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vom 03.10.2018, aktuelle Version,

Lehrsanitäter

Lehrsanitäter sind in Österreich Sanitäter laut Sanitätergesetz, die in der Ausbildung von Rettungs- und Notfallsanitätern eingesetzt werden. Der Lehrsanitäter muss neben einer fachlichen und pädagogischen Eignung folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossene Ausbildung zum Sanitäter in der zu unterrichtenden Stufe, eine mindestens zweijährige Praxis im jeweiligen Tätigkeitsbereich und die Absolvierung von 40 Stunden einschlägiger Fortbildung innerhalb von 5 Jahren[1]. Es gibt darüber hinaus keine gesetzlichen Bestimmungen betreffend einer Ausbildung zum Lehrsanitäter. Diese wird von den Rettungsorganisationen unterschiedlich gehandhabt.

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeit und Beruf der Sanitäter § 47