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vom 29.06.2021, aktuelle Version,

Heinrich Mataja

Heinrich Mataja

Heinrich Mataja (* 14. März 1877 in Wien; † 23. Jänner 1937 ebenda) war ein österreichischer Rechtsanwalt und Politiker der Christlichsozialen Partei. Viktor Mataja war sein Halbbruder.

Leben und politische Laufbahn

Heinrich Mataja war von 1910 bis 1918 Mitglied des Wiener Gemeinderats. Weiters war er von 1913 bis 1918 Mitglied des österreichischen Reichsrats. Vom 21. Oktober 1918 an war er Mitglied der aus diesem hervorgegangenen Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich, vom 4. März 1919 an Mitglied der Konstituierenden Nationalversammlung und vom 10. November 1920 bis 1930 Abgeordneter zum Nationalrat.

In diesem Zeitraum war er weiterhin vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 in der Staatsregierung Renner I Staatssekretär (= Minister) für Inneres und vom 20. November 1924 bis zum 14. Jänner 1926 österreichischer Außenminister. 1931 wurde er von seinen Parteifreunden aus allen politischen Funktionen gedrängt.

Er begrüßte den 1934 von Engelbert Dollfuß diktatorisch errichteten christlichen Ständestaat, näherte sich auch den Vorstellungen einer österreichischen Nation an und war im Ständestaat wieder anerkannt. Er war von 1896 bis 1900 Mitglied der Burschenschaft Olympia.[1] Mataja vertrat (noch 1935) einen sich ausschließlich innerhalb der Grenzen Österreichs organisierenden Legitimismus, der außenpolitische Rücksicht- wie Einflussnahme vermeiden und auf diese Weise der Welt sagen sollte, dass die Restauration des Hauses Habsburg keine gefährliche Sache sei.[2]

Mataja wurde am 22. Jänner 1937 mit Anzeichen eines Schlaganfalls in das Wiener Allgemeine Krankenhaus eingeliefert,[3] wo er in den frühen Morgenstunden des Folgetags verstarb.[4] Am 27. Jänner 1937 wurde der Verstorbene auf dem Wiener Zentralfriedhof[5] in einem Ehrengrab der Gemeinde Wien[6] zur letzten Ruhe bestattet (Gruppe 31 B, Reihe 13, Nr. 22).

Werke

  • Zehn politische Aufsätze aus den Jahren 1911–1913. Opitz, Wien 1913, ÖNB.
  • — (Hrsg.): Christlichsoziale Landstraßer Zeitung. Hollinek, Wien 1913–1915, ÖNB.
  • Die Abstimmung über den Finanzplan. Loibl & Patzelt, Wien 1914, ÖNB.
  • Die Entstehung des Weltkrieges. Schriften für politische Aufklärung. Zentral-Europäischer Verlag, Berlin-Steglitz 1921, ÖNB.
  • Europa zwischen zwei Kriegen. Herold, Wien 1923, ÖNB.
  • Deutsch-Oesterreich. In: Ferdinand Schönemann (u. a.): Felix Hase: England. Ferdinand Schönemann: Nordamerika. Robert van Sint-Jan: Belgien. Heinrich Mataja: Deutsch-Oesterreich. Regensberg, Münster i. W. 1924, S. S. 113–272, ÖNB.
  • Österreichische Politik im XIX. und XX. Jahrhundert. Ein geschichtlicher Überblick. Berichte zur Kultur- und Zeitgeschichte, Band 10.1934/35 (= Nr. 225/226). Reinhold, Wien 1934, OBV.
  • Memorandum zur Donaufrage. S.n., Wien 1935, OBV.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 4: M–Q. Winter, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-1118-X, S. 46.
  2. Oesterreich und der Legitimismus. In: Neue Freie Presse, Morgenblatt, Nr. 25305 M/1935, 22. Februar 1935, S. 4 Mitte. (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp.
  3. Schwere Erkrankung des früheren Außenministers Dr. Mataja. In: Neue Freie Presse, Morgenblatt, Nr. 25995 M/1937, 23. Jänner 1937, S. 4, Mitte rechts. (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp
  4. Minister a. D. Dr. Heinrich Mataja gestorben. In: Neue Freie Presse, Abendblatt, Nr. 25995 A/1937, 23. Jänner 1937, S. 3, unten rechts. (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp
  5. Das Leichenbegängnis Minister a. D. Dr. Heinrich Mataja. In: Neue Freie Presse, Morgenblatt, Nr. 26000 M/1937, 28. Jänner 1937, S. 6 Mitte. (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp
  6. Inland. Ehrengrab für Dr. Heinrich Mataja. In: Neue Freie Presse, Abendblatt, Nr. 25996 M/1937, 24. Jänner 1937, S. 6, unten links. (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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