Hilfeleistungsfahrzeug
Hilfeleistungsfahrzeug |
|
---|---|
Fahrzeugdaten | |
Abkürzung: | HLF |
Land: | Österreich |
Besatzung: | 1:2, 1:6, 1:8 |
Löschwasser: | 300 - >3000 Liter |
Zul. Gesamtmasse: | 18000 Kilogramm |
Das Hilfeleistungsfahrzeug (kurz: HLF) ist ein in Niederösterreich und in der Steiermark für Freiwillige Feuerwehren vorgesehenes taktisches Löschfahrzeug. Es ist nicht mit dem in zwei Berufsfeuerwehren vorhandenen Hilfeleistungslöschfahrzeug identisch.
2011 wurden diese Fahrzeuge erstmals im Landesfeuerwehrverband Niederösterreich eingeführt. Kurz darauf folgte auch die Steiermark nach.
Aufgaben
Die Aufgaben sind in den zwei Bundesländern verschieden. In Niederösterreich gibt es vier verschiedene Typen mit verschiedenen Ausstattungen und Aufgaben. In der Steiermark sind fünf verschiedene HLFs vorgesehen.
Geschichte
2011 wurden diese Fahrzeuge erstmals im Landesfeuerwehrverband Niederösterreich eingeführt. Kurz darauf folgte die Einführung in der Steiermark.
Technik - Hilfeleistungsfahrzeuge in Niederösterreich
Niederösterreich verfügt über vier Typen von HLF 1 bis HLF 3 sowie das HLF 1W, welche den "alten" Typen von KLF bis GTLF entsprechen.
Technik - Hilfeleistungsfahrzeuge in der Steiermark
In der Steiermark gibt es fünf Typen von HLF bis HLF 4.
Hilfeleistungsfahrzeug
Hilfeleistungsfahrzeug |
|
---|---|
Fahrzeugdaten | |
Abkürzung: | HLF |
Land: | Steiermark (Österreich) |
Besatzung: | 1:5 - 1:8 |
Feuerlöschpumpe: | Normaldruckpumpe oder Hochdruckpumpe |
Löschwasser: | min. 300 Liter |
Zul. Gesamtmasse: | 5500 Kilogramm |
Das Basisfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug mit der taktischen Bezeichnung „HLF“ ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von maximal 5.500 kg und beinhaltet eine Grundausrüstung zur Bewältigung von kleineren Brandeinsätzen sowie für kleine bis mittlere technische Hilfeleistungen.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrgestelle ist es möglich, das Fahrzeug auf einem Rahmenfahrgestell aufzubauen oder es als Kastenwagenausbau herzustellen.
Weitere Ausstattungsmerkmale des „HLF“:
- Atemschutzausrüstung
- Löschanlage mit min. 200 Liter oder Einbaupumpe mit min. 300 Liter Löschwassertank – Mindestschlauchlänge 30 m
- Be- und Entladesystem für Standardrollcontainer
- Aufnahme von 1 Stk. Standardrollcontainer
- Tragbarer Stromerzeuger: Leistung ca. 3 - 5 kVA
- technische Grundausrüstung
Variante 8 Tonnen
Es ist möglich das Fahrzeug auf eine Gesamtmasse von 8 Tonnen auszurichten, dabei gilt zusätzlich folgendes:
- Höchst zulässige Gesamtmasse: 8t
- Löschwassertank: mindestens 500 l
- Einbaupumpe: Normaldruckpumpe (Kreiselpumpe) oder Hochdruckpumpe (Kolbenpumpe)
- Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mind.5 kVA
- Lichtmast
Hilfeleistungsfahrzeug 1
Hilfeleistungsfahrzeug 1 |
|
---|---|
Fahrzeugdaten | |
Abkürzung: | HLF 1 |
Land: | Steiermark (Österreich) |
Besatzung: | 1:5 - 1:8 |
Feuerlöschpumpe: | Einbaupumpe oder TS |
Löschwasser: | min. 1000 (800) Liter Liter |
Zul. Gesamtmasse: | 14000 Kilogramm |
Beim „HLF 1“ ist das Fahrzeug mit einem Löschwassertank von mind. 1000 l (In Ausnahmefällen 800 l) ausgestattet. Die vorhandene Einbaupumpe ist als Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN 1028 (komb. Normal- und Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) ausgeführt. Alternativ ist es auch möglich, dass eine im Heck gelagerte Tragkraftspritze die Einbaupumpe ersetzt. Der Fahrzeugaufbau besteht aus 1 – 3 seitlichen Geräteräumen und einem heckseitigen Pumpenraum.
Weitere Ausstattungsmerkmale des „HLF 1“:
- Atemschutzausrüstung
- Schnellangriffseinrichtung – Mindestschlauchlänge 30 m
- Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kVA
- Lichtmast
Zusatz LB:
Das „HLF 1 – LB“ (mit Lösch- und Bergeausrüstung) ist vorwiegend für die Löschwasserförderung sowie zur Bewältigung von kleinen bis mittleren technischen Hilfeleistungen ausgestattet. Dabei kann die Pumpe komplett wegfallen. Optional besteht auch die Möglichkeit, den heckseitigen Geräteraum des Fahrzeugaufbaues als Laderaum für einen Standardrollcontainer mit entsprechender Entnahmemöglichkeit auszuführen.
Die Ausstattungsmerkmale des „HLF 1 – LB“:
- Höchste zulässige Gesamtmasse: 14 t
- Besatzung 1:5 - 1:8
- Atemschutzausrüstung
- Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kVA
- Lichtmast
- Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket, ...)
- Ausrüstung für Wasserbezug (Tragkraftspritze mindestens PFPN10-750, Saugausrüstung)
Optionale Ausstattung:
- Löschanlage mit Schnellangriffseinrichtung
- Be- und Entladesystem für Standardrollcontainer
- 1 Stk. Standardrollcontainer
- Hydraulisches Rettungsgerät
- Seilwinde (ab Gewichtsklasse M = ≥ 7,5 t)
Hilfeleistungsfahrzeug 2
Hilfeleistungsfahrzeug 2 |
|
---|---|
Fahrzeugdaten | |
Abkürzung: | HLF 2 |
Land: | Steiermark (Österreich) |
Besatzung: | 1:6 - 1:8 |
Feuerlöschpumpe: | Einbaupumpe |
Löschwasser: | min. 2000 Liter |
Zul. Gesamtmasse: | 16000 Kilogramm |
Beim „HLF 2“ ist das Fahrzeug mit einem Löschwassertank von mind. 2.000 l ausgestattet. Die Einbaupumpe ist als Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN 1028 (kombinierte Normal- und Hochdruckpumpe oder nur Normaldruckpumpe) ausgeführt. Der Fahrzeugaufbau besteht aus 1-3 seitlichen Geräteräumen und einem heckseitigen Pumpenraum.
Weitere Ausstattungsmerkmale des „HLF 2“:
- Atemschutzausrüstung
- Schnellangriffseinrichtung – Mindestschlauchlänge 40 m
- Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mindestens 10 kVA
- Lichtmast
- Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Tauchpumpe, Strompaket...)
Optionale Ausstattung:
- Wasserwerfer
- Hydraulisches Rettungsgerät
- Seilwinde
Zusatz LB:
Das „HLF 2 – LB“ ist ein Fahrzeug, welches für die Löschwasserförderung, zur Bewältigung von technischen Hilfeleistungen und mit einem Löschwassertank von mind. 1000 l ausgestattet ist. Die Fahrzeugeinbaupumpe ist als Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN 1028-1 auszuführen. Eine Ansaugvorrichtung bei der Fahrzeugeinbaupumpe ist nicht erforderlich. Der Geräteraumaufbau besteht aus 1-3 seitlichen Geräteräumen sowie aus einem im Heck befindlichen Laderaum für mind. 2 Standardrollcontainer. Der Abschluss des Laderaumes hat mit einer hydraulischen Ladebordwand zu erfolgen. Es nimmt eine Besatzung von mind. 1:6 bis hin zu einer Gruppenbesatzung von 1:8 auf.
Die Ausstattungsmerkmale des „HLF 2 – LB“:
- Höchste zulässige Gesamtmasse: 16 t
- Besatzung 1:6 - 1:8
- Atemschutzausrüstung
- Löschwassertank mindestens 500 l
- Fahrzeugeinbaupumpe (Feuerlöschkreiselpumpe)
- Schnellangriffseinrichtung – Mindestschlauchlänge 30 m
- Stromerzeuger: Leistung mindestens 10 kVA
- Lichtmast
- Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket...)
- Ausrüstung für Wasserbezug (Tragkraftspritze, Saugausrüstung)
- Hydraulische Ladebordwand
- Lagerungsmöglichkeit von mindestens 2 Stk. Standardrollcontainer
Optionale Ausstattung:
- Hydraulisches Rettungsgerät
- Seilwinde
Hilfeleistungsfahrzeug 3
Hilfeleistungsfahrzeug 3 |
|
---|---|
Fahrzeugdaten | |
Abkürzung: | HLF 3 |
Land: | Steiermark (Österreich) |
Besatzung: | 1:6 - 1:8 |
Feuerlöschpumpe: | Einbaupumpe |
Löschwasser: | min. 2000 Liter |
Zul. Gesamtmasse: | 18000 Kilogramm |
Das Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 3 mit der taktischen Bezeichnung „HLF 3“ beinhaltet eine Ausrüstung zur Bewältigung von Brandeinsätzen sowie für technische Hilfeleistungen. Der Geräteraumaufbau besteht aus 3 seitlichen Geräteräumen sowie aus einem im Heck befindlichen Pumpenraum. Der Abschluss des Pumpenraumes hat mit einer Heckklappe zu erfolgen.
Weitere Ausstattungsmerkmale des „HLF 3“:
- Atemschutzausrüstung
- Schnellangriffseinrichtung – Mindestschlauchlänge 50 m
- Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kVA
- Kombinierter Wasser- und Schaumwerfer
- Stromerzeuger: Leistung mindestens 10 kVA
- Lichtmast
- Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket...)
- Hydraulischer Rettungssatz
- Seilwinde nach ÖBFV Richtlinie GA 05
Stützpunktfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 4
Hilfeleistungsfahrzeug 4 |
|
---|---|
Fahrzeugdaten | |
Abkürzung: | HLF 4 |
Land: | Steiermark (Österreich) |
Besatzung: | 1:2 - 1:8 |
Feuerlöschpumpe: | Einbaupumpe |
Löschwasser: | min. 3000 Liter |
Zul. Gesamtmasse: | min. 16000 Kilogramm |
Das Stützpunktfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 4 mit der taktischen Bezeichnung „HLF 4“ ist ein 2-achsiges Feuerwehrfahrzeug mit einer maximalen Gesamtmasse min. 16.000 kg und beinhaltet eine Ausrüstung zur Bewältigung von größeren Brandeinsätzen sowie für technische Hilfeleistungen. Es nimmt eine Besatzung von mind. 1:6 bis zu einer Gruppenbesatzung 1:8 auf. Eine Trupp - Besatzung von 1:2 ist als Stützpunktfahrzeug dann zulässig, wenn ein zweites löschwasserführendes Fahrzeug (mind. 2.000 Liter, Besatzung 1:6) bereits bei der Feuerwehr vorhanden ist. Der Geräteraumaufbau besteht aus 3 seitlichen Geräteräumen sowie aus einem im Heck befindlichen Pumpenraum. Der Abschluss des Pumpenraumes hat mit einer Heckklappe zu erfolgen. Das Fahrzeug kann bei Feuerwehren ab der Kategorie 5 oder als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr für einen Feuerwehrabschnitt stationiert werden.
Weitere Ausstattungsmerkmale des „HLF 4“:
- Atemschutzausrüstung
- Schnellangriffseinrichtung – Mindestschlauchlänge 50 m
- Tragbarer Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kVA
- Kombinierter Wasser- und Schaumwerfer
- Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kVA
- Lichtmast
- Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket...)
Optionale Ausstattung
- Hydraulischer Rettungssatz
- Seilwinde