Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 26.09.2014, aktuelle Version,

Promulgationsklausel

Als Promulgationsklausel wird in Österreich die Gesetzen und Verordnungen vorangestellte Formel bezeichnet. Sie beinhaltet meist den Gesetzgeber, die geänderten Gesetze bzw. Verordnungen.

Gesetze des österreichischen Nationalrats beginnen etwa mit »Der Nationalrat hat beschlossen:«. Promulgationsklauseln können jedoch wesentlich komplexer sein und etwa im Falle einer Verordnung des Landesschulrats für Oberösterreich so lauten: »Unter Berufung auf § 7 Abs. 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz 1962, idgF., werden vom Landesschulrat für Oberösterreich gemäß § 6 Schulorganisationsgesetz 1962 (SchOG), BGBl. 1962/242, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit der Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie für Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik vom 13. 6. 2003 , BGBl. 2003/283, nachstehende Lehrplanbestimmungen (Stundentafeln) verordnet.«

Siehe auch