Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 22.06.2022, aktuelle Version,

Notfrist

Eine Notfrist ist allgemein eine Frist, welche seitens des Gerichts nicht verlängert und auch durch Parteivereinbarung nicht verkürzt werden kann.

Rechtslage in Deutschland

Im deutschen Zivilprozessrecht bezeichnet der Begriff eine gesetzlich bestimmte Frist, die vom Gericht weder verkürzt noch verlängert werden kann. Wer sie schuldlos versäumt, dem ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 233 ZPO).
Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet (§ 224 Abs. 1 S. 2 ZPO). Es handelt sich meist um Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Berufung, Einspruch usw.).

Zu unterscheiden ist die Notfrist zum einen von den gewöhnlichen oder gesetzlichen Fristen, welche auf Antrag verlängert werden können, und zum anderen von den Ausschlussfristen. Letztere können wie die Notfristen nicht verlängert werden, und außerdem ist bei ihrer Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich; somit führt ihre Versäumung endgültig zum Verlust der betreffenden materiellen oder prozessualen Rechte.

Rechtslage in Österreich

Auch in der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) hat der Begriff gleichartige Bedeutung und bezeichnet gemäß § 128 Abs. 1 ZPO „eine gesetzliche Frist, deren Verlängerung das Gesetz ausdrücklich untersagt“.

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Icon für Rechtshinweise Eigenes Werk, basierend auf: Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Hk kng with the utilsation of work by de:Benutzer:Asio otus and de:Benutzer:San Jose
CC BY-SA 3.0
Datei:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg