Kämpferamnestie
Als Kämpferamnestie wurde die in Österreich bis Ende 1945 geltende Amnestie für Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Nationalsozialismus bezeichnet.
Die Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner beschloss diese Straffreistellung im Dezember 1945. Danach sollten alle zwischen 5. März 1933 und Dezember 1945 begangenen Straftaten nicht weiter verfolgt werden, wenn sie im Kampf gegen den Nationalsozialismus oder in der Absicht erfolgten, ein selbstständiges, unabhängiges und demokratisches Österreich wiederherzustellen. In diesem Kontext kam es unter anderem zur Zusammenarbeit zwischen Repräsentanten der Wiener Unterwelt (Anton Hoffmann) mit Repräsentanten der KPÖ zur Gründung einer Geheimorganisation mit dem Namen „Der eiserne Besen (KPÖ)“.
Weblinks
- Bericht in ORF III
- Bericht des Nachrichtenmagazins Profil vom 23. Mai 2009
- Bericht der Wiener Zeitung
- Amnestiegesetz erlassen. In: Wiener Zeitung, 30. Dezember 1945, S. 1 (Online bei ANNO)