Oñate-Vertrag
Der Oñate-Vertrag vom 29. Juli 1617[1][2][3] war eine Abmachung zwischen dem österreichischen und dem spanischen Zweig der Familie Habsburg zur Klärung der Erbfolge. Benannt ist das Abkommen nach dem spanischen Gesandten Íñigo Vélez de Guevara, Conde de Oñate.
Vorgeschichte
Kaiser Matthias hatte keine legitimen Nachkommen. Seine nach dem Tod von Rudolf II. verbliebenen, ebenfalls kinderlosen Brüder verzichteten auf den Anspruch auf das Erbe. Als mögliche Nachfolger als König von Ungarn und Böhmen verblieben Philipp III. von Spanien und Erzherzog Ferdinand. Daraufhin kam es zwischen den beiden Familienzweigen zu Verhandlungen. Dabei wurde Melchior Khlesl als Kanzler von Kaiser Matthias nicht einbezogen.
Inhalt
Das zwischen beiden Seiten vereinbarte und von Kaiser Matthias bestätigte Abkommen besagte, dass der spanische König zu Gunsten von Ferdinand und dessen männlicher Nachkommen auf die Ansprüche auf Ungarn und Böhmen verzichtete. Dafür sollte er die strategisch wichtigen Landvogteien Ortenburg und Hagenau im Elsass erhalten. In einem geheimen Zusatzvertrag bestätigte Ferdinand, dass die männlichen Nachkommen der spanischen Linie vor den weiblichen Nachkommen des österreichischen Zweiges beim Erbe bevorrechtigt waren. Außerdem sagte er dem spanischen König – im Fall seiner Wahl zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches – die Übertragung der Lehen Finale und Piombino in Italien zu.
Bedeutung
Der Vertrag beendete die Konflikte im Haus Habsburg, die Ferdinands Königswahl in Ungarn und Böhmen verzögert hatte. Für Spanien sollte durch den Erwerb von Besitzungen im Elsass die Verbindung zwischen den Spanischen Niederlanden und den italienischen Besitzungen verbessert werden.
Frankreich hat später den Vertrag als Gefahr der Einkreisung durch Spanien beurteilt. Eine direkte Ursache für den Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges hatte er jedoch wohl nicht, da der Vertrag geheim blieb. Allerdings bedeutete er eine stärkere Bindung der österreichischen Habsburger an die spanische Linie, und damit stieg die Gefahr, in internationale Konflikte verwickelt zu werden. Er wurde 1631 noch einmal erneuert.
Literatur
- Heinrich Lutz: Reformation und Gegenreformation. München 2002, ISBN 3-486-49585-2, S. 94.
- Dieter Albrecht: Ferdinand II. In: Anton Schindling/Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519-1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, ISBN 3-406-34395-3, S. 122
- Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-80002-0, S. 911f.
Einzelnachweise
- ↑ Volker Press: Kriege und Krisen: Deutschland 1600-1715 (= Neue deutsche Geschichte. Band 5). C.H.Beck, München 1991, ISBN 3-406-30817-1, S. 189 (551 S., eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Jörg K. Hoensch: Geschichte Böhmens: von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. In: Beck's historische Bibliothek. 3., aktualisierte und ergänzte Auflage. C.H.Beck, München 1997, ISBN 3-406-41694-2, S. 209 (588 S., eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Maximilian Lanzinner, Gerhard Schormann (Herausgeber): Gebhardt: Handbuch der deutschen Geschichte, Band 10, Seite 202. ISBN 978-3-608-60010-0