischen und österreichischen öffentlichen Wirtschaftsrechts“ ebendort. An der Wirtschaftsuniversität Wien betreut er neben seiner Forschungs- und Lehrtätigkeit als Programmdirektor das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht sowie als stellvertretender Programmdirektor das Masterstudium Wirtschaftsrecht.

Neben seiner Tätigkeit als Universitätsprofessor ist Harald Eberhard seit 2007 Herausgeber der Schriften zum Internationalen und Vergleichenden Öffentlichen Recht und Mitherausgeber des ICL Journal (Vienna Journal on International Constitutional Law). Weiters ist er seit Jänner 2010 Chefredakteur der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Blätter, seit März 2010 Vorstandsmitglied der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft und seit Mai 2010 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre. Seit 2015 ist er Vorstandsmitglied der Interdisziplinären Gesellschaft für Komparatistik und Kollisionsrecht (IGKK). Eberhard ist darüber hinaus Mitglied des Coordination Board der China-EU School of Law (CESL), einer von der EU und China gemeinsam betriebenen Universität.

2017 wurde Eberhard in die Academia Europaea gewählt. 2017 wurde er darüber hinaus Associate Member der International Academy of Comparative Law (IACL) in Paris.

Gemeinsam mit Theo Öhlinger verfasst Eberhard eines der Lehrbuchstandardwerke zum österreichischen Verfassungsrecht ("Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht"), das 2019 in mittlerweile 12. Auflage erschienen ist.