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vom 16.11.2021, aktuelle Version,

Niederösterreichische Kammer

Die Niederösterreichische Kammer war eine zwischen 1523 und 1635 bestehende Verwaltungsbehörde für die niederösterreichischen Länder, das waren Österreich unter und ob der Enns, die Steiermark, Kärnten und die Krain.

Geschichte

Unter Maximilian I. wurde bereits ein Amt für die niederösterreichischen Länder als gemeinsame Verwaltungs- und Justizbehörde („das Regiment“) geschaffen. Die finanziellen Angelegenheiten wurden von der Hof- und Raitkammer in Innsbruck besorgt.

Erzherzog Ferdinand führte am 18. August 1522 für die niederösterreichischen Länder eine „Raitkammer“ (Rechenkammer) ein, welche später einfach „niederösterreichische Kammer“ genannt wurde. Die „Raitkammer“ amtierte unabhängig vom „Regiment“ und nahm am 1. Jänner 1523 ihre Tätigkeit auf. Ihre Aufgabe war die Verwaltung des Kammerguts, die Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben der landesfürstlichen Dienststellen in den fünf nachgeordneten Ländern sowie die Rechnungslegung gegenüber der Hofkammer. Personell bestand die Kammer aus dem Präsidenten, fünf Räten, einem Obereinnahmer, einem Sekretär und einem Kammerprokurator. Die Hofkammer in Wien war die übergeordnete Instanz sowohl für die Niederösterreichische Kammer als auch für die Oberösterreichische Kammer (für Tirol, Vorarlberg und die schwäbischen Vorlande).

Mit der Aufteilung der Erbländer unter den drei Söhnen Ferdinands I. ab dem Jahr 1564 wurde der Wirkungskreis der Niederösterreichischen Kammer auf Österreich unter und ob der Enns beschränkt. 1635 wurde die Niederösterreichische Kammer mit der Hofkammer vereint.

Literatur

  • Josef Pauser, Martin Scheutz, Thomas Winkelbauer (Hg.): Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.–18. Jahrhundert), R. Oldenbourg Verlag Wien München 2004, PDF
  • Hoffinanz und Niederösterreichische Kammer in Publikationen des Österreichischen Staatsarchiv, II. Serie, VII. Inventar des Wiener Hofkammerarchives, Wien 1951, Weblink