Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) | |
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www.ris.bka.gv.at | |
Beschreibung | Rechtsinformationssystem der Republik Österreich |
Sprachen | de |
Eigentümer | Republik Österreich |
Urheber | Bundeskanzleramt |
Erschienen | 1998 |
Das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich respektive Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine im Rahmen des e-Government der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne Registrierung zugängliche Online-Dokumentation (Rechtsinformationssystem) der Rechtsetzung Österreichs.
Aufbau und Entwicklung
Das österreichische Rechtsinformationssystem besteht seit 1998. Betreut wird dieses Projekt – wie sein bekannteres Schwesterprojekt HELP.gv.at – vom Bundeskanzleramt. In diesem Fall liegt die inhaltliche Verantwortung beim Verfassungsdienst.
Seit 1. Jänner 2004 erfolgt die rechtswirksame Kundmachung des geltenden Rechts ausschließlich über das Rechtsinformationssystem (authentische Fassung des Bundesgesetzblatts).
Im Frühjahr 2008 wurde das System vollständig überarbeitet (RIS2, RIS neu), sodass es die Vorgaben WAI-A nach WCAG 1.0 für Barrierefreiheit voll erfüllt.
Umfang und Leistung
Das RIS umfasst das aktuelle und – zum Teil – das historische österreichische Bundes- und Landesrecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte (Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof) und anderer Gerichte und Spruchkörper, wie etwa der Unabhängigen Verwaltungssenate, des Unabhängigen Finanzsenats, des Unabhängigen Bundesasylsenats, der Datenschutzbehörde und anderer, sowie weitere Rechtsquellen und Entwürfe.
Zur Verfügung gestellt werden die Daten in den Datenformaten HTML (Webseite online), PDF, RTF.
Das Bundesgesetzblatt wird vollständig angeboten, zu 99 % auch in Form einer durchsuchbaren Datenbank. Die neun Landesrechte und höchstgerichtliche Judikatur werden in großem Umfang, allerdings nicht vollständig, angeboten.
Das RIS-Service Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004 bietet das verbindliche kundgemachte Recht in Form von elektronisch signierten Dokumenten. Über entsprechende Suchmasken im RIS können jedoch auch alle Bundesgesetzblätter von 1945 bis 2003 als HTML-Datei oder PDF abgefragt werden, ältere finden sich im Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek (Webseite ALEX Online). Das Landesrecht wird nur wiedergegeben, die authentischen Fassungen betreuen die Länder, die auch ihre eigenen Rechtsinformationssysteme betreiben.
Siehe auch
- ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online der Österreichischen Nationalbibliothek
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- HELP.gv.at – Informationsplattform des Bundeskanzleramtes (Bürgerservice)
- Verwaltungswiki (BKAwiki) – Dokumentationswiki des Bundeskanzleramtes
Weblinks
- Informationen zum RIS, Bundeskanzleramt der Republik Österreich, ris.bka.gv.at – mit Gesamtübersicht über die Leistungen
- Abfrage-Übersicht
- RIS Sitemap – Liste aller Anwendungen
- Neu im RIS (Archiv), Artikel im Verwaltungswiki, ag.bka.gv.at
- OpenCodex (archive.is) (Memento vom 30. Januar 2014 im Webarchiv archive.today) – Tool zum Erstellen von Gesetzestextsammlungen aus den Daten des RIS (Institut für Informationsverarbeitung und Mikroprozessortechnik, Universität Linz)
- LeReTo (lereto.at) – Tool zur automatisierten RIS-Abfrage von juristischen PDF-Texten
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