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vom 13.04.2020, aktuelle Version,

Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes

Die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes – kurz Wahrungsbeschwerde – ist ein Rechtsmittel des österreichischen Strafprozessrechts.

Sie ist in § 23 Strafprozessordnung normiert und ermöglicht es der Generalprokuratur, Urteile, Beschlüsse und Vorgänge der Strafgerichte gemäß § 34 Absatz 1 Z1 StPO dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.[1] Die Wahrungsbeschwerde dient der nachträglichen Feststellung von Rechtsfehlern und kann unbefristet erhoben werden unabhängig davon, ob der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten haben.[2] Da der Generalprokurator als Organ der Gerichtsbarkeit nicht über Rechte verfügt, sondern Kompetenzen wahrnimmt, setzt die Einlegung der Wahrungsbeschwerde nicht voraus, dass der Generalprokurator in seinen Rechten verletzt ist.[3]

Im Übrigen ist jedermann berechtigt, die Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes anzuregen.[4]

Der Oberste Gerichtshof entscheidet über die Wahrungsbeschwerde in öffentlicher Verhandlung. Findet er, dass das Gesetz verletzt wurde, stellt er dies in seinem Urteil fest.[5] Dies dient der Klarheit und Einheitlichkeit der Rechtsanwendung. Grundsätzlich hat gemäß § 292 StPO die Entscheidung des Obersten Gerichtshof keine Auswirkung auf den Angeklagten. War mit der Gesetzesverletzung jedoch ein Nachteil für den Angeklagten verbunden, beseitigt das Höchstgericht den Nachteil, zum Beispiel durch Aufhebung der fehlerhaften Entscheidung und Anordnung eines neuen Verfahrens.[6]

Literatur

  • Günther Rebisant: Die Geltendmachung von Rechtsfehlern nach Rechtskraft durch den Verteidiger (Erneuerungsantrag, Wahrungsbeschwerde). In: Roland Kier, Norbert Mess (Hrsg.): Handbuch Strafverteidigung. Manz Verlag, 2017, ISBN 978-3-214-15032-7, S. 40 ff. (jankweiler.at [PDF]).

Einzelnachweise

  1. Beispiel: Generalprokuratur bringt Beschwerde gegen Scheuch-Anklage ein. Der Standard. 27. Oktober 2017. Abgerufen am 27. Oktober 2017.
  2. In Abwesenheit verhandelt: Der OGH hob das Urteil auf. Vorarlberg Online. 19. November 2011. Abgerufen am 27. Oktober 2017.
  3. Stefan Seiler: Strafprozessrecht (f. Österreich). 16. Auflage. Facultas, 2017, ISBN 978-3-7089-1566-1, S. 319 ff., Rz. 1236
  4. Tor-Urteil: Anregung einer Wahrungsbeschwerde. Piratenpartei Österreichs. 23. Juli 2014. Abgerufen am 27. Oktober 2017.
  5. Beispiel: OGH, Entscheidung vom 8. Mai 2003 - Gz. 12Os28/03 (12Os29/03). RIS. 8. Mai 2003. Abgerufen am 27. Oktober 2017.
  6. Verfahren. Website des OGH. Abgerufen am 27. Oktober 2017.

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