Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 23.02.2017, aktuelle Version,

Kausalprinzip (Recht)

Kausalprinzip im österreichischen Recht

Das Kausalprinzip oder Prinzip der kausalen Tradition ist ein leitendes Prinzip der österreichischen Rechtsgeschäftslehre.

Das österreichische Recht trennt zwar Verpflichtungs- oder Kausalgeschäft (z. B. Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (z. B. Übereignung) ähnlich strikt wie das deutsche Recht, erlaubt aber weder ein abstraktes Verpflichtungs- noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft. Vielmehr müssen beide jeweils kausal sein.

Das Verpflichtungsgeschäft muss in dem Sinne kausal sein, dass es einen Grund hat, der es wirtschaftlich macht. Bei einem Kaufvertrag ist das z. B. das Interesse der einen Seite, eine Sache und der anderen Seite, Geld zu erhalten.

Des Weiteren muss das Verfügungsgeschäft in dem Sinne kausal sein, dass es nur dann wirksam ist, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt (Prinzip der kausalen Tradition).

Es ergibt sich also folgendes Schema: Wirtschaftlicher Zweck → Kausalbindung → Verpflichtungsgeschäft → Kausalbindung → Verfügungsgeschäft

Nach dem im deutschen Recht geltenden Abstraktionsprinzip ist das Verfügungsgeschäft dagegen auch ohne wirksames Kausalgeschäft wirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn die Vertragsparteien eine sog. Geschäftseinheit vereinbart haben.

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Kausalprinzip im Zivilrecht eigenes Werk Friedrich.Kromberg at de.wikipedia
CC BY-SA 3.0
Datei:Benutzer Friedrich.Kromberg Kausalprinzip v1.png
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
Public domain
Datei:Flag of Austria.svg
Icon für Rechtshinweise Eigenes Werk, basierend auf: Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Hk kng with the utilsation of work by de:Benutzer:Asio otus and de:Benutzer:San Jose
CC BY-SA 3.0
Datei:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg
Bewertungsicon "Quelle" für Artikel mit fehlenden Quellen. based on Image:Qsicon_Quelle.png and Image:QS icon template.svg Hk kng , Image:Qsicon_Quelle.png is by User:San Jose , Image:QS icon template.svg is by User:JesperZedlitz
CC BY 3.0
Datei:Qsicon Quelle.svg