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vom 26.06.2022, aktuelle Version,

Kärntner Heimatlied

Das Kärntner Heimatlied, auch Dort, wo Tirol an Salzburg grenzt, ist ein altes Kärntner Heimatlied und seit 1911 (1966) die Kärntner Landeshymne.

Geschichte

Die ersten drei Strophen des Textes entstammen der Feder von Johann Thaurer Ritter von Gallenstein, der sie als vierstrophiges Gedicht im Jahr 1822 in der Zeitschrift Carinthia veröffentlichte. Als Johann Michael Offner im Jahr 1835 eine Gesellschaft von Gästen in seinem Schloss Waldenstein bei Wolfsberg erwartete, bat er seinen Nachbarn Josef Rainer von Harbach, eines der Gedichte der Schlossbibliothek für eine Darbietung mit Musik zu bereichern. Dieser wählte besagtes Gedicht, und es fand so großen Anklang bei den Gästen, dass es sich in den folgenden Wochen unter dem Titel Dort wo Tirol an Salzburg grenzt in ganz Kärnten verbreitete.

Im Jahr 1911 wurde es unter Weglassung der vierten Strophe von der Kärntner Landsmannschaft zur „Kärntner Nationalhymne“ erklärt. Die ersten drei Strophen beschreiben von West nach Ost die Landschaft Ober-, Mittel- und Unterkärntens und rühmen poetisch deren Schönheit.

1930 schrieb die Kärntner Landsmannschaft einen Wettbewerb für eine vierte Strophe aus, die einen Bezug zur Kärntner Volksabstimmung haben sollte, die sich 1930 zum zehnten Mal jährte. Von den 256 Einsendungen wurde die der Lehrerin Agnes Millonig ausgewählt. Allerdings musste Millonig die letzte Zeile, im Original von Das ist mein deutsch Heimatland (statt: deutsches), in Das ist mein herrlich Heimatland ändern.[1]

Im Vorfeld der für den 13. Januar 1935 anstehenden Saarabstimmung hatte Kärnten mit anderen ehemaligen Abstimmungsgebieten, vertreten durch den Volksbund für das Deutschtum im Ausland (VDA), bei der Wiener Turmuhrenmanufaktur Emil Schauer für den Turm des vom Grazer Architekten Georg von Hauberrisser erbauten Rathauses St. Johann in Saarbrücken ein Glockenspiel mit 19 Bronzeglocken in Auftrag gegeben, das zweimal täglich das Kärntnerlied erklingen ließ.[2][3][4]

Text

Kärntner Heimatlied

Dort, wo Tirol an Salzburg grenzt.

Gedicht 1822 von Johann Thaurer von Gallenstein (in den ursprünglichen vier Strophen).[5]

Des Kärntners Vaterland.

Da, wo Tirol an Salzburg gränzt,
Des Glockners Eisgefilde glänzt;
Wo aus dem Kranz, der es umschließt,
Der Leiter reine Quelle fließt,
Laut tosend, längs der Berge Rand –
Beginnt mein theures Vaterland.

Wo durch der Matten herrlich’ Grün
Des Dravestromes rasche Fluthen zieh’n;
Vom Eisenhut, wo schneebedeckt
Sich Nordgau’s Alpenkette streckt,
Bis zur Carvanken Felsenwand –
Dehn’t sich mein freundlich’ Vaterland.

Wo, von der Alpenluft umweht,
Pomonens schönster Tempel steht;
Wo sich durch Ufer, reich umblüht,
Der Lavant Welle rauschend zieht,
Im grünen Kleid’ ein Silberband –
Schließt sich mein lieblich’ Vaterland.

Und breitet über Öst’reichs Haus
Der Kaiseraar die Schwingen aus –
Dann auch, von Feinden ungeneckt,
Sein Flügelpaar Karenta deckt;
Und segnend strecket Franzens Hand
Sich über dich, mein Vaterland!

Die vierte Strophe von Agnes Millonig (1930) lautet:

Wo Mannesmut und Frauentreu’
die Heimat sich erstritt aufs neu’,
wo man mit Blut die Grenze schrieb
und frei in Not und Tod verblieb;
hell jubelnd klingt’s zur Bergeswand:
Das ist mein herrlich Heimatland!

Melodie


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    Dort, wo Ti -- rol an Salz -- burg grenzt,
    des Glock -- ners Eis -- ge -- fil -- de glänzt;
    wo aus dem Kranz, der es um -- schließt
    der Lei -- ter rei -- ne Quel -- le fließt,
    laut to -- send, längs der Ber -- ge Rand,
    be -- ginnt mein teu -- res Hei -- mat -- land.
  }
>>

Einzelnachweise

  1. Kleine Zeitung: Als das Heimatlied zur 4. Strophe kam, Kärnten-Ausgabe, 25. Dezember 2010, S. 42. online
  2. Angaben von Oberbürgermeister Dr. Neikes gegenüber der Regierungskommission zum geplanten Glockenspiel am Rathausturm St. Johann, Saarbrücken, 18. April 1934, Abschrift StA Saarbrücken, Bestand Großstadt Nr. 3897, Blatt 8.
  3. Offerte der Wiener Turmuhrenmanufaktur Emil Schauer für das Glockenspiel am Alten Rathaus in Saarbrücken, Wien, 24. Februar 1934, StA Saarbrücken, Bestand Großstadt Nr. 4369, Blatt 7–8.
  4. Schreiben des Oberbürgermeisters zur Inbetriebnahme des Glockenspiels und zur Liederfolge, Saarbrücken, 26. Oktober 1934, Abschrift, StA Saarbrücken, Bestand Großstadt Nr. 4369, Blatt 125.
  5. Carinthia. Ein Wochenblatt für Vaterlandskunde, Belehrung und Unterhaltung. Von einer Gesellschaft Vaterlandsfreunde. Redigirt von Simon Martin Mayer. Zwölfter Jahrgang. 1822. Klagenfurt, 1822, innerhalb von Nr. 44. (Sonnabend, den 2. November 1822), S. 352 (Google)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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