Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 21.12.2016, aktuelle Version,

Reallastberechtigung

Unter Reallast versteht man die „dinglich wirkende“ Belastung eines Grundstückes mit der Haftung für bestimmte, in der Regel wiederkehrende Leistungen des jeweiligen Grundeigentümers § 12 GBG. Der Reallastberechtigte ist befugt, vom Grundeigentümer die Leistung – ein Tun – zu fordern (im Gegensatz zum Servitut). Kommt der Grundeigentümer dem nicht nach, so kann der Berechtigte Zwangsvollstreckung führen. Es können Prädialreallasten und Personalreallasten unterschieden werden, je nach Verknüpfung der Berechtigung entweder mit einem Grundstück oder mit einer Person.

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Icon für Rechtshinweise Eigenes Werk, basierend auf: Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Hk kng with the utilsation of work by de:Benutzer:Asio otus and de:Benutzer:San Jose
CC BY-SA 3.0
Datei:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg