Hoamatgsang
Hoamatgsang (Heimatgesang) ist ein Lied in oberösterreichischer bzw. mittelbairischer Mundart. Am 29. November 1952 wurde es vom Landtag Oberösterreichs zur Landeshymne erklärt.
Der Text wurde 1841 von Franz Stelzhamer geschrieben, die Weise 1884 von Hans Schnopfhagen am Hansberg verfasst.
Text
Originaltext von Franz Stelzhamer in obderenns'scher Mundart[1] | Text bei der Veröffentlichung von Hans Schnopfhagens Musik[2] |
's Haimátg'sang |
s'Hoamátgsang |
1) durch das. 2) gelaufen. 3) auf dem Hügel. 4) getrocknet. 5) durchnäßt (genäßt). 6) unsere Traube. 7) Sträucher (Stauden). 8) als wie. 9) am schönsten. 10) thalab. 11) ohnehin, ja doch. |
Andere Textversion
Hochdeutsche Übersetzung des Textes:
Heimatland, Heimatland, dich habe ich so
gern wie ein Kindchen seine Mutter, ein Hündchen seinen
Herrn, wie ein Kindchen seine Mutter, ein Hündchen seinen Herrn.
Durchs Tal bin ich gelaufen, auf dem Hügel bin ich gelegen
Und deine Sonne hat mich getrocknet, nachdem mich dein Regen genetzt hatte.
Zu Hause ist zu Hause, wenn du nicht weg(gehen) musst, so bleibe,
Denn die Heimat ist eher der zweite Mutterleib.
Neben diesen drei Strophen existieren noch weitere fünf, die sich zwischen der zweiten und der hier dritten befinden. Diese werden aber meistens nicht gesungen, um das Lied kurz zu halten.
Melodie
Weblinks
- Das Lied mit allen Strophen
- Oö. Landeshymne auf der Website des Landes Oberösterreich (inklusive einer Aufnahme durch das Collegium Vocale Linz)
Einzelnachweise
- ↑ Neue Gesänge in obderenns'scher Volksmundart. Von Franz Stelzhamer. Wien, 1841, S. 317f., vgl. S. V: „Was die Schreibart anbelagt, so ist sie dieselbe geblieben: das accentuirte a (á) lautet hoch und hell; das ai wie das fränzösische oi (oa); [...]“ (Google)
- ↑ Aus dá Hoamát. Eine Sammlung ausgewählter oberösterreichischer Dialectdichtungen. Herausgegeben von Dr. H. Zötl, Dr. A. Matosch und H. Commenda. Mit einem musikalischen Anhange, redigiert von Hans Schnopfhagen. Linz, 1885, S. 96, vgl. Anhang S. 18f. mit der Musik und Strophe 1 in anderer Schreibung (Google). Vgl. auch: Aus dá Hoamát. Eine Sammlung ausgewählter oberösterreichischer Dialectdichtungen. Herausgegeben von Dr. H. Zötl, Dr. A. Matosch und H. Commenda. Der musikalische Theil unter Mitwirkung von Hans Schnopfhagen redigiert von F. S. Reiter. 2. Aufl., Wien, 1888, S. 392ff. (Google)
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
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