Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 28.04.2021, aktuelle Version,

Kaduzität

Die Kaduzität (neulat.) kann Hinfälligkeit, dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück, von dem die darauf haftenden Steuern nicht entrichtet werden, bezeichnen.

Kaduzitäten, „Bona caduca“ (= niederfällige Güter), sind Vermögenskomplexe, die mangels eines Berechtigten dem Fiskus (§ 760 ABGB in Österreich) anheimfallen; im Mittelalter Grundstücke, die wegen Erblosigkeit oder wegen Felonie dem Lehnsherrn anheimfallen. Kaduzität eines Außenstandes ist das Verlorengehen desselben durch Zahlungsunvermögen des Schuldners, dann die verloren gehenden und niederzuschlagenden Außenstände und Beträge selbst.

Siehe auch

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Icon für Rechtshinweise Eigenes Werk, basierend auf: Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Hk kng with the utilsation of work by de:Benutzer:Asio otus and de:Benutzer:San Jose
CC BY-SA 3.0
Datei:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg