Langgutfuhre
Als Langgutfuhre gilt eine Beförderungen von Ladungen mit Kraftfahrzeugen bei denen die Länge des Kraftfahrzeuges oder des Anhängers samt Ladung 14 m übersteigt oder bei denen die Länge der Ladung um mehr als 1/4 der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt. Der Begriff wird in Deutschland nicht verwendet, ist jedoch in Österreich Bestandteil des Kraftfahrgesetzes.
Die höchst zulässige Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist auf Freilandstraßen 50 km/h und auf Autobahnen 70 km/h.[1][2][3]
Wenn in Österreich bei der Langgutfuhre die Ladung um mehr als einen Meter hinaus ragt, muss diese mit einer 25 mal 40 cm großen, weißen Tafel, die einen 5 cm breiten, rot reflektierenden Rand hat, gekennzeichnet werden. Sie darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.