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vom 06.07.2019, aktuelle Version,

Karpatenkonvention

Westkarpaten – Tatra – Gipfel Kesmarker Spitze, Slowakei

Die Karpatenkonvention, formal Rahmenkonvention zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten, ist ein multilaterales Abkommen zur grenzüberschreitenden Koordination von Schutzmaßnahmen in den Karpaten. Neben Zielen des Umwelt- und Naturschutzes will die Konvention auch eine nachhaltige Entwicklung der regionalen Wirtschaft, und damit eine Verbesserung der Lebensqualität in den Karpaten erreichen.[1] Die Konvention wurde am 22. Mai 2003 in Kiew unterzeichnet und wurde mittlerweile von Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei sowie der Ukraine ratifiziert. Die Karpatenkonvention trat erstmals am 4. Januar 2006 in Kraft.[2]

Geschichte

Im Jahr 2001 wandte sich die ukrainische Regierung an das Europäische Regionalbüro des UNEP und bat um die Gestaltung eines Abkommens zum Schutze der Karpaten. Im Jahr 2002 wurde dann vom italienischen Umweltminister und damaligen Vorsitzenden der Alpenkonvention eine Kooperation zwischen den Alpenstaaten und den Karpatenstaaten ins Leben gerufen. Darauf aufbauend wurden mehrere Konferenzen auf Ministerebene organisiert. Bei der fünften Ministerkonferenz, welche im Mai 2003 in Kiew stattfand, verabschiedeten die beteiligten Staaten eine Rahmenvereinbarung zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten.[1] Nachdem bei dieser Konferenz alle beteiligten Staaten außer Polen die Konvention unterzeichnet hatten, wurde die Konvention im Laufe der folgenden Jahre durch die einzelnen Staaten ratifiziert. Ab dem 4. Januar 2006 trat die Konvention schrittweise in allen beteiligten Staaten in Kraft.[2]

Übersicht über die Unterzeichnung und den Stand der Ratifizierung der Karpatenkonvention:[2]

Staat Unterzeichnungsdatum Datum und Art der nationalen Umsetzung und Ratifikation Datum des Inkrafttretens
Polen  Polen 25. November 2003 27. Februar 2006, Staatliche Veröffentlichung Nr. 96/634 19. Juni 2006
Rumänien  Rumänien 22. Mai 2003 13. Oktober 2006, Gesetz Nr. 389/2006 6. März 2007
Serbien  Serbien 22. Mai 2003 5. November 2007, Staatliche Veröffentlichung Nr. 102/7 10. März 2008
Slowakei  Slowakei 22. Mai 2003 3. März 2004, Resolution Nr. 194 4. Januar 2006
Tschechien  Tschechien 23. Mai 2003 13. Juni 2005, Dekret des Präsidenten 4. Januar 2006
Ukraine  Ukraine 22. Mai 2003 7. April 2004, Resolution Nr. 1672-IV 4. Januar 2006
Ungarn  Ungarn 22. Mai 2003 21. Mai 2004, Resolution Nr. 2118/ 2004 4. Januar 2006

Ziele

OstkarpatenBieszczady – eine Polonina, Polen

Zu den Zielen der Karpatenkonvention zählen der Schutz und die nachhaltige Nutzung der landschaftlichen und biologischen Vielfalt, eine koordinierte Raumplanung in Grenzgebieten, ein integriertes Management von Wasserressourcen und Flussbetten, die Förderung nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft, die Entwicklung einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur, die Förderung des nachhaltigen Tourismus, eine Steigerung des Umweltbewusstseins in Industrie und Energiewirtschaft, die Bewahrung des kulturellen Erbes und des traditionellen Wissens, eine Überwachung und Erforschung der Umwelt sowie Programme zur Förderung des Bewusstseins und Wissens über ökologische Zusammenhänge in der Bevölkerung.[3]

Nachdem die Karpaten zu den Gebieten mit den größten unberührten Waldgebieten Europas zählt, wurde 2011 in Bratislava im Jahr 2011 ein Abkommen für ein nachhaltiges Forstmanagement unterzeichnet.[4]

Institutionen und Finanzierung

Die Umsetzung der Karpatenkonvention wird durch das Sekretariat der Konvention vorangetrieben. Derzeit übernimmt diese Aufgabe ein Interim-Sekretariat des UNEP in Wien, das so genannte Interim Secretariat of the Carpathian Convention (ISCC).[5] Finanziert wird die Konvention durch die Beiträge der Unterzeichnerstaaten.[3] Der Vorsitz der Staaten übernahm im Jahr 2011 die Slowakei für drei Jahre.[4]

Literaturverzeichnis

  1. 1 2 Die Karpaten Konvention – Geschichte der Konvention (Memento des Originals vom 5. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.carpathianconvention.org (Abgerufen am 22. November 2008)
  2. 1 2 3 Die Karpaten Konvention – Status der Ratifikation (Memento des Originals vom 5. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.carpathianconvention.org (Abgerufen am 22. November 2008)
  3. 1 2 Framework Convention on the Protection and Sustainable Development of the Carpathians (Memento des Originals vom 5. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.carpathianconvention.org (Abgerufen am 22. November 2008)
  4. 1 2 Slowakei führt Karpatenschutz auf Radio Slovakia International vom 30. Mai 2011 abgerufen am 8. Juni 2011
  5. Vienna Programme Office Secretariat of the Carpathian Convention, UN Environment, Vienna International Centre, 1400 Vienna

Einzelnachweise

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    Flagge Ungarns Flags of the World – Hungary MSZ 1361:2009 – A nemzeti zászló és lobogó követelményei / Requirements for national flag and waving (2009). " Megújult a zászló szabvány " (PDF). Magyar Textiltechnika 62 (5): 203–207. Budapest, Hungary: Textilipari Műszaki és Tudományos Egyesület. ISSN 2060-453X . Archived from the original on 2015-08-12 . SKopp
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